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Zuständigkeit des Jugenamt / Familiengericht - Wechsel möglich?

Zuständigkeit des Jugenamt / Familiengericht - Wechsel möglich?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich wollte mal frage ob immer das Jugendamt bzw. Familiengericht zuständig ist wo die Kinder geboren sind und ob man erwirken kann das man zum anderen Jugendamt bzw. Familiengericht möchte. Wie ist es wenn man in ein andere Bundesland zieht, ist dann immer noch das Jugendamt/ Familiengericht am Geburtsort der Kinder zuständig? MfG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube eher umgekehrt. Das Gericht und das Jugendamt der Stadt in dem die Kinder leben ist zuständig!!!