Elternforum Alleinerziehend, na und?

Zeugnis unterschreiben bei GSR?

Zeugnis unterschreiben bei GSR?

Galadriel

Beitrag melden

Guten Abend, Ich hätte eine Frage an Euch: - wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern, das Aufenthaltsbestimmtungsrecht bei einem Elternteil liegt --> ist es dann rechtens, dass das Zeugnis (vom nicht-ABR-Inhaber ungesehen!) vom Elternteil, bei dem das Kind lebt unterschrieben wird? a) hat der andere Elternteil nicht immerhin das Recht, dieses Zeugnis zu sehen und b) es ebenfalls zu unterschreiben? Danke. Liebe Grüße, Galadriel


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Bei uns unterschreibt es derjenige, der es als erstes in die Hand bekommt..


Galadriel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

... schön und gut, aber SEHEN würde man es dann doch ganz gern?


Brittad

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Seit Jahren unterschreibe ich die Zeugnisse der Kinder alleine. Sollte der Vater der Kinder die Zeugnisse sehen wollen, könnte er das selbstverständlich... Er fragt nichtmal danach....


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Hat bzw. wird dir der KV keine Kopie geben? Ich kopiere ein Zeugnis bevor ich es unterschrieben zurück gebe. Wenn nicht: Einfach von der Schule eine Kopie machen lassen, dazu brauchst du den KV nicht.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Sehen: Ja Unterschreiben: Nein


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Bei GSR kannst Dir in der Schule selbst eins anfordern. Schon gehört dass das geht. Ansonsten KM auffordern beim nächsten Umgang eine Kopie mitzugeben. Alternative JA oder Anwalt der drauf hinweist.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

a) ja b) ja Bei uns steht auf den Zeugnissen "Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten" Bei ASR also eine, bei GSR entsprechend beide.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Einer reicht. Das ist die männliche/weibliche Form.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Jep, einer reicht. Aber der andere hat das Recht das Zeugnis zu sehen.


shortie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Ja, der andere ET hat ebenso das Recht, das Zeugnis zu sehen und auch, es zu unterschreiben. Hatte dem KV die Zeugnisse unter die Nase gehalten, es hat ihn jahrelang nicht interessiert. Jetzt fiel ihm ein, sind ja auch ganz gut, die Lappen, dass er auch bisl Sonnenschein davon möchte. Muss er prompto bekommen. Für den Glanz sorgen, üben, lernen, abfragen, helfen usw. Nö, dazu muss so armer KV nicht ermuntert werden.


Patti1977

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Galadriel

Er darf es sehen, warum auch nicht, gehört dazu, wenn er Sorgerecht hat. Der kv weigert sich zu unterschreiben, zu faul.


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Patti1977

Das Original-Zeugnis habe ich hier und ich habe es auch unterschrieben. Meinem Ex-Mann habe ich es eingescannt und per pdf-Anhang als mail geschickt, damit er es auch hat.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Patti1977

Es zu sehen (wenn es ihn interessiert) steht ihm auch ohne Sorgerecht zu. Vorenthalten habe ich es bisher keiner der zwei KV, Interesse war nicht bzw. nach Wochen, wenn man mal dran denkt. Unterschrift? Nö... ich würde keinem nachreisen für eine Unterschrift und der Schule war das bisher auch egal, ich wurde nie nach SR gefragt.


viersindwir

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Mein Exmann war hier, als es Zeugnisse gab und die Kinder wollten, das er unterschreibt. Ist kein Problem, ich unterschreibe alles, da die Kinder hier leben, brauchte ich eine Unterschrift, zur Einschulung oder oder, gab es die und gut ist.


Jule9B

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viersindwir

Die Schule interessiert euer Sorgerecht nicht, Hauptsache man sieht, dass das Zeugnis von einem Elternteil (meist der, bei dem das Kind lebt), unterschrieben hat, also das Zeugnis zur Kenntnis genommen hat. Dass man seinem Parter/dem anderen Elternteil das Zeugnis auch zeigt, davon geht man in der Schule stillschweigend aus bzw. ist egal, weil derjenige, der mit dem Kind lebt, die Hausaufgaben macht usw., auch für die Schule der Ansprechpartner ist. Jeder andere mit Sorgerecht DARF die Informationen von der Schule bekommen, muss aber nicht zwingend separat informiert werden. Ein "Zweitzeugnis" wird für einen weiteren nicht in dem gleichen Haushalt lebenden Elternteil von der Schule nicht ausgestellt, wegen der Kosten und des Aufwandes. Zeugnisse sind recht teuer und aufwändig. Sie sind auf spezielles Papier gedruckt, müssen außerdem gesiegelt und von mehreren Personen unterzeichnet werden. Wenn von unseren 1500 Schülern auch nur die Hälfte ein Zweitzeugnis für Papa oder Mama haben wollte, das wäre nicht zu machen. ;) Man kann daher wohl erwarten, dass Elternteile sich gegenseitig informieren und sich gerade ne Kopie machen und geben oder schicken.