TuerkischFuerAnfaengerin
hey ich habe ab dem 01. Februar eine eigene Wohnung. ich arbeite und bekomme Unterhalt und Kindergeld. Bis zu welchem Gehalt bekommt man Wohngeld? bzw ab wann? Ich würde jetzt nicht weniger verdienen um wohngeld zu bekommen, ich wollte nur wissen ob es sich denn lohnt? Muss man sich bei Wohngeld genauso "ausziehen" wie bei Hartz4? Denn so einen Kampf wie für die 2 Monate Hartz4 die ich 2008 hatte, mache ich nicht nochmal ;-) Ich wohne mit meiner Tochter in 3ZiKüBa, ist dasd erlaubt bei Wohngeld oder darf ich nur 2 Zi? Miete ist (für unsere Stadt) suuuuuuper günstig (im Vergleich etwa 150,-€ günstiger als ähnlich große wohnungen) danke für antworten!
Ich kenne keine Summe aber würde auf jeden Fall einen Antrag stellen. Naggisch machen musst du dich nicht aber natürlich belegen, was du für Ausgaben und Einnahmen angibst. Die Wohngeldstelle schreibt dir auch nicht vor, wie groß/teuer deine Wohnung sein darf.
Standardangaben wie -Einkommen -Miete Kindergeld -Unterhalt -Vermögen -Studienbescheinigung oder sonst noch was?
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/service/vordrucke/bauen/wohngeld_erlaeuterungen_mietzuschuss.pdf
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php
Liebe Grüße ^^
Ich kann dir auch nur raten, einfach mal zu beantragen....bei Wohngeld geht es rein darum: wieviel Miete ist Ortsüblich angemessen für deine Wohnung (da geht es um Baujahr vom Haus ect....NICHT darum, ob die Wohnung jetzt für euch zu groß ist!) und wieviel Einkommen insgesammt (also dein Einkommen, Kindergeld, Unterhalt ect.) habt ihr....und wenn da unterm Strich weniger steht, als die Tabellen angeben, bekommst du Wohngeld. ich würde dir unbedingt raten einen Wohngeldantrag zu stellen, da mit einem bewilligten Antrag noch andere "Vergünstigungen" dazu kommen, die gerade und AE Mütter entlasten können: so kannst du dann einfach mit deinem Bewillgten Antrag auch das Bildungspaket für deine Tochter beantragen...viele Städte und Komunen haben darüber hinaus noch städtische Familienpässe, mit denen man dann z. B. günstiger in öffentliche Einrichtungen wie Freibäder, Museen ect. rein kommt. d. h.: selbst wenn dir "nur" der Mindestsatz von ein paar Euro monatlich zusteht, provitierst du und deine Tochter doch auch langfristig an anderer Stelle noch... Ist nur beim ersten mal ein Akt, den Antrag auszufüllen, weil du dann halt wirklich auch erst mal so Dinge wie Baujahr vom Haus ect. in Erfahrung bringen musst....ab dem Folgeantrag wirds dann einfacher...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln