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Wohngeld - Frage

Wohngeld - Frage

vickyp1234

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Hallo, vielleicht weiß das jemand? Ich bin geschieden und bekomme Kindesunterhalt. Bei der Scheidung meinte mein Anwalt, dass man schon versuchen könnte, noch nachehelichen Unterhalt zu bekommen (mein Verdienst war damals noch recht gering), da ich meinen alten Job im Hotel aufgrund des Kindes nicht mehr ausüben kann und der Bereich in dem ich jetzt arbeite, etwas schlechter bezahlt ist. Mittlerweile wurden meine Arbeitsstunden und das Gehalt etwas erhöht, ich glaube, im Hotel würde ich nicht mehr bekommen. Außerdem hätte man das mit dem nachehelichen Unterhalt gerichtlich regeln müssen, mein Ex hätte das freiwillig nie gezahlt und wie der Anwalt sagte - viel wär es eh nicht gewesen, und auch nicht für lange. Theoretisch könnte ich noch 3 Stunden pro Woche mehr arbeiten mit der Betreuung nach der Schule, aber das geht betrieblich leider nicht. Wenn ich alles zusammenrechne, habe ich monatlich mit Gehalt, Kindesunterhalt und Kindergeld etwa 1280 Euro zur Verfügung für mich und meinen Sohn. Muss dazu sagen dass ich zwar keinen nachehelichen Unterhalt für mich bekomme, mein Ex aber an sich fürs Kind mehr bezahlt (das Kindergeld wird nicht hälftig vom Unterhaltssatz abgezogen), weil er ihn aufgrund seiner Schichten nicht so oft betreuen kann. Macht es Sinn, Wohngeld zu beantragen oder ist das gestrichen weil ich keinen nachehelichen Unterhalt eingefordert habe? Die Mieten sind hier nicht gerade niedrig, aber auch nicht so hoch wie in München zum Beispiel.


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Ich finde, dass Du eher wenig zur Verfügung hast und würde auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Aber den Zusammenhang mit diesem nachehelichen Unterhalt versteh ich nicht. Hat das irgendwas mit dem Wohngeld zu tun? Da musst Du ja nur angeben, was Du zur Verfügung hast und die rechnen Dir das aus.


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

... weil erstmal der Ex in der Pflicht ist. Und wenn mir noch Unterhalt zustände, würde mir Hartz4 z. B. verweigert soweit ich weiß. Ich bin mir aber nicht sicher wie das bei Wohngeld ist und ob ich aus dem Schneider bin, weil er ja fürs Kind schon mehr zahlt. Beantragen werde ich es aber wohl auf jeden Fall.


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Grundsätzlich springt der Staat ja schon erst ein, wenn keiner anderer zahlen will/kann. Also würde ich als erstes abklären, ob Du überhaupt Anspruch auf diesen Unterhalt hast. Wenn nein, dann Wohngeld beantragen und den Bescheid beilegen, dass Du keinen Anspruch hast.


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Naja, aber wie soll ich das denn abklären und wo... der Anwalt meinte damals ja nur, es wäre eventuell noch was drin, aber dazu müsste man ja ein Gerichtsverfahren anstrengen. Außerdem zahlt er ja schon mehr als er muss.


Franke

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Wenn alle erst ein Gerichtsverfahren anstrengen müssten, bei denen man nicht völlig ausschließen mag, dass sie mit einem geschickten Anwalt gegen einen ungeschickten Anwalt einen Richter erwischen könnten, der ihnen 50 € monatlichen Unterhalt zubilligt . . . Ich würde darlegen, welche Einnahmen ich habe PUNKT Man wird da hoffentlich davon ausgehen, dass Du Dich natürlich um Unterhalt für Dich bemüht hättest, wenn davon auszugehen wäre, dass etwas dabei rauskommt.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Franke

>>Man wird da hoffentlich davon ausgehen, dass Du Dich natürlich um Unterhalt für Dich bemüht hättest, wenn davon auszugehen wäre, dass etwas dabei rauskommt. Was ja eine falsche Annahme wäre. Wenn alle AEs mit Wohngeldanspruch eigentlich noch 50 Euro Unterhalt erhalten würden, die sie aber (weil es ja so viel Mühe macht) nicht anfordern... wie viel Geld könnten die Kommunen sparen, wenn sie tatsächlich auf ein Urteil oder zumindest auf die Berechnung eines Anwalts bestehen würden? Ich sehe gerade Senkungen von Müllgebühren, Grundsteuern und Kindergartenbeiträgen vor meinem geistigen Auge!


Franke

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Antwort auf Beitrag von shinead

Die Zahlungen für das Kind hätte er ja wohl umgehend verringert ab Klageerhebung. Aber ob und wie viel Unterhalt für sie selbst festgelegt worden wäre? "wie der Anwalt sagte - viel wär es eh nicht gewesen, und auch nicht für lange." Ja Mensch, der Anwalt lebt doch vom Streiten! Der wird ganz klar zuraten, wenn er meint, dass sich das Verfahren aller Voraussicht nach lohnen wird. So wie vickyp1234 das schildert, kriegt sie vielleicht mehr Unterhalt ohne das Gerichtsverfahren.


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von shinead

Verstehe schon was du meinst, aber dafür sehe ich einen haufen Gerichtsprozesse, die zum Teil die Staatskasse tragen muss, denn welche AE-Mutter kann sich schon so ein Verfahren leisten? Glaube, selbst wenn er mir noch 50 Euro Unterhalt pro Monat zahlen müsste, wär ich aus dem Wohngeldanspruch noch nicht raus.


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Beantrage es doch einfach!? Soviel Mühe macht das nicht. Wenn du den Menschen beim Amt arbeit ersparen willst, geh mit deinen Unterlagen direkt hin und frag dort nach. Viel einfacher als hier zig verschiedene Aussagen zu bekommen. Viel Erfolg!


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von Fröschli

Den Antrag habe ich schon ausgefüllt, und muss auch angeben ob ich einen noch nicht eingeforderten Unterhaltsanspruch habe, und es ist ja nichtmal sicher dass ich den habe. Ich denke, ich werde einfach eine Erläuterung beilegen. Dann können sie immer noch entscheiden.


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Genau. Mehr als eine Ablehnung kannst du ja nicht bekommen. Viel Glück!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Diese Erläuterung würde ich mir definitiv sparen, u.U. weckst du damit nur schlafende Hunde und kriegst trotzdem keinen Betreuungsunterhalt vom Ex!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich würde es auch weglassen... Kreuzchen machen, dass es keine Forderungen gibt. Von Geld, was man vielleicht hätte aber sicher nicht bekommen wird kann man nicht leben.


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von mf4

Okay, dann lasse ich den Sermon weg. Kann man ja eh schlecht erklären. Und notfalls habe ich ja auch die Tatsache, dass er mehr Kindesunterhalt bezahlt als er müsste. Kann man ja auch als nachehelichen Unterhalt sehen. Und noch eine letzte Frage - da steht, wieviel % Betreuung ich erbringe und wieviel der andere Elternteil. Was muss ich denn da angeben??? Er ist ja fast immer bei mir - wenn es mit den Schichten hinhaut, ist er zwei Nachmittage pro Woche beim Ex und alle zwei Wochen eine Übernachtung.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

dann ist das doch 100% bei dir die Zeit mit dem Vater ist nur "Umgang"


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

genau so... Umgang spielt ja da keine Rolle, denn das Kind lebt ja bei der Mutter zu 100%


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Du hast keinen "nicht eingeforderten Anspruch", denn der Anspruch müßte ja erst vom Gericht festgelegt werden. Wenn Dein Anwalt sagt, daß da wahrscheinlich nichts oder nicht viel rausspringt, dann darfst Du ihm das glauben.


vickyp1234

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Naja, er meinte, man könne es schon versuchen. Aber ich bezweifle dass da mehr dabei rausgekommen wäre als die ca. 100 Euro, die er eh schon freiwillig mehr zahlt. Außerdem hoffe ich eh, dass das Wohngeld jetzt nur eine Übergangshilfe ist bis ich einen besser bezahlten Hauptjob oder Zusatzverdienst gefunden habe. Dazu werde ich aber vermutlich ein Auto brauchen und das lässt sich leichter ansparen, wenn es nicht jeden Monat so knapp ist.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von vickyp1234

Eben: Versuchen. Aber keiner weiß wirklich, was dabei rausgekommen wäre. Deswegen ist der Anspruch nicht entstanden.