Mitglied inaktiv
ich trenne mich von meinem Mann, wir haben 2 kinder. Muss die ARGE meine Wohnung bezahlen, oder er? Er hat guten Job und verdient nicht wenig. Wer kennt sich damit aus und kann mir irgendwelche Zahlen nennen? Was muss ich sonst noch beachten oder wohin muss ich gehen ??? Beratungssgspräch beim anwalt habe ich bald ...
meine glaskugel sagt......nichts. wie soll man denn zahlen nennen, ohne zahlen zu kennen???? als erstes ist dein mann verpflichtet, dir und den kindern unterhalt zu zahlen. wenn es für die miete reicht, dann auch für die miete. wird dir der anwalt aber alles sagen!
also diese gehässige Art, von wegen meine Glaskugel sagt nichts, kannste dir auch irgendwie sparen ... es geht mir darum, dass ich nach zahlen suche, wie viel mein mann verdienen darf oder ab wann die arge für die kosten aufkommt ... aber ich werde mich an einen anwalt wenden ...
kommt leider ziemlich oft vor, daß getrennte nach zahlen fragen. woher sollen wir in einem anonymen inetforum den verdienst deines mannes mitsamt seinen kosten und lebensumständen kennen???? ebenso deine. anwälte verdienen ihr geld mit solchen berechnungen, die haben dann aber alles vorliegen.
Hallo, naja er verdient gut ist ja auch relativ. Ist auch die Frage, ob noch andere Kinder aus früheren Beziehungen usw. da sind etc. Insgesamt hat er einen Mindestbehalt, der ihm zum Leben bleiben muß...wenn´s eng ist oder er selbständig und nicht so zahlungswillig wirst Du nicht viel bekommen bzw. lange warten müssen. Je nachdem wir klein das Kind unter 3 ist und wie Deine Chancen sind, würde ich in jedem Fall möglichst bald nach Arbeit schauen...sei es, daß Du früher aus der Elternzeit in Teilzeit zurückkommst oder oder oder. Dann wärest Du erst gar nicht von dem Mann oder der Arge so abhängig und das ist in meinen Augen enorm viel wert! lg heike
Zitat:
"es geht mir darum, dass ich nach zahlen suche, wie viel mein mann verdienen darf oder ab wann die arge für die kosten aufkommt ..."
Dies liest sich für mich sehr seltsam......
Wieviel dein Mann verdient, dürfte ja feststehen, oder soll er sich seine Einkünfte schönrechnen. Ist er selbständig??????
Übrigens:
Die ARGE ist keine Stiftung, die großzügig Gelder verteilen kann! Das sind wir Steuerzahler, die dafür aufkommen.
Ich hoffe, dass ich diese Aussage falsch interpretiert habe.
Der Anwalt wird ausrechnen, wie viel Unterhalt Dein Mann für die Kinder (und evtl. Dich) zahlen muß (Unterlagen - z.B. Steuererklärungen - mitnehmen!). Abhängig davon ist, ob es weitere Unterstützung gibt, z.B. von der ARGE. Sache ist die: Wenn Du von der ARGE Gelder bekommst und keines Deiner Kinder unter 3 ist, mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Dich um einen Job bemühen. Um nicht auf Druck der ARGE irgendwas nehmen zu müssen, würde ich jetzt schon mal nach einem Job schauen. Nach dem neuen Scheidungsrecht wird Dein Mann so oder so nur den Kindern dauerhaft unterhaltspflichtig sein. Der nacheheliche Unterhalt ist stark eingeschränkt worden. Es sei denn, Ihr habt einen Ehevertrag. Zahlen wird Dir hier keiner nennen können. Den Kindesunterhalt kannst Du aber recht einfach aus der Düsseldorfer Tabelle (google) rauslesen - zumindest eine Größenordnung bekommst Du selber raus. Gruß, Elisabeth.
wir haben ein kind unter 3 ... ja, ich denke genaue zahlen kann mir erst der anwalt nennen ... und bevor ich zur arge gehe, muss ich ja auch erst eine geeigntete wohnugn finden ...
schade, dass du nicht verstehst, dass man dir hier (eventuell) erst konkreter was sagen kann, wenn auch DU konkret wirst. also ein kind unter drei ist da, das wissen wir jetzt nach sieben antworten. und dass dein mann gut verdient. das ist leider schon alles. wie groß ist die wohnung, wohnst du auf dorf oder stadt, hast du arbeit, hast du chance auf arbeit, wie ist das kind betreut.... lg sue
Ist dein Kind unter drei Jahren, so steht dir nachehelicher Ehegattenunterhalt zu. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes kann dieser für dich komplett entfallen, da dir zugemutet werden kann, dass du dir selbst deinen Unterhalt finanzierst. Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 geregelt. Da steht ganz genau drin, was für das dreijährige Kind bezahlt werden muss. Die Tabelle ist nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Lebensjahr des Kindes gestaffelt. Was die ARGE übernimmt, weiß ich nicht, aber du solltest sehen, dass du dir schnellstmöglich dein Leben selbst finanzieren kannst!
Suche dir eine Wohnung (von der Arge absegnen lassen was Größe und kosten angeht) und melde dich und die Kids um. Zumindest wars bei mir so daß ich erst AE war NACH dem Auszug und Ummeldung mit den Kids. Dann hast du als offiziell getrennt (also Alleinerziehende) die Möglichkeit Hartz4 zu beantragen. Kläre bis dahin wieviel Unterhalt du und das Kind vom Ex bekommst, denn das wird ins H4 eingerechnet sowie auch Kindergeld usw. Er muß für dich/euch Unterhat zahlen aber deine Miete muß er nicht zahlen. ie Arge muß im Übrigen deine Wohnung auch nicht zahlen sondern du bekommst nur Grundsicherung dazu, wenn du mit Unterhalt, Kindergeld usw. unter dem H4-Satz bist. lG Kerstin
Sind deine Kinder unter 3 Jahren, bist du nicht verpflichtet zu arbeiten, d.h. dein Mann zahlt für dich und die Kinder Unterhalt. Das wird so hoch angesetzt, dass du keine weiter Unterstützung brauchen wirst. Sind die Kinder über 3, wirst du dich um eine Kinderbetreuung kümmern müssen. Es wird geregelt wie das gezahlt wird, nur du (dann ggf. Zuschuss beim Jugendamt) oder beide teilen sich das. Und du musst dann arbeiten gehen, denn lt. neuem Unterhaltsgesetz 2009 ist dein Mann dann nur noch verpflichtet für die Kinder Unterhalt zu zahlen. Wie hoch der Unterhalt ist, kannst du in der Düsseldorfer Tabelle rausfinden, einfach danach googeln. Sollte dein Mann nicht zahlen können, dann kannst du für insgesamt 6 Jahre pro Kind bis max. zum 12. Geburtstag beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen (das sind soweit ich weiß 117 Euro im Monat), das verjährt bei deinem Mann auch nicht, irgendwann holt sich das das Jugendamt zurück. Falls es zu Hartz IV kommt stehen dir folgende Summen zur Verfügung: 359 Euro für dich + 215 Euro für Kind 1 (bis 7 Jahre, drüber höhere Sätze) + 215 Euro für Kind 2 (bis 7 Jahre, drüber höhere Sätze) + 129 Euro Alleinerziehendenzuschlag + xyz Euro Kaltmiete + xyz Euro Nebenkosten (ohne Heizung) + xyz Euro Heizkosten (abzüglich 18% Warmwasserpauschale) = eurer Gesamtbedarf - 164 Euro Kindergeld für Kind 1 - 165 Euro Kindergeld für Kind 2 - xyz Euro Unterhalt für Kind 1 - xyz Euro Unterhalt für Kind 2 - xyz Euro Unterhalt für dich = das was dir die ARGE ausbezahlen würde Mit 2 Kindern steht dir eine 75 qm Wohnung zu bzw. sie muss der ortsüblichen Miete entsprechen, ist also abhängig von entsprechenden Mietstufen. Wenn du Unterhalt bekommst und für die Kinder Unterhalt bekommst, da lohnt es sich zu rechnen, ob ihr mit Kinderzuschlag (Familienkasse) und Wohngeld (Landratsamt) hinkommt. Die Miete zahlst du selber von dem Unterhalt, den er dir zahlt. Hartz Rechner: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html Wohngeldrechner: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php Kinderzuschlagsrechner: http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/ Düsseldorfer Tabelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Entgültig rechnen kannst du erst, wenn du weiß was dir an Unterhalt zusteht. Das kann dir der Anwalt ggf. ausrechnen, braucht aber dafür vermutlich die Gehaltszettel des letzten Jahres. Die anderen Mädels können dir hier bestimmt sagen, welche Unterlagen von deinem Mann am besten kopiert werden. Ausweise, Stammbuch nimmst am besten mit, wenn du ausziehst.
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