Elternforum Alleinerziehend, na und?

wo kann man sich ausrechnen lassen was eine Beamtin mit Kind und 30-Std.-Woche als Alleinerziehende verdient?

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und noch eine Frage: stimmt es, daß man ab 2005 so Steuerklasse I mit 0,5 Kinderfreibetrag ist?


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also den bat kannst du im internet einsehen, dazu brauchst du aber noch mehr info, stufe, zuschläge etc. und dann in den gehaltsrechner eingeben, als "echte" ae in stkl II, sonst in der I oder was meinst du mit der I und den 0,5 ?? die anderen 0,5 hat ja in der ergel der vater... lg vallie


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Hi.... also was eine Beamtin verdient ...sorry null Ahnung ..Aber ich kann dir sagen was ich verdiene...auch bei ner 30 Stunden woche und alleinerziehend.!! Das mit der Steuerklasse 2 stimmt...! Soweit ich weiss behalten aber die Alleinerziehenden die Stk 2 wenn Sie nachweisen können auch wirklich allein zu leben.(So ist es jedenfalls bei uns.) Und wer nun Alleinerziehend wird oder ist ...(habe ich auch nur gehört) der bekommt diese Klasse erst gar nicht ...sonden eben dann die 1. lg y vonne


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nein das ist noch nicht so. man muss eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass keine andere Person über 18 Jahre (egal ob Mutter, Bruder oder Liebster) in der Wohnung mitwohnt, dann bekommt man StKl II, ansonsten I. Macht aber nicht sooo viel aus im Netto....


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Also mir hat es damals mein Arbeitgeber ausgerechnet.Und zwar auf den Cent genau,mit Zuschlägen. Bei mir war das die Besoldungskasse. LG Birgit


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Die geben dir detailliert und kompetent Auskunft.


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Ich bin zwar keine Beamtin. Aber wieviel du verdienst, kannst auch du dir sicher vom Personalbuero (oder wie das bei euch heisst :-) ausrechnen lassen. Normalerweise ist es aber so, dass man sein altes Bruttogehalt nimmt und anteilig ausrechnet, wieviel man bei 30 statt den alten x Stunden bekommt. Dann sucht man sich einen Brutto-Netto-Rechner bei Google (gibts z.B. bei der DAK, wenn ich mich recht erinnere). Man kann auch 2005 die Steuerklasse 2 bekommen. Dazu muss man nur aufs Amt, unterschreiben, dass man alleine lebt und dann wird die Lohnsteuerkarte entsprechend angepasst. LG Berit