Mitglied inaktiv
Hilfe wer kann mir weiterhelfen! Mein von mir getrenntlebender Mann zahlt für unsere Kinder 6 (seit April) und 3 Jahre insgesamt 246 € Unterhalt. Nun habe ich aber gehört, das sich der Unterhalt für ein 6 jähriges Kind erhöht. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe das Gefühl, das er zuwenig Unterhalt zahlt! Ist ja schließlich Geld für die Kinder!
Kommt arauf an, wieviel er verdient....also der "Normalfall" wäre: 546 Euro für beide Kinder......also fürs Jünste 199 und für das Zweite den rest.... kannst auch bei www.duesseldorfertabelle nachschauen und rechnen LG
Er verdient 1700 € und zahlt aber nur 246 €. So hätte es sein Anwalt ausgerechnet! Soll ich mich vielleicht mal ans Jugendamt wenden? Macht es was? Wir leben zwar getrennt, aber keiner von uns hat bisher die Scheidung eingereicht. Wird da das JA überhaupt tätig?
Hi, sind die 1700 netto ? sagen wir mal ja, dann gehen 5 % berufsbedingte aufwendung runtern macht netto EUR 1614, d.h. laut tabelle EUR 515 zusammen, minus Kindergeld je 1/2 macht EUR 361 Muss er ein Haus abbezahlen ? dann wird das irgendwie angerechnet ? sind schulden vorhanden ? auf jedem fall kommt mir EUR 246 wenig vor. D.
ihr könnt euch ja noch sichtig glücklich schätzen. ich bekomme für meine 3 jährige tochter 158 €. fragt mich nicht wie mein ex das gedreht hat, das er sowenig zahlen muss. nenyaluna
Ganz so wird es nicht gerechnet, da in den Unterhaltsstufen unter 135% der Prozentsatz zum Abzug des hälftigen Kindergeldes angeglichen wird... Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB). Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden: Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung.
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