Mitglied inaktiv
Hallo Folgende Frage/folgendes Problem... Wie sieht es aus,hat ein Kind (mittlerweile 17 Monate alt) ein RECHT darauf,Umgang zu seinen Halbgeschwistern (aus Papas erster Beziehung 2 Mädchen 9 und 8 jahre alt) zu haben ? Die Mutter der beiden Töchter "erlaubt" dieses NICHT !!! Sie hat alleiniges SR und setzt den Vater damit immer unter Druck...wenn er das "trotzdem" tun würde,mit den Töchtern hierher kommen,unterbindet sie "mal wieder" monate den Kontakt zu Ihm... Gibt es da IRGENDEINE Rechtssprechung ? Oder hat man das so hinzunehmen ? Das Problem der Mutter der Töchter bin ganz klar ICH,sie wünscht KEINEN Kontakt Ihrer Töchter zu MIR ! Mein Sohn ist mir aber noch "zu klein" als das ich Ihn 120 km einfache Fahrt mal eben mit dem papa dahin schicken würde...damit sie sich dann endlich mal sehen nach nunmehr 17 monaten... Is halt alles blöd :-( Danke für die Antwort(en)
Hallo, von so einem Recht habe ich noch nicht gehoert. Aber eigentlich sollte er seine Toechter mitnehmen duerfen und Kontakt zu dir und deinem Kind kann sie dabei nicht unterbinden. Vielleicht lasst ihr euch mal beim JA beraten? Ich finde es nicht gut, dass die Mutter sich so verhaelt. Geschwister sind etwas schoenes und es waere schade, wenn sie sich fremd bleiben, nur weil die Erwachsenen sich nicht moegen. LG Berit
Hallo sweety28, ...(1) besagt: Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Hier ist also ein Umgangsrecht sehr vage gewertet, denn ein ''dient'' wird sich nur schwer nachweisen lassen. Ich würde die Problematik also eher sehr niedrig halten und dem zunehmenden Alter der Halbgeschwister die 'Arbeit' überlassen. Die Km meines 3. Kindes wollte trotz meines sehr sporadischen Umgangs (zuletzt im Herbst 2004) mit diesem Kind doch tatsächlich meine hier lebenden Kinder (ohne mich) zu 'Geschwisterumgang' über ein Wochenende zu sich holen, obwohl sie sich mit allerlei verdeckten und offenen Ausflüchten dagegen sträubt, einen regelmäßigen Umgang ihres Kindes hier bei mir zuzulassen. MfG Richie
wie der genannte Paragraph besagt gibt es zwar ein Recht auf Umgang zwischen Geschwistern, denke aber in der Realität sieht das dann mehr so aus, das diesem nur statt gegeben werden müsste, wenn die Kinder sich bereits kennen und ein gutes Verhältnis zueinander haben. Das heißt das dieser Umgang für die weitere Entwicklung der Kinder wichtig ist. Wir haben ein ähnliches Problem, der Vater meines Sohnes hat noch ein Tochter, die nur 1 Jahr jünger ist wie mein Zwerg. Die beiden "dürfen" sich aber auch nicht kennen lernen, da die KM des Mädchens das nicht will, weil es ja MEIN Sohn ist. Ich betrachte das so nicht weiter als tragisch, frage mich nur wie das ist, wenn sie älter sind und sich durch Zufall an der Schule oder so kennen lernen und vielleicht sogar verlieben sollten, weil sie sich ja nie kennen gelernt haben. Aber bis dahin ist ja noch ne menge Zeit und es kann ja noch kommen, das sie sich doch mal kennenlernen dürfen.
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