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Wie lange muß der Vater Unterhalt fürs Kind zahlen ?

Wie lange muß der Vater Unterhalt fürs Kind zahlen ?

Keks10

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wie lange muß der vater unterhalt fürs kind zahlen ? hat er das recht den unterhalt, wenn das kind in der schule ist auf das sparkonto aufs kind zu überweisen o. steht es der mutter zu ? (konto d. mutter)


carla72

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Ich habe zwar keine Ahnung von Unterhalt, aber von Sparkonten. Da kommt die Mutter ja oft gar nicht alleine ran. Natürlich an die Mutter.


mf4

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Unterhalt bekommt das Kind bis es sich selbst unterhalten kann. Der Unterhalt dient dazu, das Kind zu unterhalten also Wohnen, Nahrung, Kleidung usw. Das Geld bekommt der, der das Kind mit all dem versorgt. Wäre ja noch schöner, wenn auf dem Konto Tausende Euronen liegen und der betreuende Elternteil nicht genug geld zur Verfügung hat für das Kind zu sorgen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von mf4

Unterhalt auf jeden Fall, bis das Kind volljährig ist, auf das Konto des betreuenden Elternteils.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Das Kind ist beiden Eltern ggü Unterhaltsberechtigt, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (mal von Ausnahmen abgesehen, wie der, dass das Kind mehrere Ausbildungen abbricht, sich zu viel Zeit beim Studieren nimmt u.ä). Bei minderjährigen Kindern ist es idR so, dass ein Elternteil den Unterhalt als Naturalunterhalt leistet (der, bei dem das Kind lebt) und ein Elternteil als Barunterhalt. Auch der Barunterhalt dient dazu die laufenden Lebenshaltungskosten des Kindes zu begleichen. Er ist also an denjenigen zu auszuzahlen, bei dem das Kind lebt u. der es versorgt. Ist das Kind volljährig sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig, wobei derjenige, bei dem das Kind lebt, seine Aufwendungen für das Kind (anteilige Miete, Nahrung, Kleidung, Fahrtkosten usw.) gegen den zu zählenden Barunterhalt aufzurechnen, so dass sich tats. idR nix ändert, so lange das volljährige Kind bei einen Elternteil lebt. Zieht es aus, so sind beide Elten barunterhaltspflichtig bis zum Abschluss der ersten Ausbildung (s.o.) Manchmal auch länger, evtl. wenn die weitere Ausbildung auf Basis der ersten erfolgt (zB erst Banklehre und im Anschluss ein Betriebswirtschaftsstudiun). Details würden aber jetzt doch zu weit gehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keks10

unterhalt bekommt das kind solange bis es sich alleine unterhalten kann...ergo so lange bis seine erstausbildung abgeschlossen ist. wenn das kind studiert bis maximal 27. und logisch geht das geld auf das konto der person, die das kind unterhält.der gezahlte unterhalt ist ja ein zuschuss zum erziehen und UNTERHALTEN des kindes im alltag bei der zu betreuenden und erziehenden person


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Hallo und nochmal hallo, magst Du vielleicht mal mit Deinen Fragen etwas persönlicher werden? Du rauschst durch die Foren, als wärest Du auf der Flucht, knallst eine Frage in den Raum, am besten noch mit vielen Pünktchen. Kein Mensch weiß, warum Du fragst, ob es Dich betrifft oder Hans Pusemuckel von um die Ecke oder Frau Müller aus Timbuktu. Mich wundert, dass Dir überhaupt noch einer antwortet. Was soll denn die Frage "Wie lange muss der Vater Unterhalt zahlen?"? Wie meinst Du das? Das lässt doch vieles offen! Nur meine bescheidene Meinung! Grüße


mf4

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Ich denke ihr lustiger Ex hat mal wieder lustige Ideen und schlug vor, dass die KM kein Geld für die Versorgung des Kindes bekommt sondern der UH die nächsten Jahre auf einem Konto gespart wird fürs Kind bis es selbstständig ist und auszieht. Der lustige Mann hat ja offenbar öfter komische Ideen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber letztlich weiß keiner, ob Keks10 wissen will, ob mit 18 die Unterhaltspflicht endet oder erst nach der 5. Ausbildung oder wenn sich rausstellt, dass ein anderer der Vater ist oder sonstwas. Und sie schrieb auch nicht, dass der Herr das Geld auf ein Sparkonto legen will anstatt es ihr zu geben oder ob die Mutter Zugang hat zu diesem Sparkonto. Sie wirft nur wild ein paar Fragen in den Raum. Nix genaues weiß man!