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Wie lange ist man unterhaltspflichtig?

Wie lange ist man unterhaltspflichtig?

Fru

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Gibt es da “eine allgemeine Antwort “? Kind in der Schule ist klar, Kind in Ausbildung? Im Studium? Lg


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php Hier war es so, dass der KV keinen UH mehr zahlen musste in der Ausbildung. Die Kinder hatten ihr Ausbildungsgeld, ihr Kindergeld und lebten noch bei mir zu hause. Ob es noch KG gibt und ob UH und wie viel hängt aber davon ab wie viel der Azubi verdient. Das ist ja sehr unterschiedlich in den verschiedenen Berufen.


Misty

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Antwort auf Beitrag von Fru

Hallo, ich kann nur von mir berichten und muss auch heute noch sagen, dass ich es ziemlich ungerecht fand. Meine Eltern, nicht getrennt, sondern nach wie vor verheiratet, mussten für mich sowohl während der Ausbilung als auch das gesamte Studium über unterhalt zahlen, obwohl ich zum jeweilige Beginn bereits 2 Kinder hatte und mehrere Jahre im eigenständigen Haushalt gelebt habe. Ich fand das ziemlich ungerecht, denn was können meine Eltern denn für meinen Werdegang? In der Ausbildung kann ich das noch verstehen, zwecks 1.Ausbildung, aber das Studium? Ich hatte mich vorab informiert, da wurde mir das ganz anders erläutert. Tja und so haben sie gezahlt! Die einzige möglichkeit wäre eine Klage gegen meine Eltern gewesen! Aber nun bin ich da ja schon ne Weile durch.... lg misty


mf4

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Antwort auf Beitrag von Misty

Hm... du wolltest das Studium und um deinen Eltern das nicht zuzumuten hättest du es lassen können. Ich muss sagen ich finde das krass. Meine Nachbarn sind um die 50, buckeln sich krumm und gönnen sich nichts. Sie mit Rheuma, er von 10 bis Mitternacht in der Gastro für keine 5€/h... die beiden Töchter leben längst nicht mehr hier und studieren.


Misty

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ganz genauso ist es, aber meine Eltern wollten eben auch, dass ich das so durchziehe! Ich finde es nur ungerecht, ich hätte liebend gern Bafög bezogen und das jetzt, da ich die Früchte des Studiums auch ernte zurückbezahlt. Tja aber gerechtigkeit ist eben auch messbar und somit an irgendwelche Werte gekoppelt, die irgendwer mal irgendwann festgelegt hat!


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Misty

wenn du jetzt Bafög zurück zahlen müsstest, kannst du doch stattdessen auch einfach was an deine Eltern zurück geben? sofern sie noch leben und ich grad nicht in ein Fettnäpfchen trete...


Schippchen

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Antwort auf Beitrag von Fru

Mein Bruder ist letztes Jahr vor Gericht gegangen deswegen. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt ist bis zur Vollendung der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig. Ist das "Kind" nach der Schule arbeitslos, für die Zeit nicht. Wenn mein Bruder eine Ausbildung gefunden hat, muss sein Vater weiterzahlen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Ich arbeite schon immer, habe aber nie eine Ausbildung gemacht. Bedeutet dass, das mein Vater Unterhalt zahlen müsste, wenn ich nun eine Ausbildung beginnen würde mit Mitte 30 und nun verheiratet ?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Mit der Heirat ist der Ehegatte unterhaltspflichtig. Wer nicht kurzfristig nach der Schule eine Ausbildung beginnt oder sich zumindest darum bemüht, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch ( zumindest dann, wenn der Unterhaltspflichtige einen guten Anwalt hat). Ein Jahr Work and Travel im Ausland ist allerdings drin.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Heißt also, wenn ich Unterhalt bekommen würde, mein Kind wäre mit 16 (?) Jahren in Klasse 10, wird in der Schule entlassen, setzt sich zu Hause aufs Sofa weil keine Ausbildung gefunden oder keinen Bock, muß der Vater für die Zeit aufm Sofa keinen Unterhalt zahlen... Geht Kind aber statt aufs Sofa in die Ausbildung, zahlt er... Was ist, wenn Kind danach auf die Schule geht, Fachabi macht und dann studiert? Nehmen wir mal an, bis das das Kind 28 (?) ist...dann zahlt er bis das sie mit dem Studium fertig ist? Was ist, wenn Kind in die Ausbildung geht, aber wenig verdient? Dann zahlt er auch, hab ich das richtig verstanden??? Dann sollte dem KV ja dran gelegen sein, das das Kind möglichst sofort arbeitslos ist und das möglichst auch bleibt, dann spart er ne Menge Unterhalt??? Das versteh ich nit!


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Fru

Da versuchte der Vater das Abi zu verhindern und Kind in einer Ausbildung unterzubringen, damit er rasch fertig ist mit Unterhalt. Scheiterte aber in beiden Fällen dann vorm Gericht. Danke für die Info shinead. Ich meine zu wissen dass bis 18 auf jeden Fall Unterhalt gezahlt werden muss, egal ob Sofa oder Ausbildung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

ist das sicher, daß ein jahr ausland nicht als arbeitslos gilt? daß der unterhaltspflichtige weiterzahlen muß?


shinead

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Weiterzahlen muss er nicht zwingend. Es existiert ja eigenes Einkommen. Das Studium oder die Ausbildung danach ist er aber dran.


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, wenn der Ehemann dann aber nicht genug verdient, sind die Eltern wieder in der Pflicht! Zumindest beim Bafög! Den fall gab es während des Studiums meines Mannes bei einer Studentin. Geheiratet, Mann verdient (weiß aber nicht, ob Ausbildung oder ausgelernt), Antrag auf Bafög scheitert, Eltern sind weiterhin verpflichtet zu zahlen. LG


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Fru

Es gibt alles. Ich kannte eine Frau, die am 18. Geburtstag ohne Ausweispapiere von ihren Eltern rausgeschmissen wurde. Die Polizei schickte sie wieder weg mit dem Hinweis: "Och, die Leute wollen doch nicht so gern die Polizei im Haus haben, regeln Sie das doch unter sich." (Ich war als Zeugin dabei, das war ein wörtliches Zitat.) Papiere gab es nur gegen die Abmeldungsbescheinigung von der Schule: Weil die Eltern keinen Unterhalt zahlen wollten. Wenn kein Bafög gezahlt wird, dann kann ein Student auch sein Studium selber durch Arbeit finanzieren. Man MUSS ja nicht mit der Mindestsemesterzahl abschließen.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Fru

So, wir fassen nochmal zusammen: Die Eltern sind unterhalpspflichtig - mindestens bis das Kind 18 jahre alt ist. Also auch der 16-Jährige auf der Couch bekommt bis er 18 ist Unterhalt. - nach dem 18. Geb: solange noch in Ausbildung muß Unterhalt geleistet werden. Aber: Schule und erste Ausbildung sind sicher kein Diskussionspunkt. Ob eine weitere Ausbildung bzw. ein folgendes Studium noch zu unterstützen sind: in der Regel ja, auf jeden Fall dann, wenn es auf die bisherige Ausbildung aufbaut. Wenn direkt studiert wird, muss auch ein Studienfachwechsel hingenommen werden. Auch eine Ausbildung/Lehre kann abgebrochen und eine neue begonnen werden. Ein Jahr im Ausland: da scheiden sich die Geister und oft wird da ja auch Geld verdient/gejobbt. Geld, das während Studium/Lehre verdient wird, kann angerechnet werden nach einem bestimmten Schema. Wie lange: .... bis die Ausbildung beendet ist, bis 25 J kann das locker dauern. Spezialfälle hab ich jetzt hier nicht drin, die gehen extra :-) Viele Grüße Désirée


Schippchen

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das war auch die erste Frage nach sechs Jahren, die der Vater meinem Bruder stellte. Ob er jetzt was macht. Pünktlich zum 18ten Geburtstag kam der Brief. Hintergrund wurde dann bei der Verhandlung sichtbar (ich hab meinen Bruder begleitet) seine Neue war schwanger. Es gibt solche Eltern... grausam, aber wahr.