Mitglied inaktiv
Hallo, habe eine für mich ganz wichtige Frage. Hoffe mir kann einer helfen. Der Vater meiner Tochter ( 6 Wochen alt) ist Italiener. In der Geburtsurkunde ist er eingetragen, die Vaterschaftsanerkennung hat er gemacht, die Mutterschaftsanerkennung ,welche viel wichtiger ist witzigerweise, hab ich auch gemacht und zwar vor ihm.Das Sorgerecht hab ich alleine. Er hat eine internationale Genurtsurkunde und will die Kleine auch in Sizilien anmelden. Seine Eltern fahren Dienstag in Urlaub nach Sizilien und vermutlich wollen die dann auch die Anmeldung vornehmen. Nun zur Frage: Kann mir dadurch etwas "passieren"? Gibt es Nachteile dadurch für mich? Ich hab ein nicht wirklich gutes Gefühl dabei, auch weil unsere Beziehung grad nicht sehr gut ist. Vielen Dank Liebe Grüße Jule
Hallo, also so ganz genau kann ich dir nicht helfen. Nur als Beispiel: mein Ex-Partner (Vater unseres Sohnes) ist auch Italiener-auch ital. Staatsangehörigkeit. Unser Sohn allerdings ist nur hier gemeldet, obwohl wir sogar beide das Sorgerecht haben. Ich denke nur, dass, wenn Du das alleinige Sorgerecht (was ja amtlich bestätigt ist) hast, es für Dich nicht gefährlich werden kann. Allerdings muß ich dagen...bei den außerländlichen Regelungen weiß man nie so genau...Mach Dich lieber mal kundig, ehe irgendwann mal etwas ist, wo Du Bescheid wissen solltest... Denn man muß ja schon überlegen, wie es mal ist, wenn der Vater z.B. mit seiner Tochter mal in sein Heimatland möchte...ob in 1, 5 oder 15 Jahren... So unwohl, wie es auch ist, wenn man daran denkt... Also, erkundige dich lieber mal richtig.
Hallo zusammen.... ...aus aktuellem Anlass und weil es in diesem Forum vielleicht öfters benötigt wird: Fragt mal hier: Verband binationaler Familien und Partnerschaften Frankfurt/a.M.: 069/71 37 56 - 0, Montag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr; Einzelberatung nach telefonischer Absprache. ....hier: Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften e. V. (I.A.F.) Oranienstraße 34, HH 4. Stock 10999 Berlin Tel.: 615 34 99 Fax: 615 92 67 Sprechzeiten: Mo, Do 10.00 – 13.00 Uhr Di 14.00 – 20.00 Uhr Mi 14.00 – 18.00 Uhr Rechtliche und psychosoziale Beratung nur nach telefonischer Anmeldung. Oder hier: Interkulturelle Familienberatung des Internationalen Familienzentrums Frankfurt: 069/ 94 34 44 - 0. Oder hier: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V Wir setzen uns ein für die soziale und rechtliche Gleichstellung von Menschen ungeachtet ihrer Hautfarbe oder kulturellen Herkunft. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Beratung von Frauen und Männern in allen Fragen einer binationalen Beziehung. Rechtliche Einschränkungen sowie die vielfältigen Formen von Benachteiligung und Diskriminierung nehmen wir zum Anlass, die Öffentlichkeit zu informieren und unsere Vorstellungen beim Gesetzgeber einzubringen. Ludolfusstr. 2 - 4 60487 Frankfurt / M. Ruf 069 / 71 37 56-0 Fax 069 / 70 75 092 Bundesgeschäftsstelle: Email: verband-binationaler@t-online.de Homepage: http://www.verband-binationaler.de iaf Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Breite Str. 16 53111 Bonn Tel. (02 28) 65 55 71 Fax (02 28) 65 55 41 hier auch.... Beratungsstelle des Raphaels- Werkes Auswanderungen • Auslandsaufenthalte • Ehen mit Ausländern • Weiterwanderungen • Rückkehr Susanne Denzel Diplom Sozialpädagogin Beratungsstelle des Raphaels- Werkes Caritasverband Kassel e.V. / Migrationsdienst Frankfurter Str. 209 34134 Kassel Tel.: 0561 / 9427613 Fax: 0561 / 9427619 Email: kassel@raphaels-werk.net Homepage: www.raphaels-werk.de Wenn Du aus einer anderen Region bist so goggle mal, Du findest sicher etwas. Oder wende Dich an Caritas/Frauenbeauftragte o.ä. Deiner Stadt, Gemeinde. Lasse Dich auf jeden Fall beraten da die Gesetzes-und Rechtsprechung im Ausland anders als hier bei uns ist und eben aus diesem Grund so oft Probleme entstehen. Es gibt in den meisten grösseren Städten Beratungsstellen für internationale Partnerschaften Alles Liebe ;-)
Kann er in Sizilien das Kind ohne Deine Unterschrift ueberhaupt anmelden?? Ich denke, das geht gar nicht. Man muss doch dann zum ital. Konsulat gehen. Oder nimmt er die deutsche Geburtsurkunde einfach mit?? Ich habe hier in Spanien so meine Probleme, darf das Kind nicht einfach ohne Erlaubnis mit nach Deutschland nehmen. Wir sind nicht verheiratet. Wichtig ist aber letztlich, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Und das ist doch in Deutschland, dort, wo Du das Sorgerecht hast. Also kann Dir eigentlich nichts passieren. LG
Hallo. Du solltest dich gut informieren. Mein Kind hat beide Staatsbürgerschaften, da ich damals noch die ital. hatte. (mittlerweile habe ich die deutsche) Als ich mit meinem Kind nach Italien wollte musste ich die Erlaubnis von meinem damaligen Ehemann (deutsch) dabeihaben. Dein Kind kann man auch hier auf dem Rathaus in Italilen anmelden oder man macht es über das ital. Konsulat. Man muß deshalb nicht unbedingt ins Ausland fahren. Wie es aber heute ist weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall solltest du dich genau informieren. Es schadet nie mehr zu wissen. LG gaia
Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich bin Luxemburgerin, der Papa ist Deutscher. Wir haben vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht in Deutschland vereinbart. Die Zwillinge wurden in Berlin geboren aber in Luxemburg gemeldet und wir haben uns 5 1/2 Monate nach ihrer Geburt getrennt und ich bin mit den Kindern zurück nach Luxemburg. Der KV hat mich total fertig gemacht von wegen Drohungen von "böswilligem Kindesentzug" usw. und in Italien würden Mütter gezwungen, im Falle einer Trennung in der Nähe des Vaters wohnen zu bleiben, damit er die Kinder ohne grösseren (Reise)Aufwand sehen könne usw. Ich würde mich sehr sehr gut informieren, was diese Meldung in Italien rechtlich bedeuten kann!!! Und ich glaub schon, dass in Italien das Kind problemlos ohne Deine Unterschrift gemeldet werden kann. Ging hier in Lux (Gott sei Dank!) auch. Also Vorsicht und viel Glück, vielleicht rauft Ihr Euch ja doch wieder zusammen. Die erste Zeit nach der Geburt ist in den meisten Beziehungen sehr belastend. LG Christiane
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