Conny2012
Hallo, ich hab ne super tolle Wohnung für mich und meine Kids eintdeckt und müsste mich recht schnell entscheiden ob ich sie nehme oder nicht - allerdings muß in der Wohnung noch dies und das getan werden. Z.B. neu tapezieren, streichen, löcher zuspacheln und ein neuer Boden muß rein usw. Ich bekomm Alo II - wird da evtl ein Teil der Kosten übernommen? Danke und viele Grüße
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-renovierungskos ten-bei-erstbezug-1909.php
Bei einem notwendigem Umzug werden diese Kosten bei uns übernommen, wenn der Vermieter bzw. die WBG die Wohnung als untapeziert ins Wohnangebot ausschreibt und die Kosten vor dem Umzug beantragt werden. Bis auf eine unserer WBG schreiben alle andern vor, daß man bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Tapeten entfernen muß. Demensprechend sind fast alle Wohnungen die man hier anmieten kann, grundsätzlich untapeziert. Ich habe aufgrund besonderer Umstände die Einzugsrenovierung von einem örtlichen sozialen Unternehmen machen lassen und inklusive Material und Arbeitsstunden bezahlt bekommen. Die besonderen Umstände werden aber sehr wohl geprüft, und man bekommts nicht einfach so genehmigt.
Das ist Ermessenssache und während einer von Kaution übder Möbel bis Renovierung bekommt bekommt ein anderer (ich z.B.) fast nichts. Hatte nur das Kinderzimmer und hatte Möbel (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche) beantragt, Renovierungskosten, Kaution als Kredit, Bekommen habe ich 177€ (auf Kredit) für einen Haushalt bestehend aus mir + 3 Kids.
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