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wer ist hier schon geschieden und kann mir helfen?

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unsere trennungsjahr ist rum mein mann geht am montag zum anwalt! was passiert dann? wie geht es weiter? bekomme ich dann post und muß zustimmen oder wann muß ich meine zustimmung geben erst auf gericht? was wenn ich aufs schreiben nicht antworte?


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hallo ach da hast du noch einiges vor dir,erstmal müsst ihr die ganzen sachen für den versorgungsausgleich machen und das dauert!!!! meißt fehlen der rentenvers zeiten usw. mach das grad auch durch,also du kannst sicherlich nochmal mit einem jahr rechnen. du kannst der scheidung zustimmen wenn alles geregelt ist,dann musst du dir keinen anwalt nehmen.. gruß carina


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.... den ersten Scheidungstermin hätten wir Anfang Januar gehabt, allerdings war mein Ex damals beruflich im Ausland, so das wir Anfang Februar geschieden wurden. Ich habe damals die Scheidung eingereicht und mein Ex-Mann mußte glaube ich nur bestätigen, ob meine Angaben richtig sind. Weiß ich aber nicht genau. Dann mußten wir beide unsere Rentenversicherungszeiten vollständig belegen und für den Versorgungsausgleich zur Rentenkasse schicken und als das durch war, da haben wir den Scheidungstermin vom Gericht zugestellt bekommen. Ach ja, wir haben dann noch einen außergerichtlichen Vergleich ausgearbeitet und über unsere Anwälte bei Gericht eingereicht. Tja und dann wurden wir einvernehmlich geschieden. LG Kerstin


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werd ich da angeschrieben bei dem versorgungsausgleich? was ist wenn ich das alleinige sorgerecht will? muß ich mir da einen anwalt nehmen? was ist eigentlich wenn ich bei gericht nicht erscheine? oder muß ich da absagen? ich will es ihm ehlrich nicht so einfach machen nach allem was er und seine neue mir angetan haben!


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Wenn das Ganze nicht einvernehmlich ist - und danach hört es sich gerade irgendwie nicht wirklich an - soltest Du Dir so oder so einen Anwalt nehmen. Wenn Du das ASR beantragen willst, brauchst Du sogar einen. Du selber kannst keine Anträge stellen vor Gericht, das kann nur ein Anwalt. Nicht hingehen aus Rache ist albern. Zumal Du dann irgendwann zwangsvorgeführt werden kannst - oder in Abwesenheit geschieden. Beides doof. Plus: Wenn Du nicht antwortest, kannst Du auch keinen Antrag (z.B. auf ASR) stellen. Wobei ich - ohne Kenntnis der Umstände - es als extremst unwahrscheinlich ansehe, daß Du das ASR bekommst. Du willst es doch nur aus Rache, oder? Kein guter Grund.... Gruß, Elisabeth.


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Hallo, wir haben uns einvernehmlich scheiden lassen und hatten dennoch jeder einen eigenen Anwalt. Um das ASR zu bekommen muß es ganz gravierende Gründe geben, sonst kannst Du das vergessen. Bei Gericht nicht zu erscheinen oder den Versorgungsausgleich nicht auszufüllen ist albern und Du schadest Dir womöglich nur selber damit. Füllst Du den Versorgungsausgleich nicht aus, dann mußt Du irgendwann ein STrafgeld zahlen. Die Aufforderung zur Komplettierung der Rentenzeiten bekommst Du automatisch zugesendet. Wenn Du bei Gericht nicht erscheinst, dann wird entweder ohne Deine Anwesenheit entschieden oder aber es wird ein erneuter Termin festgelegt. Im Zweifelsfall kannst Du zwangsweise vorgeführt werden und das wird wohl auch nicht ohne Bußgeld abgehen. Rache ist ein schlechter Beweggrund für Handlungen jeder Art. LG Kerstin


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es ist keine rache schreibe jetzt aber nicht alles auf, wieso warum chancen auf das ASR werde ich schon haben den ausgleich mache ich schon,. war nie die rede von aber es heißt doch nach 3 jahren wird man erst automatisch geschieden


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wenn alles geregelt ist, also sorgerecht, unterhalt, versorgungsausgleich wird ein termin anberaumt. dann kannst du dich weigern und die ehe als NICHT ZERRÜTTET erklären. dann kann erst mal nicht geschieden werden. ich weiß nicht, wie oft du dich weigern kannst....aber es stimmt, nach drei jahren WIRD geschieden. das IST doch rache. ich hatte anfänglich auch den plan, es soweit wie möglich rauszuziehen. hab es mir aber anders überlegt. spart nerven und kosten.


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haben willst musst du einen anwalt haben da er alles bei gericht einreichen muss. wenn du keinen nimmst und alles geregelt wäremwas bei euch wohl nicht der fall ist,müsstest du nicht unbedingt zum scheidungstermine anwesend sein. wenn es eine einver.scheidung ist und nur einen einen anwalt hat ist die scheidung auch nicht direkt wirksam,sondern erst nach 4 oder 6 wochen,weiß nicht mehr genau wie das war.


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Ich bin seit ende Oktober geschieden und bei uns hat das 5Monate gedauert... LG,Andrea


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Der Richter kann Euch auch gegen Deinen Willen scheiden, wenn er davon überzeugt ist, daß die Ehe zerrüttet ist. Wenn Du Dich hinstellst und sagst: "Och nöö, finde ich nicht..." reicht das nicht. Da muß schon mehr Überzeugungsarbeit von Deiner Seite aus kommen. Mein Ex wollte auch nicht geschieden werden. Er berief sich darauf, daß seine Kirche eine Scheidung nicht vorsieht. Das hat den Richter genau gar nicht interessiert - wir wurden trotzdem geschieden. Allerdings hat er meinen Ex vor die Wahl gestellt: Entweder er zieht seinen Widerspruch gegen den Scheidungsantrag zurück, oder er wird trotzdem geschieden. Mein Ex hat sich dann überzeugen lassen, den Widerspruch zurückzuziehen - und der Richter war wohl erleichtert, weil er sonst hätte begründen müssen, warum er die Ehe trotz Widerspruch scheidet. Spart ihm halt Arbeit ;-). Andererseits hätte er uns sonst ständig wieder antreten lassen müssen - auch Zusatzarbeit. Im Endeffekt hat es uns (meinem Ex und mir) Kosten gespart, daß er sich überzeugen ließ, den Widerspruch zurückzuziehen. Wenn Du nicht geschieden werden willst, mußt Du dem Antrag widersprechen - und das begründen. Ein "ich will es ihnen nicht so einfach machen" klingt albern, hilft nicht beim Antrag auf ASR, und wird Deiner "Mission" kaum nützen. Denk Dir eine bessere Begründung aus. Im übrigen brechnen sich die Kosten u.a. nach den Anträgen. Der Widerspruch gegen die Scheidung kostet also extra. Wenn Geld schon so ein Problem ist, daß Du wegen Basisfragen nicht Deinen Anwalt fragen willst, solltest Du Dir das generell noch mal überlegen. Spar nicht an der falschen Stelle..... Gruß, Elisabeth.


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man mit einem gemeinsamen Anwalt die Scheidung beantragt? Finanziell ist alles geregelt. Es müsste lediglich die Rentenanwartschaft berechnet werden. Gruß Nougat13


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man sagt ab dem trennungstag,wenn alles gut läuft ca. 2 jahre. bei vielen stimmt mit den rentenzeit nicht alles genau da muss man dann alles zusammen uchen nachreichen und dann wollen die wieder was wissen. mein freund hat das grad hinter sich bei ihm hat das mit dem renten zeug gut 3-4 monate gedauert und jetzt hat er den scheidungstermin bekommen für ende jan. er hat sich im feb.06 getrennt


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..... Scheidungstermin bekommen. LG Kerstin


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und das Trennungsjahr ist bald vorbei


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im april/mai 2001 die scheidung eingereicht und hatten termin ende november. trennung war im märz 2000, keine gemeinsamen kinder, gemeinsamer anwalt, finanziell alles geregelt.


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sei froh dann hat alles gestimmt bei euch. bei mir machen die gard nen riesen aufriss,weil ich während meiner ausbildung auf lsk gearbeitet habe. ich hab meine ausbildung auf einer privatschule gemacht und hab halt abend und am we in der gastro gearbeitet. ich glaub teilweise lesen die sich die angeforderten unterlagen nicht durch ,daraus hätte sie das schon entnehmen können. so ich hoffe das wars dann. keine ahnung ob bei meinem mann auch so ein hickhack herscht,frag ihn gleich mal. gruß carina


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o.T.