Aprilscherz2000
Vor 2 Jahren hab ich mal welchen beantragt.Abgelehnt weil ich nicht genügen anrechenbares Einkommen bekommen habe (dabei lag ich da auch schon über den 600€ die man angeblich dafür haben muß).Jetzt bekomme ich mehr und er wurde wieder abgelehnt.Begründung "Meine Kinder verfügen über genug Einkommen" 1x Unterhalt und 1x Unterhaltvorschuss. Ich dachte das hätte was mit dem Gesamteinkommen zu tun?Und was ist wenn Unterhaltsvorschuss in ein paar Monaten ausläuft?Hat dieses Kind dann Anspruch darauf?Haben dann nicht alle Kinder die weder Unterhalt noch Vorschuss kriegen nicht anrecht auf den Kinderzuschlag? Ich versteh es nicht. gruss Chrissie
Ehrlich gesagt: ich versteh es auch nicht. Hab den Zuschlag beantragt, weil ich seit einigen Monaten nur Krankengeld bekomme (keinen Unterhalt für die Kinder). Mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich die MINDESTGRENZE nicht erreiche (dabei bin ich über 600,- €). Dann habe ich Widerspruch eingelegt, dem stattgegeben wurde, um dann bei der Neuberechnung mir mitzuteilen, dass ich ÜBER der Grenze liege *seufz* und zwar um 9,- €. Jetzt habe ich aufgegeben.
Ich habe Brutto 1300 und 184 Kindergeld und habe 115 Kinderzuschlag bewilligt bekommen.
hallo, ich bekam es auch nciht weil (so die Erklärung) der Unterhalt fürs Kind Einkommen ist, hat also icht nur was mit dem Gesamteinkommen zu tun. Daher bekommen Ae die Unterhalt- bzw vorschuss bekommen es nicht, gerade die die es vielleicht am dringensten brauchen um nicht in H4 zu rutschen. So die Erklärung als ich telef. nachfragte
Meine SB hat gesagt, um von ALGII wegzukommen, müsste ich 1000€ verdienen und dann könnte ich noch Kinderzuschlage beantragen...Aber mehr weiß ich auch nicht. Also klingt das von Savanna schon richtig.
Wenn du weder Unterhalt noch Vorschuss bekommst, müßtest Du dann nicht die vollen 140€ bekommen? LG Chrissie
Ein weiteres Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezahlt monatlich 500 Euro für Miete und Heizkosten. Ihre Höchsteinkommensgrenze errechnet sich so: Grundbedarf der Mutter Pauschale Regelleistung (100 %) 364 Euro + Wohnbedarf (60,68 % der angemessenen Kosten), gerundet 303 Euro Gesamtbedarf der Mutter = Bemessungsgrenze 667 Euro zuzüglich max. Gesamtkinderzuschlag (2 x 140 Euro) 280 Euro Höchsteinkommensgrenze 947 Euro Nur wenn sich Einkommen und Vermögen der Mutter zwischen 600 und 947 Euro monatlich bewegen, kann sie den Kinderzuschlag erhalten. Liegt ihr Einkommen über 947 Euro, kann sie im Sinne des Gesetzes für den gesamten Familienbedarf selbst aufkommen.
Ich habe sogar mehr als 947 Brutto, da es eine Maßnahme ist und ich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle, habe Steuerklasse II
aber selbst darüber müßtest Du kommen gruss Chrissie
Ja, meinte ich auch, hatte mich verschrieben, habe 1013 Netto, LSK II und keine Arbeitslosenversicherung drin. Hach man, habe leider keinen Scanner, sonst würd eich dir glatt mal meine Berechnung einfach mal senden. Die ist soooooo kompliziert - schlimmer als H4
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