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weil im rechtsforum angesprochen, unterhalt für 2010

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die neue unterhaltstabelle für 2010.... das sind ja wirklich richtige unterschiede, nicht mehr nur 5-10 euren.. weiß da jemand was näheres, ob das steht oder nur ein vorschlag ist?


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das habe ich gefunden, aml schauen ob das so kommt http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=875 "Das bedeutet das der Mindestbarbedarf des Kindes also der Betrag der in der ersten Einkommenstuffe der Düsseldorfer Tabelle genannt ist sich wie folgt verändern würde. In der ersten Altersstufe ( 0 – 5 Jahre) von 281 Euro auf 317 Euro. In der zweiten Altersstufe (6 – 11 Jahre) von 322 Euro auf 364 Euro. In der dritten Altersstufe (12 – 18 Jahre) von 377 Euro auf 426 Euro. Gleichzeitig wird das Kindergeld erhöht, dieser hat Einfluss auf den Unterhaltsbetrag der gezahlt werden muss. Das Kindergeld soll nach dem Gesetzentwurf wie folgt steigen: Für das erste und zweite Kind auf 184 Euro Für das dritte Kind auf 190 Euro Für das vierte und jedes weitere Kind auf 215 Euro Das Kindergeld wird zur Deckung des Bedarfs des Kindes verwendet und daher hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Nach dem Gesetzentwurf würden sich für die ersten beiden Kinder und der ersten Einkommenstuffe die Zahlbeträge zum Unterhalt wie folgt erhöhen. In der ersten Altersstufe ( 0 – 5 Jahre) von 199 Euro auf 225 Euro. (+13,1%) In der zweiten Altersstufe (6 – 11 Jahre) von 240 Euro auf 272Euro.(+13,3%) In der dritten Altersstufe (12 – 18 Jahre) von 295 Euro auf 334Euro.(+13,2%) Das würde bedeuten, dass jeder Unterhaltspflichtige eine Erhöhung des Unterhalts von rund 13 % hin zu nehmen hätte." LG D.


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Wir haben erst dieses Jahr den Unterhalt angleichen lassen. Kann ich das jedes Jahr machen, wenn aktuelle Tabellen raus kommen oder geht das nur alle 2 Jahre oder so? Fragende Grüße flyingdarkness


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mir wurde beim jugendamt gesagt, daß der unterhalt nur bei größeren differenzen angeglichen wird, können 10% sein, weiß ich aber nicht mehr genau....


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Danke für deine Antwort. Wenn ich der Antwort über meiner Glauben schenken darf (wovon ich ausgehe), handelt es sich ja um 13%... müsste also machbar sein oder? Andererseits... wenn es die 20€ mehr KiGe gibt, die dann auch wieder hälftig an den Unterhalt gerechnet werden, sind es in ALtersgruppe 2/Einkommensgruppe 1 nur noch 22€, die der KV mehr zahlen müsste. Weiß jemand zufällig, wie es neu in der Dresdner Tabelle und speziell in Einkommensgruppe 3 (da nur 1 Kind) aussieht? Hab leider nix gefunden... Die andere Frage jedoch ist ja die, ob denn die Unterhaltsverpflichteten überhaupt in der Lage sind, das geforderte Mehr zu zahlen... Schließlich bringt es mir nicht wirklich was, wenn er den neuen, höheren Titel in den Händen hält und sich vor den nächsten Zug wirft... Halbwaisen kriegen wohl nicht so viel... Immer noch fragende Grüße flyingdarkness


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so wie ich den beitrag verstanden habe, wären das die zahlbeträge, also ist das kige schon abgezogen. aber so wie rainer m im rechtsforum schreibt: nix is fix. wenn du unter dresdner tabelle suchst, wirst du auch nichts finden


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ok und danke. Kannst du mir bitte den Eingang zum Rechtsforum posten... ich find die Tür nicht... Danke und LG


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http://www.rund-ums-baby.de/recht/ aber nicola bader, die findest du vielleicht


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Dankeschön! :-)