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Wegen Unterhalts-Titel

Wegen Unterhalts-Titel

Mitglied inaktiv

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Hey Mädels, jetzt hab ich mich entschlossen mal euch kluge Frauen (und Männer) zu fragen. Es geht um den Unterhalt für meine ältere Tochter (nun 7 Jahre alt). Der Vater zahlt keinen Unterhalt, hat er noch nie. Er arbeitet hier und da mal für ein paar Monate, so richtig lässt sich das nicht nachvollziehen. Aber meistens steht er ohne Einkommen da. Die Beistandschaft habe ich schon 2009 mit Beantragung des UHV eingerichtet. Mir wurde mitgeteilt, das ein Titel für die Unterhaltskasse besteht, um dann i.wann mal den Unterhaltsvorschuss zurück zu bekommen. Ich möchte aber natürlich, dass auch ein Titel für den eigentlichen Unterhalt oder meinetwegen auch erstmal über die Differenz zwischen Mindestunterhalt und UVH erwirkt wird. Dies möchte meine Sachbearbeiterin allerdings nicht anstrengen. Sei wenig hoffnungsvoll, da wahrscheinlich kein Einkommen vorliegt, Es müsste dann in 2015 wenn der UHV abläuft ein neuer, angepasster Titel erwirkt werden etc. Sie hat alle möglichen Gründe keinen Titel zu beantragen. Ich verstehe diese Argumentation aber nur bedingt. Ich habe ihr versucht zu erklären, dass es mir zum einen darum geht einen "Tag X" festzulegen, ab welchen er rückwirkend Unterhalt zu zahlen hat (um den gesamten Anspruch festzuhalten) und zum anderen auch ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass ein junger Mann von 27 Jahren nicht zur Verantwortung gezogen werden kan?! Wie seht Ihr die Lage? Hat meine SB recht, macht es keinen Sinn einen Titel zu erwirken? Was würdet Ihr mir raten? Wenn Ihr mehr Infos braucht gebt Bescheid. Gruß Boots


shinead

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Als meine Beistandschaft ihre Aufgabe mit der Bearbeitung des Antrags auf UVG als beendet ansah, habe ich die Beistandschaft entzogen und eine Anwältin hinzugezogen. Die erklärte meinem Ex dann erst einmal die erhöhte Erwerbsobliegenheit, wollte seine Bewerbungsbemühungen sehen und kontrollieren und gab ihm ein bisschen Zunder. Ende vom Lied ist seit dem: Die Großeltern zahlen den Unterhalt für Junior.


mf4

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Antwort auf Beitrag von shinead

na der hat ja tolle Eltern


shinead

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich weiß nicht, ob er ihnen das zurückzahlen muss. Ihnen war es lieber zu Zahlen und ihren Sohn vor der Arbeit zu schützen. Seine Eltern haben immerhin Kontakt mit ihrem Enkelkind.


mf4

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Antwort auf Beitrag von shinead

Meine Kinder haben sehr guten und regelmäßigen Kontakt zum Vater und seinen Eltern. Er zahlt null und seine Mutter 50 Euro pro Kind... wow... was beklag ich mich. null Euro wäre weniger.


shinead

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Antwort auf Beitrag von mf4

Der KV ist sauer, dass ich ihn aufgefordert habe Unterhalt zu zahlen. Deswegen gibt es keinen Kontakt. Selbst seine Mutter hat inzwischen ihren Traum von der Vereinigung von Vater und Sohn aufgegeben.


mirico11

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Na, genau so war es ja bei mir und als er dann ein 3/4 Jahr gearbeitet hat, hatte nur das Amt einen Titel und ich nicht, so kam es das alles vom Amt einbehalten wurde und ich kein Geld gesehen habe. Das hat sich über die ganzen Monate hingezogen, mit dem erwirken des Unterhaltstitels, bis dahin, ging er nicht mehr arbeiten :( Würd das an deiner Stelle über den Anwalt machen lassen . Lg


Mitglied inaktiv

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Dank an dieser Stelle schonmal. Genau so sehe ich das nämlich auch, sobald er anfängt zu arbeiten können die Leute vom UHV schön pfänden und ich muss dann erstmal den ganzen Prozess starten und er wird sicher auch innerhalb weniger Wochen dann die Arbeit niederlegen. Ich finde es schade, dass die Dame von der Beistandschaft nicht mehr auf meiner Seite steht, weil ich sie eigentlich sehr schätze. Aber ich denke, dass ich über kurz oder lang auf einen eigenen Anwalt zurückgreifen muss. :(


shinead

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Dein Kind hat ein Recht auf einen Unterhaltstitel. Mach' sie doch mal darauf aufmerksam.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Sie behauptet, dass der Richter evtl. keinen Titel vergeben würde, weil aktuell kein Einkommen da ist. Stimmt das so? Oder bekommt man den Titel ganz unabhängig von der Zahlfähigkeit des Schuldners?


shinead

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Der KV hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, weil er einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Der KV hat also alles in seiner Macht stehende zu tun um sich laufend in Arbeit zu halten. Hat er einen befristeten Vertrag, muss er sich also rechtzeitig um einen neuen bemühen. Er darf auch seinen Arbeitsvertrag nicht selbstständig kündigen. Er muss sogar einen Nebenjob annehmen, wenn er zu wenig verdient. Der Richter würde ihn im Zweifel auf dieser Erwerbsobliegenheit festnageln und einen Titel erwirken. Kann er nicht zahlen, laufen eben Schulden auf, die 30 Jahre lang (also auch weit nach der Volljährigkeit seines Kindes) vollstreckbar sind.


Holzkohle

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Sachbearbeiter wechseln!!!! oder RA zu Rate ziehen. Ich bin immer wieder schockiert, wie manche Ämter arbeiten. Nur, weil man denkt, da ist nichts zu holen (vielleicht ja doch???) machen wir einfach mal nichts. Übrigens gibt es ein Gerichtsurteil, dass besagt, dass der Unterhaltspflichtige sich um adäquate Arbeit zu kümmern hat und diese nicht einfach so wieder niederlegen kann. Ich hatte das hier auch schon mal gepostet. Der KV von meinem Sohn hatte nämlich damals auch kurz überlegt, die Selbständigkeit abzulegen und mal gar nichts mehr zu tun, weil die nichts bringt. Da hat man ihm genau dieses Urteil auch zugesandt. Man kann den KV wegen offener Unterhaltszahlungen wirklich dazu verpflichten, Jobs anzunehmen und sich in denen "aufzuhalten", auch muss er u.U. nachweisen, dass er so und so viele Bewerbungen geschrieben hat. Und selbst wenn der KV von Deinem Kind mal hier mal da gearbeitet hat, wird es vielleicht mit Glück auf wenigstens den Mindestsatz hinauslaufen


Mutti32

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Ich hab auch so ein Exemplar. Geht nicht arbeiten, lebt von Hartz IV oder irgendwelchen Freundinnen die er mal hat - und seine Eltern haben den Unterhalt für unser Kind übernommen...


taram

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Antwort auf Beitrag von Mutti32

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