Mitglied inaktiv
mein freund hat eine 4 1/2 jährige tochter für die er momentan keinen unterhalt bezhalt - sie ist min. 2 tage die woche bei uns und sonst auch min. 2 tage nicht bei der mutter, sondern bei der mutter bzw. oma meines freundes.
er ist freischaffender künstler - verdient eigentluich so gut wie gar nichts, das für mich kein problem darstellt, ist aber arbeitslos gemeldet und sollte 70€ (!!!) im monat bekommen, die er einmal bekommen hat in den letzten 12 Monaten aus wirklich unerindlichen gründen. andauernd hat wieder ein dokument gefehlt und es ist wirklich lächerlich. ich war vor längerer zeit mal dort und es hat sofort gepasst... ich weiß echt nicht, warum er sich da so rumärgern muss und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es an ihm liegt!
auf jeden fall hab ich ihn zur rechtsfürsogr geschleppt, weil ich das mit dem unterhalt für seine tochter klrstellen wollte, weil ich keine lust habe in drei jahren tausende von euro zurückzuzahlen. er meinte immer, er müsse dort nicht hin, weil zwischen im und seiner ex eh alles passen würde, aber ich glaube, dass man als frau, dann irgendwann anspruch für das kind stellt, auch wenn das kind weniger als 50% (!!!) der zeit bei ihr ist!!
naja, wir waren dort und die dame meinte, dass es so ist, wenn sie mal den anspruch stellt (auch auf nachzahlung) kann das drei jahre zurückberechnet werden und es wird so berechnet, dass er ja mit 25 jahren min. ein gehalt von 900€ haben hätte können und drauf wird der unterhalt für das kind gestellt...
ok, ich sagte dann, dass die kleine wirklich oft bei uns ist und wir hatten sie auch fast ein monat in urlaub mitgenommen, außerdem haben wir sie jeden mittwoch und mittwoch haben sie immer ausflug, wofür wir jedes mal 5€ zahlen, das dann auch 20-25€ im monat ergibt... sie meinte, dass ich dann später als zeuge auftreten müsse oder wir inzwischen einen betrag an sie zahlen (den wir uns überlegen müssen
- ich dachte an max. die hälfte des kindergartenbeitrages) oder uns eine bescheinigung geben lassen, die besagt, dass er keinen unterhalt zahlen muss, bis er eine gewisse gehaltsgrenze übnerschreitet. find ich aber auch blöd, da ich von meinem sohn weiß, wie es als alleinzahler läuft... obwohl ich am anfang vom vater nur 70€ im monat bekam, weil er lehrling war...
was soll ich / sollen wir machen??? war schon jemand in der situation??
lg chiara!
nicht falsch verstehen - ich weiß, wie dringend man das geld als alleinerzieher braucht... aber was mich ärgert ist, dass die kleine eigentlich ur wenig bei ihr ist...
Fakt ist, dass der Vater unterhaltspflichtig ist, auch wenn die Mutter finanziell alleine für ihr Kind sorgen kann und dies mit dem Vater auch so abgesprochen hat, denn die Mutter kann gesetzlich überhaupt nicht auf den Unterhalt für das Kind verzichten, denn das Geld gehört dem Kind und nicht der Mutter. Das Verzichten auf den Kindesunterhalt stellt nach österr. Recht somit einen Strafbestand dar. Wenn der Unterhaltsschuldner zahlungsunfähig ist, kann das Kind bzw. dessen Vertreter Unterhaltsvorschuss (für 3 Jahre - kann in besonderen Fällen verlängert werden) beantragen zu dessen Rückzahlung der Vater bei späterer Zahlungsfähigkeit herangezogen werden kann. Diese Rückzahlungspflicht verjährt auch nicht. JETZT scheinen sich Mutter und Vater über den Unterhalt einig zu sein, das kann sich aber ganz schnell ändern und dann darf der Unterhalt bei Zahlungsfähigkeit saftig nachgefordert werden, wobei dann tatsächlich ein fiktives Einkommen statt dem tatsächlichem Einkommen der letzten 3 Jahre zur Berechnung herangezogen werden kann. Man möchte so verhindern, dass sich einst zahlungsfähige Unterhaltsschuldner durch absichtliche Arbeitslosigkeit/Arbeitszeitminderung vom Unterhalt drücken. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? Bei gemeinsamer Obsorge gibt es nämlich überhaupt keine Verjährung der Unterhaltspflicht. Inwieweit die naturelle Unterhaltsleistung in Form dieser 2 Tage/Woche angerechnet werden kann, kann ich nicht beurteilen, aber ich denke 2 Tage/Woche sind zu wenig um sich darauf zu berufen. lG, Alexa
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