Keks10
Was würdet ihr tun...?
bsp. * ihr steht im Arbeitsverhältnis in TZ, geht in elternzeit, fragt beim AG nach, ob man nach der Elternzeit wieder in TZ arbeiten gehen kann u. bekommt als antwort, das der lehrling übernommen wird u. man bekommt nach der Elternzeit die Kündigung.......
würdet ihr eure Elternzeit für 1 jahr verlängern o. kündigung ...???
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Elternzeit ist doch erst mal Recht zu Rückkehr. In den alten Vertrag!
Was hast du den für einen Vertrag?
Hi, er muss dir die gleiche Arbeitszeit wie vorher gewähren. ABER: er kann dich tatsächlich am ersten Tag kündigen.Habe mich zwangsweise lange mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt aber so etwas wie eine "Sozialauswahl", d.h. wenn mehr Leute dort beschäftigt sind, müsste er erst eine Kraft z.B. ohne Kinder kündigen. Es ist schwer sowas durchzuboxen, leider. Und wie das Verhältnis wäre, wenn du es schaffst...hm. Ich würde mich nach etwas neuen umsehen. Vielleicht kannst du eine Abfindung rausholen? Auf jeden Fall bekommst du erstmal ALG, da du ja gekündigt wurdest. Viel Glück und liebe Grüße!
Ich würde die Elternzeit verlängern, wenn das deine Betriebszugehörigkeit signifikant verlängert. Denn eine Kündigung ist nach Sozialauswahl ja durchaus möglich, wobei trotzdem die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss (also musst du zB noch eine gewisse Zeit (gesetzlich vier Wochen, je nach Vertrag auch länger) noch zu deinen alten Vertragsbedingungen weiterbeschäftigt werden). Eine mögliche Abfindung berechnet sich nach der Betriebszugehörigkeit, vielleicht "lohnt" sich dann ein Jahr mehr. Auf GAR KEINEN FALL von dir aus kündigen. Das bringt nur Nachteile, es sei denn, du hast bereits einen anderen Job. Auch nicht dazu überreden lassen, von wegen "im gegenseitigen Einvernehmen".
nicht kündigen, bringt auch mehr berufserfahrung auch wenn nur 1/2 jahr, heißt dann irgendwann 6 M früher mehr geld je nachdem was du arbeitest.
Als erstes würde ich mich an dringend an die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) wenden, wenn es bei euch sowas gibt. So als Laie wäre mein Vorschlag, die Elternzeit zu verlängern und für diese Zeit schriftlich Teilzeit zu beantragen. In der Elternzeit kann er dir nicht kündigen und kann einen Teilzeitantrag nur mit handfesten betrieblichen Gründen ablehnen.
Nicht kündigen. Das muss er tun und dies begründen. So einfach ist dies nicht.
Mitarbeiterzahl hat man Kündigungsschutz und dann muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden. Mit Kind und evtl. alleine hat man da schon Chancen, vor allem auf Geld (Abfinfung!), wenn man lange dabei ist. LG fk
pn
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