Mitglied inaktiv
Ich stehe im Moment im Begriff mich zu trennen. Bzw. getrennt habe ich mich bereits, aber er ist noch hier. Was wenn er keinen Unterhalt für unsere zwei gemeinsamen Kinder zahlen kann? Alleine komme ich finanziell gar nicht klar, wäre also auf den Unterhalt angewiesen. Unterhaltsvorschuss wären doch dann Schulden für ihn oder? Das will ich irgendwie auch nicht, kann er doch niemals zurückzahlen. OH weh, habe so viel im KOpf, weiss gar nicht wie ich das alles alleine mit drei Kindern schaffen soll.
Wenn er die eh nie zurückzahlen kann, dann muß er es ja auch nicht. Wer soll denn sonst bezahlen? Gruß, Elisabeth.
Hab ich das richtig verstanden: Dein Ex kann aufgrund seines zu geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen und Du willst keinen Unterhaltsvorschuß? Wo willst Du denn Geld herbekommen? Britta
hallo ja das stimmt du müsstest uvg beantragen, ich meine mal wirklich du solltest da keine rücksicht auf ihn nehmen denn du musst dann sehen wie du deine fam. ernähren kannst. und sonst hast du keine change das anders zu beziehen also das amt macht es nicht. ich wünsche dir viel kraft lg
Die einzige Alternative ist, dass du euch selbst finanzierst, z.B. durch einen Job. Dann musst du keinen UHV beantragen. Sobald du staatliche Gelder in Anspruch nimmst, wird der Vater natürlich finanziell mit herangezogen. Meiner Meinung nach zu Recht, schließlich hat er drei Kinder gezeugt, denen er Unterhalt schuldet. Es greift ja niemand einem nackten Mann in die Tasche, er hat seinen Selbstbehalt und muss nicht zahlen, wenn er kein nennenswertes Einkommen hat. Aber wenn er mal zu Geld kommt, muss er seine Unterhaltsschulden abtragen, zumindest was den Vorschuss betrifft.
Du beantragst Unterhaltsvorschuß. Er wird regelmäßig befragt, wieviel er verdient. Wenn er unter eines gewissen Selbstbehehalts liegt, wird er nichts zurückzahlen müssen. Allerdings argumentieren viele Gerichte, dass der Vater sich z.B. noch einen Job nebenher sucht, um die Kinder mit zu finanzieren.
Du beantragst Unterhaltsvorschuß. ![]()
Im Moment bekomme ich Elterngeld, 800 Euro und mein ältester bekommt Unterhalt von seinem Vater und natürlcih Kindergeld. Da aber die Miete alleine schon 815 Euro sind reicht das so nicht. Im August gehe ich wieder arbeiten, das heisst ich finanziere mich schon selber so ist es nicht. Er hat ein Einkommen von 1100 - 1200 Euro, also für ein Kind könnte er zahlen. Nehme ich mal an oder. Vorschuss = Schulden? Dann kommt er doch nie wieder klar. Habe halt das Gefühl das ich ihm damit alles versaue.
Und was ist mit dir. Da er einen selbstbehalt von 900 Eura hat (plus etwas Altersvorsorge glaub ich) wird er wohl wsa zahlen müssen. Gibts evtl.ne billigere Wohnung oder so?
ja würd ich auch sagen, wie wärs mit ner preiswerten wohng..??? 815 euro miete, ist ja wahnsinn.....was hast du für ne wohng..? 4-5 r...??
Na ja, zunächst mal gibt es eine Mangelfallberechnung, würde ich mal vermuten beim Anblick der Zahlen. Ansonsten hast Du nicht viel Entscheidungsspielraum. Entweder es reicht Dir ohne den UHV, oder eben nicht. Jemand anders wird da nicht einspringen. Denn andere Sozialleistungen wie Hartz4 kommen erst dann in Frage, wenn Du alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hast. Der einfachste Weg wird sein, daß Ihr zum JA oder einem der üblichen Verdächtigen (Caritas, Diakonie, ProFamilia, Donum Vitae) geht und Euch das mal ausrechnen laßt. Nehmt Eure Gehaltsnachweise oder - besser noch - Eure letzte Steuererklärung mit. Gruß, Elisabeth.
... ist billig hier. Weiss ja nicht, aber es sind 4 Zimmer und 90 qm. Andere Wohnungen hier kosten das kalt, 815 ist Warmmiete. Billiger geht hier nicht wirklich. Selbst im Hochhaus in einer schlechten gegend würde ich 730 Euro bezahlen, und da ziehe ich definitiv nicht mit Kindern hin.
H 4 ist kein Problem. Mich hat niemand gefragt ob er mehr zahlen müsste als er tut (müsste er auch nicht) Viel kann er eh nicht zahlen,soll er das tun und dann aufstockend H4. Im übrigenw erden 300 Euro Elterngeld dabei nicht berechnet, hast du also ganz gute Chancen. Ich wollte auch nicht ins Hochhaus ziehen. Bei uns sind das Monsterpreise, aber kommt wohl auf die gegend an
ist ja wahnsinn, eure mieten...ich bekomme nächste woche mein neuen MV für meine 4 -r- wohng. 74 m2 bei einer WM von 536 euro.....muß dazu sagen, es sind jetzt noch modernisierungsmaßnahmen geplant... ![]()
... aber ich bin örtlich gebunden wegen der Arbeitsstelle und Familie. Werde diese wohl in der nächsten Zeit noch mehr brauchen als bisher.
Werde wohl mal zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen. Klar soll er zahlen, aber er hat ja selbst kaum was.
den können Mütter auch nur bekommen, wenn das Kind unter 12 Jahre ist...aber was ist, wenn der Vater nicht zahlen kann und das Kind aber schon über 12 ist? Pech??? LG
ja pech. meine schwägerin bekommt z.B. auch keinen weil sie verheiratet ist, da muss mein Bruder dann zahlen. Und eine Freundin hat 6 jahre bekommen, danach gibts auch nichts mehr.
selbst mit nem VZ Job könnte ich so allein mein Kind nicht ernähren...
Nun gut, man stelle sich vor, ein Vater ist nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen...nicht in der Lage, weil er nicht kann, nicht weil er nicht will, dann wird 12 Jahre der Vorschuß bezahlt....wenn man dann einfach mal sagt, das man so im Durchschnitt vielleicht 300 Euro im Monat bezahlt dann sind das, auf 12 Jahre hochgerechnet mal 43000 Euro...wie will man das zurückzahlen? Aber auf der anderen Seite sind die Mütter natürlich in den Popo gekniffen....alles ein ziemlich schwieriges Thema, bin froh, das ich da nichts mit zu tun habe.... LG
Nun gut, man stelle sich vor, ein Vater ist nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen...nicht in der Lage, weil er nicht kann, nicht weil er nicht will, dann wird 12 Jahre der Vorschuß bezahlt....wenn man dann einfach mal sagt, das man so im Durchschnitt vielleicht 300 Euro im Monat bezahlt dann sind das, auf 12 Jahre hochgerechnet mal 43000 Euro...wie will man das zurückzahlen? Aber auf der anderen Seite sind die Mütter natürlich in den Popo gekniffen....alles ein ziemlich schwieriges Thema, bin froh, das ich da nichts mit zu tun habe.... LG
Na ja, dann müsste es eben etwas vermehrt Kindergeld geben, denn Kizu ist ja auchnur in ner engen Grenze möglich.
wenn jemand zwei Kinder mit zwei Frauen hat...hat da ein Kind "vorrang"... LG
Ne ich glaub dann wird geteilt. Kann er nur 200 ges.zahlen bekommt jeder 100 *Keine Garantie*
Nein geht nach alter! Kind 1 ist zum bsp 7 und Kind 2 ist z.b. 6 Monate, dann bekommt Kind 1 z.b.157€ und Kind 2 131€
Angepasst an die Prozentzahl oder nicht? Aber wenn beide Kidner ins 1.alter fallen ists doch gleich also wirds genau geteilt oder nichT?
Angepasst an die Prozentzahl oder nicht? Aber wenn beide Kidner ins 1.alter fallen ists doch gleich also wirds genau geteilt oder nichT?
Und was ist, wenn ein Kind 19 ist und eins 13 ??? LG
müsste man mal in die Tabelle gucken, denke auch da dann anteilmässig, geteilt wie im Bsp.oben.
Guckst Du hier http://www.rechner-unterhalt.de/minder/rechnen1.php
danke, aber nicht nötig...sind alles nur fragen aus reinem interesse....ist im moment nicht aktuell... aber was mich schon wundert...der rechner läßt das kind maximal 17 jahre alt sein...aber unterhaltsberechtig sind die doch länger, oder? oder ändern sich mit höherem alter die beträge einfach nicht mehr?
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