Elternforum Alleinerziehend, na und?

Was steht einer Mutter/Frau an Geld vom Mann zu?!

Was steht einer Mutter/Frau an Geld vom Mann zu?!

sunchildsdream

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Hallo! Meine Frage steht ja bereits oben, aber ich möchte noch kurz vorstellen... Mein Name ist Kerstin, bin 31 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren. Ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber aber folgendes Problem: Mein Mann hat mit einer anderen Frau gevögelt und hat mit dieser nun noch ein gemeinsames Kind, für das er jetzt Unterhalt zahlt. Nun fordert diese Dame von ihrem Ex-Mann und aucvh von meinen Mann Unterhalt für sich. Jetzt müssen meine Mann UND ICH!!!! unsere Lohnunterlagen zu ihrer Anwältin schicken zwecks Berechnung.... Soweit die Kurzfassung.... Gibt es da irgendwelche Tabellen, an denen man sich vorab schonmal orientieren kann, mit welchem Betrag da zu rechnen wäre?! Liebe grüße Kerstin


shinead

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Antwort auf Beitrag von sunchildsdream

Dein Mann ist der Mutter des außerehelichen Kindes zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. Dieser hat maximal die Höhe des durchschnittliches Nettogehaltes. Ich gehe mal davon aus, das sie Elterngeld bezieht, das mindert natürlich die Forderung an den Kindsvater. Tabellen gibt es soweit keine. Wichtig ist: DU bist dem Kind/ der Mutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Wohl aber gegenüber Deinem Mann, der sich schnellsten einen Anwalt zwecks Gegenrechnung suchen sollte. Zu Berücksichtigen gilt es nämlich auch diverse Kosten. Also zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen, etc. Erst mit dem eigenen Anwalt / der eigenen Anwältin sprechen, dann Unterlagen schicken (lassen). Gruß Corinna


sunchildsdream

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke für Deine Schnelle Antwort! Aber warum möchte ihre Anwältin dann auch meine unterlagen einsehen?! Das versteh ich nicht ganz!? Und wie ist das mit Vermögen, das NACH der Eheschließung eingebracht wurde?! Kann die Kindsmutter da auch Rechte drauf beanspruchen!? Meinst Du den Netto-Verdienst der Mutter?! Ob sie Eltergeld bezieht, weiß ich nicht.... Ach mensch...das ist aber auch eine Sch.... Liebe grüße


shinead

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Antwort auf Beitrag von sunchildsdream

Ja, ihr Netto-Verdienst vor der Geburt. Der wird zur Berechnung herangezogen. Dein Einkommen ist wichtig, weil Du Deinem Mann gegenüber unterhaltverpflichet bist. Grundsätzlich müssen Deinem Mann mindestens 900 Euro vom Netto bleiben wenn es um den Kindesunterhalt, und 1100 Euro wenn es um den Betreuungsunterhalt geht. Das sind sozusagen seine Zahlungsgrenzen. Die können aber heruntergesetzt werden, wenn er zum Beispiel nicht alleine für die Miete zahlen muss. Sie werden heraufgesetzt für jedes Kind und jede weitere unterhaltsberechtigte Person (z.B. Ehegatten oder Eltern). Die Berechnung ist kompliziert. Daher: Ab zum Anwalt! Ihre Anwältin wird logischerweise zu Ihren Gunsten rechnen. Euer Anwalt zu euren. In der Mitte kann man sich dann treffen. Das ist aber auf die nächsten drei Jahre (über diese Zeit ist er verpflichtet zu zahlen) günstiger als auf die Berechnung des gegnerischen Anwalts zu vertrauen. Vermögen wird nur dann zur Berechnung der Leistungsfähigkeit herangezogen wenn wir hier über Millionen sprechen. Im gleichen Zuge kann man dann gleich das Umgangsrecht klären... Ganz ehrlich: Chapeau vor Dir! Das schafft nicht jede Frau! Du zeigst Rückrat! Ich wünsch Dir viel Kraft, viel Durchsetzungsvermögen und eine gute rechtliche Vertretung. Gruß Corinna


sunchildsdream

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo Corinna! Vielen Dank für diese tollen Infos! Haben diese Woche noch einen Termin beim Anwalt-das klingt wirklich alles wahnsinnig kompliziert.... Ja, einfach ist´s nicht, aber ich liebe meinen Mann und wir möchten beide an der Ehe festhalten. Ich hoffe inständig, er weiß zu würdigen, dass ich trotz allem hinter ihm stehe, und macht das nächste Mal die Schnute auf, statt mir erneut den Boden unter den Füßen wegzuziehen.... Liebe Grüße Kerstin