Mitglied inaktiv
Hallo, könnt ihr mir vielleicht mal helfen, hab mal gegoogelt aber so recht kenn ich mich nicht aus. Also wenn ich mich von meinem Lebensgefährten trenne, noch im Erziehungsurlaub bin und dann erstmal auf Hartz IV angewiesen wäre , was bekommt man da so? Ich fand immer: Regelsatz Alleinerziehende: 359,-- € Regelsatz Kind 215,-- € Mehrbedarf Alleinerziehende 129,-- € --------------------------------------------------------------------------------- macht 703,-- € habe gelesen dass man dann noch Miete und Heizkosten "angemessen" bekäme was mich nun ganz sehr interessiert ist: wenn ich Kindesunterhalt bekomme und das Kindergeld, wird das von den 703 € noch abgezogen? Ich verstehe dieses Amtsdeutsch immer nicht! Versucht das mal jemand wie einem Erstklässler zu erklären - Danke!
Wenn ich richtig informiert bin, kommt noch Deine Miete zu den 703 Euro hinzu. Von dem Gesamtbetrag wird dann aber der Unterhalt sowie das Kindergeld als "Einkommen" abgezogen. Obwohl ich den Abzug des Kindergeldes nicht in Ordnung finde.... Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.... LG Danie
Naja in Ordnung... klar könnte es die Arge auch nicht anrechnen aber dann eben vom Regelsatz abziehen... ist doch Einkommen also verständlich finde ich.
google mal nach einem hartz 4 rechner :-) stimmt soweit :-) ich bekomme 820 € H4 + Kindergeld + 120 Unterhalt (Kindergeld + Unterhalt wir bei der Berechnung mit eingezogen [abgezogen]) LG *bitte Daumen drücken für das vorstellungsgespräch nächste Woche :-) )
Hallo, also ist das so eine plus/minus-Rechnung! Mir wird das zwar von den 703 € abgezogen, aber in Wirklichkeit hab ich es ja bekommen halt von woanders her, dann würde ich noch Miete und Heizkosten bekommen. Ich glaub jetzt hab ich es begriffen. Danke!
ja so ist es und im Grunde gut nachvollziebar. Was ich nie wirklich kapiert habe ist den Bescheid dan zu lesen.
DAS hab ich auch erst dank ralph gelernt! (danke schön auch)
Jap so hast du das richtig verstanden. Kannst du dir ja mal so mit der Miete ausrechnen, die du haben würdest.
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