Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, kann mir evtl jemand sagen, wie das Jugendamt wohl in folgendem Fall reagiueren wird? Eine Mutter lässt den gewaltbereiten, dauerbesoffenen Vater des gemeinsamen Kindes (1,5 Jahre) durch die Polizei aus der Wohnung weisen und setzt eine Gewaltschutzanordnung durch, der Vater darf sich also nicht nähern, nicht anrufen etc. Tut er aber, und zwar dauernd. Da der Alkoholismus schon recht weit fortgeschritten ist, haben auch die eingeschalteten Bearbeiter vom Jugendamt den Sprechdurchfall bemerkt, dass also der Vater sich laufend selbst wiederspricht und Blödsinn redet und zu Drohungen neigt und weit von der Realität entfernt ist. Nun bedroht er die Mutter, er werde sie wegen allem und jedem, was ihm einfällt anzeigen, und seinen besten Freund gleich mit ins Unglück stürzen, wenn der die Mutter nicht "Fallen lässt". Der Freund ist nämlich schon seit längerer Zeit Babysitter und hat damit auch nach der Trennung nicht aufgehört. Naja. Was der Mutter in diesem Fall schwer zu schaffen macht, ist die Tatsache, dass sie es nutzen muss, wenn der Kleine schläft, um mal 10 Minuten mit dem Hund raus zu gehen - der Junge schläft dann zuverlässig und merkt das nicht. Bringt ihr das beim Jugendamt Probleme ein, wenn der Vater "petzt"? Und der Freund / Babysitter raucht gelegentlich Haschisch, das weiß die Polizei, der Staatsanwalt, die Krankenkasse, bisher hatte er deswegen mit keinem Probleme bekommen, und wenn er weiß, dass er sich um das Kind kümmern soll, dann bleibt er auch klar im Kopf. Kann es deswegen trotzdem Schwierigkeiten geben? Wäre dankbar für ein paar Einschätzungen, ich kann da leider so gar nichts zu sagen... Lieben Gruß!
Also gerade heute hatte ich einen Artikel über Versicherungen in der Hand und dort stand nochmal, unter 4 Jährige dürfen nicht UNBEAUFSICHTIGT alleine gelassen werden.
Wenn das bei Versicherungen schon so ist, wie soll das dann bei der normalen Aufsichtspflicht aussehen?
Das mit den Drogen sehe ich ähnlich heikel
Einschätzungen kann ich wenig abgeben, denn der Fall scheint besser zu sein als meiner.
Aber mein KV droht auch ständig, daß mir das JA (ASR) die Kinder wegnehmen wird, wenn ich nicht aufpasse, was ich alles ausplaudere ![]()
...eine Frage: Warum geht die Mutter mit dem Hund raus wenn das Kind schläft?? Kann man nicht MIT Kind und Hund rausgehen? Nie im Leben würde ich ein so kleines Kind alleine in der Wohnung lassen. Freund, der Haschisch raucht...naja...dazu sag ich jetzt mal nix.
Hi, ich sehe es wie LoveMum! Ein so kleines Kind allein lassen auch wenn es schläft? Never ever ... Und das mit dem Babysitter-Freund. Das ist etwas, was ich von mir aus schon nicht wollen würde, egal was das Jugendamt dazu sagt. Wirklich hilfreich ist es sicher nicht, aber deine Freundin sollte vielleicht grundsätzlich nachdenken was die Sicherheit des Kindes angeht, auch unabhängig vom Vater! Gruß, M+N
Ja, tagsüber ist das gemeinsame Gassigehen wohl kein Problem. Aber länger als 11 Stunden ohne Gassi hält der Hund nicht aus, darum muss die Mutter nachts nochmal kurz los. Dafür das Kind zu wecken und anzuziehen halte ich persönlich auch für unsinnig - aber ich kann auch schlecht nachts nochmal los, um ihren Hund auszuführen... Mal davon abgfesehen, was das Haschischproblem betrifft: der Babysitter konfrontiert das Kind nicht mit der Sache. Der Vater hat den Kleinen im Sommer dauernd mit zu Saufgelagen auf Parzellen von Kumpels mitgenommen, wo in Gegenwart des Kindes nicht nur gesoffen, sondern auch gekifft wurde. Und zwar beim Grillen - ob der Kleine an den Grill geht, hat ada auch keinen interessiert. Der Babysitter hat den Kleinen nie lange weinen lassen (ich hör das, sind ja direkte Nachbarn), und einen wunden Po hat der Kleine bei ihm auch noch nie bekommen. Ganz anders als beim Vater, wenn der sich kümmern sollte. Es ist ein Trauerspiel, dass der Vater sich jetzt als so verantwortungsvoll aufspielt.
Nun ja, die Frage ist natürlich, inwieweit das JA dem KV glaubt, wenn er sich vorher schon unglaubwürdig gemacht hat. Aber unabhängig davon klingt die Mutter auch nicht sehr verantwortungsvoll. Das Jugendamt ist ja keine "richterliche Instanz", die darüber urteilt, wer wann böse Dinge tut. In erster Linie ist das Jugendamt dazu da, auf das Kind zu achten - daß es ihm gut geht und keinen Schaden erleidet. Insofern wäre es vielleicht - auch von der Mutter - eine gute Idee, mal ganz generell das Wohl des Kindes an erste Stelle zu setzen. Gassigehen mit schlafendem Kind zu Hause und ein drogensüchtiger Babysitter gehören nicht dazu. Feddich - egal, was das JA dazu sagt oder nicht sagt. Ob das Kind sicher durchgeschlafen hat alleine in der Wohnung oder nicht, weiß man ja immer erst hinterher. Irgendwann ist immer das erste Mal..... Gruß, Elisabeth.
Das ist ja wohl immer relativ. In meinem Heimatort ist es gang und gäbe (ländlich), dass man ein großes Haus hat. Wenn man dann im Garten Wäsche aufhängt während Kind schläft oder mal den Müll wegbringt bzw. an den Briefkasten geht, ist man ca. gleichlang weg, wie mal kurz Gassi.
Was soll man da Antworten, besoffene gewaltbereite Menschen egal ob M oder W, sowie Drogen sind doch ein Stückweit Tagesgeschäft für´s JA! Denke solange das Kind sich trotzdem gut Entwickelt wird sich da auch nichts ändern, also an der Situation.
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