Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, eine Frage: Was bedeutet eigentlich die Umsetzung des Sorgerechts im Alltag? Wenn ich das alleinige bekommen sollte, bedeutet das meines Wissens nur, dass ich bei OPs und Schulbesuchen entscheiden darf, oder? Für Geld / Wohlergehen etc. bin ich ja eh verpflichtet, mich interessiert nur mal, was es noch für wichtige Entscheidungen gibt, die ich alleine treffe. Darf ich ihm eigentlich verbieten, den Kleinen mit in sein Heimatland zu nehmen, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht haben? Vielen Dank für Eure Antworten!! Gruss, Katze300
Ich wuerde dir raten, dich beim Jugendamt beraten zu lassen. Dir koennen dir sicher alle Details des gemeinsamen Sorgerechts nennen. Ich kopier dir noch was aus dem Netz: § 1687 BGB [1] Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. {...} Das gemeinsame Sorgerecht ist insbesonders bei folgenden Entscheidungen von Bedeutung: Staatsbürgerschaft Wahl des Vor- und Nachnamens Aufenthaltsbestimmung (Internat, Heimunterbringung) Schulische Ausbildung Berufswahl Eingreifende medizinische Behandlungen (Operationen, aber auch Schutzimpfungen) Religionszugehörigkeit Vermögensverwaltung Umgang mit Dritten Ganz häufig taucht die Frage nach einem möglichen Umzug auf. Können sich die Eltern über eine Angelegenheit nicht einigen, entscheidet das Gericht. Ein geplanter Umzug berührt die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Bei gemeinsamer Sorge haben beide Elternteile dieses Recht, d.h. ein Umzug kann nur mit Zustimmung des anderen Elternteils stattfinden.
Hallo Berita, danke für den Paragraphen, genau das hatte ich gesucht! Endlcih nimmt es mal Form an, was man genau darunter verstehen kann. Gruss, Katze
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