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Vollstrecken - wann?

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Hallo, der KV zahlt jetzt den dritten Monat in Folge den Unterhalt fürs Kind nicht. DAs Jugendamt weiß bescheid, hat ihn auch schon angeschrieben aber nichts tut sich. Antwortet nicht auf mails, Telefon funktioniert nicht mehr. Er hatte mir ja letztes Jahr um die Zeit schon angedroht, ich würde ja schon sehen, zum nächsten Jahr kommt kein Unterhalt mehr. Nachdem er bis November artig (mehr oder weniger pünktlich) gezahlt hat, zahlt er jetzt seit Dezember nicht mehr. Inzwischen sind 684 Euro aufgelaufen. Mittlerweile glaube ich fast, er hat mit Absicht immer so unregelmäßig überwiesen, damit ich in dem Glauben bleibe, es kommt schon immer was aber eben nicht regelmäßig, um Zeit zu sparen und abzuhauen. Naja Paranoia eben. Ich habe ja von der Unterhaltsfestsetzung ein Urteil vorliegen. Ab wann kann ich vollstrecken? Muss ich ihn eigentlich anmahnen? Ja wohl kaum, oder? Und wie läuft das dann, das JA hat die Beistandschaft, machen die das oder muss ich mit dem Urteil zum Gericht oder Anwalt? Wie lange dauert es? Ich sehe das Problem darin, dass meinem Ex das Konto bereits gepfändet wurde (angeblich, sagt er) vom Finanzamt. Gemeldet ist er in einem Landkreis, hat seine Wohnung aber in München. Die hat er wiederum untervermietet, diese Adresse taucht nirgends auf, nur ich kenn sie. Ich weiß, dass er schweineteures Zeug drinnen zu stehen und das mit untervermietet hat. Leider kann ich es nicht nachweisen. Sprich, wenn wir da vollstrecken wird der Mieter behaupten, das ist sein Kram. Allerdings habe ich noch Bilder, die F. mal von Simon gemacht hat, wo man das ganze Zeug im Hintergrund SIEHT. Wäre das ein Beweis oder eher nicht? Danke für Antworten LG Sue


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habe Frau Bader gefragt, kann sofort vollstrecken - dummerweise habe ich das Geld für einen Anwalt nicht. LG Sue


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hallo sue, du hast doch eine beistandschaft.....dann lass das 'ja' vollstrecken...ich habe ihnen gesagt, dass ich unterhaltsvorschuß sonst beantrage..da waren sie dann ganz schnell... ;) greetz anahid


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mir haben sie sogar angeboten, UVS zu beantragen :o) Ja, die machen das von sich aus, muss da nur bescheid sagen. Wir machen das Ende Februar, ich mach da nimmer mit, das nervt mich so mit dem. LG Sue


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..schicke ihm einen mahnbescheid...der kostet nicht viel (schreibwarenladen) und dann geht es seinen gerichtlichen gang... warum vollstreckt denn das 'ja' nicht? greetz anahid


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Du kannst doch wegen dem Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen, wenn dein Verdienst nicht so hoch ist, wird das meistens genehmigt. Such dir doch einfach mal einen Anwalt der sich in solchen Dingen auskennt und erkundige dich, das erstgespräch (Beratungsgespräch) ist ja meist kostenlos, dann weißt du aber was auf dich zukommen wird und auch was du für chancen hättest. Grade wenn man Möbel usw. pfänden will, ist die Frage ja immer ob sich das überhaupt lohnt, Heutzutage nimmt ein Gerichtsvollzieher ja nicht mal mehr einen Computer mit.


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Ich muss nicht zum Anwalt und ich muss auch keinen MB vorschicken. Der Unterhalt ist sofort vollstreckbar, sofern er nicht gezahlt wird. Dazu muss ich den KV nicht anmahnen, ich glaube... wie nennt man das? Na weils ne feststehende Leistung ist, die er laut URteil zu leisten hat. Das Jugendamt vollstreckt im Namen von Simon weil ich damals die Beistandschaft beantragt habe (wieder ein Grund mehr, das allen ans Herz zu legen, wo Probleme mit dem KV vorprogrammiert sind). LG Sue