suchepotentenmannfürsleben
Wann braucht man das Einverständis des anderen Elternteils bei einem Vorschulkind/ Erstklässler? Geht um Europa und auch weiter weg (10-12 Stunden Flugzeit). Habe mal quer im Internet gelesen, da steht ja verschiedenes. LG S
ich denke schon dass der andere informiert sein sollte. stell dir vor kind ist 10 tage bei papa und adnn plötzlich fahren sie nach norwegen und du weißt nichts davon. schriftlich denke ich nicht dass man was braucht. aber alles nur mutmaßungen
Es ging nicht um informieren, sondern um ein evtl. nötiges Einverständnis. LG S
Ich habs so verstanden, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht staendig lebt, das Einverstaendnis des anderen Elternteils braucht um das Kind ausser Landes zu bringen. In deinem Fall: kein Einverstaendnis noetig, solange der geregelte Umgang nicht behindert wird.
meinst du schrifltiches? Denn mündliches könnte man ja ncihtmal nachweisen. ich weiß es nicht könnte mir aber schon vorstellen dass man es brauch falls man ein schlechtes Verhältniss hat und sonst auf Enführung raus will...
Die Unterstellung einer Entfuehrung muss eine Grundlage haben. Wenn die Mutter am Wohnort einen Wohnung, einen Job etc. (man nennt sowas auch "binding ties") und vor allem nach den angekuendigten 2-3 Wochen mitsamt dem Kinde wiederkehrt - welcher Richter oder andere Mensch mit einem funktionsfaehigen Hirn wuerde da von "Entfuehrung" sprechen? Nein, das ist die Panik von SPMFL. Sie hat sich von ihrem Ex so in die Enge treiben lassen, dass sie jede klitzekleine Entscheidung ihrerseits hinterfragt. SPMFL, redest du auch von Entfuehrung wenn der KV das Kind auf einen Spielplatz mitnimmt ohne den genauen Ort und das genaue Zeitfenster vorher schriftlich bei dir absegnen zu lassen? Eher nicht, denn du bist ja nicht verrueckt. Entweder dein Ex ist verrueckt oder du kannst vor Panik nicht mehr klar denken. Egal was es ist, dein Ex haette keine Erfolgschancen wenn er dir etwas unterstellt. Liebe SPMFL, irgendwann wirst du der Tatsache ins Auge sehen muessen, dass der Ex dir nichts kann wenn du dich korrekt verhaelst. Ich wuensche mir so sehr fuer dich, dass du den Schreihals weniger ernst nimmst, du wuerdest soviel besser leben und koenntest genau dieselben Dinge weiter tun, die du jetzt mit Dauerangst tust.
Hi, also: ich (2 Buben, unverheiratet, aber GSR, die Kinder heissen sogar noch wie der Vater) war schon mit den Buben OHNE Papa in: USA Thailand Ägypten als Flugreisen. Niemals nicht hat jemand nach einer Einverständniserklärung gefragt. Kanada soll sowas wohl verlangen, ich kann es aber nicht bestätigen :-) Viele Grüße Désirée
Geht es nun darum dass eine Behörde/Flughafen etwas verlangt oder dass der KV dir was will? Ich würde es wenn du Angst hast beim Ja erfragen.
Ach, vor Behörden habe ich keine Angst. Mir gehts um den Kindesvater. LG S
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln