Mony
Ihr Lieben, vielleicht kann mir hier jemand helfen? Ich bin letztes Jahr im September geschieden worden, habe aber noch "offene Rechnungen" mit meinem Exmann. Ich habe die Eigentumswohnung übernommen, zahle sie allein ab. In dem Kredit stecken aber noch Privatkredite (Autos, Motorroller, ein Arbeitgeberkredit von ihm usw...). Blöderweise ist das irgendwann mal mit der Finanzierung zusammengefasst worden, und er sieht gar nicht ein, dass er da noch was für zahlen soll. Sind unterm Strich 20000 Euro... also keine Peanuts, für mich zumindest nicht. Er steht noch immer in den Verträgen, zahlen tu ich, Bisher hatte ich noch nicht die Kraft vielleicht gerichtlich gegen ihn vorzugehen, Ich war erst mal froh, nicht mehr seine Frau zu sein. Er hatte nach gemeinsamen Jahren gemeint, bei meiner (damals) besten Freundin sei es schöner. Jetzt wäre ich soweit, mich mal zu wehren. Allerdings würde ich gerne wissen, ob meine Ansprüche verjähren können, so nach dem Motto ein Jahr geschieden, Pech gehabt! Weiß das jemand??? Moni
3 jahre http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18408/verjaehrung
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