Mitglied inaktiv
Ich hab da mal ne Frage, und vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich bin Jana, 31 Jahre alt und lese ab und an mal hier mit. Ich bin verheiratet, wir leben aber seit über 3 Jahren in Trennung. Es gab bisher keinen Anlass zur Scheidung, bzw. mir persönlich fehlte auch das Geld dafür. Seit 2 Jahren habe ich einen neuen Freund, mit dem ich auch zusammenlebe. Tja nun bin ich im 5. Monat schwanger. Ich wollte dann schon die Scheidung mal einreichen, wollte mir den Stress aber eigentlich nicht in der Schwangerschaft, bzw. kurz danach antun. Nun höre ich schaurige Geschichten von allen Seiten. Mein Freund wird natürlich die Vaterschaft anerkennen. Stimmt das, dass das gar nicht geht und mein (Ex) ehemann definitiv als Vater geführt wird? Das mein Freund und der wirkliche leibliche Vater des Babies es später extra adoptieren muss? War jemand schonmal in der Situation? Welche Auswirkungen hat das für meinen (ex)ehemann, der ja gar nicht wirklich der Vater ist, aber anscheinend dann rechtlich es wäre. Welche Wege müssen wir gehen, um dieses ganze Durcheinander eventuell zu verhindern? Herzlichen Dank! Jana
von gesetz her ist dein nochehemann der vater deines kindes. dein freund muß im vorfeld auf dem jugendamt eine vaterschaftsanerkennung unterschreiben. ihr müsst eben im vorfeld alles abklären am besten mal uzm jugendamt gehen und nachfragen. nicht dass eszu teuren tests kommt
Erst NACH der Scheidung! LG Claudia
Hallo! Ich war auch noch verheiratet und von meinem neuen Freund schwanger! Meine Tochter kam ehelich zur Welt, also ich war noch mit dem Anderen verheiratet (der NICHT der Vater des Kindes war). Meine Tochter hatte den Familiennamen meines Mannes (Nicht-Vater) und er stand auch als Vater in der Geburtsurkunde! Nach der Scheidung (bei mir wars 2 Monate nach der Geburt meiner Tochter), musste mein Ex-Mann die Vaterschaft ABerkennen und mein Freund (leiblicher Vater) musste die Vaterschaft ANerkennen! Dann bekam die Kleine auch den Familiennamen des leiblichen Vaters und somit auch eine neue Geburtsurkunde, in der sie nun mit ihrem richtigen Vater und dem richtigen Namen stand! Wir haben 2 Monate nach der Scheidung geheiratet und mein Freund (dann Mann - und leiblicher Vater *g*) musste unsere Tochter NICHT adoptieren!!! Kompliziert... aber am Ende (nach der Scheidung und wenn alles geregelt ist) hat dein Ex absolut nichts mehr mit dem Kind zu tun!!!! Wie es sich gehört! ;o) Kannst mich auch gerne anmailen, wenn du noch mehr Fragen hast! LG Claudia
Hallo, Vielleicht klappt es ja noch mit der Scheidung!? Ihr braucht auch nur 1 Anwalt!!!(Ist ja schätzungsweise alles geklärt) Das Urteil ist dann zwar erst 6 Wochen später rechtskräftig,aber billiger ist es allemal!!! Kommt nur drauf an, wie lange die mal wieder für den Versorgungsausgleich brauchen(bei mir haben sie gesagt 6 Monate,war aber nach 3 Wochen da) Alles Gute Beate
Wenn man will, kann das Urteil auch am Tag der Scheidung rechtskräftig sein! Also sofort!!! Man muss es halt dem Anwalt oder dem Richter sagen! LG Claudia
kann natürlich gegenseitig auf Rechstmittel verzichten.Dazu muss die Gegenseite auch einen Anwalt haben, man kann praktisch auch im Flur einen anderen Anwalt ansprechen.Wenn beide Anwälte dann verzichten ist das Urteil sofort rechtskräftig.
Hallo, ich war in der gleichen Situation. Also, gaaanz wichtig: Scheidung unbedingt vor der Geburt einreichen, ansonsten wird es recht kompliziert! Wenn du es schaffst dich vor der Geburt scheiden zu lassen, wirst du gar keine Probleme haben, aber das wird wahrscheinlich nicht klappen, dafür ist die Zeit ziemlich kurz. Die Scheidung kann sofort wirksam werden, wenn beide Rechtsanwälte auf Rechtsmittel verzichten. Für den Fall, dass die Scheidung zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht durch ist (aber bereits eingereicht), muss Folgendes geschehen, damit der richtige Vater in der Geburtsurkunde eingetragen wird: 1. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen (geht auch vor der Geburt) 2. Du musst der Vaterschaftsanerkennung zustimmen (geht auch vor der Geburt) 3. Dein Ex-Ehemann muss der Vaterschaftsanerkennung auch zustimmen (geht nur nachdem die Scheidung wirksam wird) Fertig! Das ist die einfachere Variante, die aber machbar ist, NUR wenn du die Scheidung vor der Geburt eingereicht hast. Ansonsten musst du die Vaterschaft deines Ex-Ehemannes gerichtlich anfechten, was viel aufwendiger und kostenspieliger ist. Also am besten, sofort zum Rechtsanwalt! LG Teri
~~~Fertig! Das ist die einfachere Variante, die aber machbar ist, NUR wenn du die Scheidung vor der Geburt eingereicht hast. Ansonsten musst du die Vaterschaft deines Ex-Ehemannes gerichtlich anfechten, was viel aufwendiger und kostenspieliger ist. Also am besten, sofort zum Rechtsanwalt~~~ Ich hab damals auch die Scheidung VOR der Geburt eingereicht! Und ich musste die Vaterschaft meines Ex-Mannes NICHT gerichtlich anfechten! Mein Ex unterschrieb die VaterschaftsABerkennung und mein Freund die VaterschaftsANerkennung und ich, dass ich dem zustimme! Fertig! LG Claudia
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