Mitglied inaktiv
es geht in die nächste runde vor mit dem Kindsvater, hab ja sonst nix zu tun. Jetzt gehts wegen der Vaterschaftsanerkennung vor Gericht, er spekuliert ja auf einen Vaterschaftstest. kann er gerne haben (hab nix zu verbergen), aber wie läuft das denn ab? er meint wohl er muß ihn nicht bezahlen. wird meinem süßen mäuschen blut abgenommen oder geht das auch per speichel. ich hab gegoogelt, das blut optimal wäre und speichel nicht immer das geeignete material ist.
nur hab ich ein bissl schiss, wegen der blutabnahme.
als meine maus im kh war, hat man gemeint wenn sie aus der hand kein blut bekommen, dann nehmen sie blut aus dem kopf.
wenn männer an ihren geldbeutel denken, dann läßt man eben kinder leiden. ich verstehs nicht.
lg
Also ich kenne mich überhaupt nicht aus, wegen Test... aber das mit dem Kopf... für Babys ist es ganz normal und auch nicht wirklich schmerzhaft.. Meinem Sohn wurde auch da Blut abgenommen, gut ich bin zwar rausgegangen, aber es war echt nicht schlimm für ihn... Susi
Speichelprobe ist günstiger und genauso entscheidend.In 2 Minuten ist das erledigt, habe ich gerade hinter mir.
ja das Blut wird aus dem Kopf genommen... und es wird auch nur ein "blutlicher" Vaterschaftstest vor Gericht anerkannt, deshalb kein Speicheltest möglich... und er wenn er der Vater ist, dann muss er Gerichtskosten und die Kosten für den Test bezahlen... wenn er nicht der Vater ist, dann muss er die Kosten natürlich nicht tragen...
hehe das is alles halb so schlimm... speichel reicht in der regel, sie neben eine probe der mundschleimhaut, mit ner art wattestäbchen...und von meinem sohn noch n fussabdruck warum auch immer... ich musste einen fingerabdruck machen und das wars schon... wenn er der vater ist, werden ihm die kosten angerechnet, da es gerichtlich passiert, kann es sein, dass es mit gerichtskosten verrechnet wird... du musst ihn definitiv nicht zahlen...
na da kann er mal schön sparen. und was is wenn er kein geld hat? muß er wahrscheinlich nix bezahlen oder?
... bei uns wurde vor gut einem Jahr ( Juli 07 ) auch ein Vaterschaftstest durchgeführt, wir liesen ihn privat machen, allerdings von einem Gutachter, der auch gerichtliche Tests durchführt. Dieser erklärte mir, bei einem privaten Test entnimmt er dem Kind nur eine Speichelprobe und bei einem privaten Test, reicht die Speichelprobe..die nich viel unsicherer ist wie der Bluttest, denke das waren nur 2 %. Bei dem Vater und mir wurde Blut abgenommen, das is immer so. Alles Liebe
wir alle drei mussten nur ne speichelprobe abgeben. also juna, ihr papa und ich.
hab irgendwie wirr geschrieben merk ich grade: Kurz, ich hab gemeint: privater Test-----Speichelprobe des Kindes-----gerichtlicher Test------Blutprobe
hast du das JA als beistand? also mein verfahren läuft noch, das kann ich nich so genau sagen... aber die vaterschaft wurde festgestellt und das JA hat seine Forderung auch schon geltend gemacht, ´weil ich unterhaltsvvorschuss bezogen habe... ich vermute, dass die gerichtskosten auch noch einfach dazu kommen. weil er das verfahren verloren hat... wenn er kein geld hat, wird alle 3 jahre versucht, etwas zu holen über eine eidesstattliche versicherung... wenn er auch keinen unterhalt zahlt, solltest du dir auch einen Unterhaltstitel besorgen, damit bist du auf der sicheren seite
echt ist ja noch besser, wahrscheinlich von Gutachter zu Gutachter verschieden...uns wurde gesagt, bei Eltern wird immer Blut abgenommen. Wielang dauert das denn bis zum Ergebnis bei Euch? Bei uns dauerte es ca. vier Wochen. Der sagte, bei einem gerichtlichen hat er nur zwei Wochen Zeit zur Auswertung, bei einem privaten länger....
das kommt darauf an, wo der test gemacht wird, bzw welche geräte und mittel dort sind
ja, war wirklich ganz easy und wohl auch nicht so teuer. Wir waren auch direkt auf dem JA, haben den Ausweis vorgelegt und nach 5 Min. wieder draussen. In 2 Wochen etwa soll das Ergebnis da sein.
ja läuft alles über das jugendamt (beistandschaft). er hatte ja 3 wochen zeit die vaterschaft anzuerkennen, nun bekam ich heute post vom jugendamt das er dies nicht getan hat. prozeßkostenhilfeantrag war gleich dabei und pipapo. lg
jap ok....dann läuft das alles weiter... stell dich auf viel papier ein.... als nächstes kommt ne anhörung vor gericht, is nich schlimm, dort bestätigt ihr beide nur, dass ihr GV hattet in dem und dem Zeitraum... dann kommt der test, bei uns war er im Gesundheitsamt, auch keine große sache.... wenn du einen PKB-antrag mitbekommen hast, wird auch gleichzeitig die unterhaltssache geklärt und du bekommst einen Titel, wenn er der vater ist...mit diesem titel kannst du deinen unterhalt einklagen und sobald er mal geld hat, steht es dir zu bzw dem kind... wenn dasa JA dein Beistand ist, dürfen keine außergerichtlichen einigungen mit dem Vater getroffen werden, das ist wichtig!!!
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