LoveChica
hey ich wusste nicht genau wo ich dieses thema rein packen sollte aber ich hoffe auf antworten :-) also ich bin 19 jahre alt und bei meiner geburt wurde die vaterschaft nicht anerkannt da der vater sich nicht eintragen lassen wollte und meine mutter sagen musste sie kennt den vater nicht. kurz darauf waren meine eltern getrennt und es sind 17 jahre vergangen. nun habe ich ihn vor 1 jahr wiedergefunden. meine frage kann er jetzt die vaterschaft noch anerkennen und wie ist das mit dem geld. meine mutter hatte diesen unterhaltvorschuss oder wie das heißt vekommen. und bei ihm wird es nichts zu holen gebeb. und wird meine mutter dadurch schwierigkeiten bekommen weil sie ja damals gelogen hatte und das ja komisch ist das sie jetzt aufeinmal weiß wer das war lg
Hallo Doofe Situation für Dich. Deine Mutter hat Betrug begangen. Das ist weit mehr als einfach gelogen. Es gibt keinen Zwang den Vater anzugeben, zu lügen um Staatsgelder zu bekommen ist aber Betrug. Das ist strafbar, vermutlich aber verjährt. Wenn bei ihm eh nix zu holen ist wird ihm auch nix passieren. Du hast aber ein Recht auf Eintragung, a. wegen der Vollständigkeit Deiner Unterlagen und vor allem auch Erbansprüche etc. Allerdings muss Deine Mutter der Eintragung zustimmen. Wird sie das ? Und will er anerkennen jetzt ?! Drück die die Daumen
ja sie wuerde es zustimmen und der vorschlag kam von ihm,allerdings hat meine mutter angst das sie das ganze geld zurueck zahlen muss
Das hat sie bewusst in Kauf genommen als sie den Staat belogen hat würde ich sagen. Wie gesagt, ich denke es ist verjährt. Anerkennen kann man ja auch beim Standesamt, da müsst ihr nicht zum Jugendamt. Mit Glück schaut keiner weiter nach, er wird eingetragen und fertig, Alternativ muss sie eben die Folgen tragen und Verantwortung übernehmen, wieso sollst Du das nun weiterhin ausbaden und keinen rechtlichen Vater haben?
Meinen Rechtsverständnis nach müßte der KV den UHV zurückzahlen. Alternativ schuldet zwar die KM die Rückzahlung des UHV, dafür aber der KV der KM (bzw. dem Kind) den Unterhalt von 18 Jahren. So rein rechtstheoretisch. Zumindest wäre es so, wenn die KM einen falschen KV angegeben hätte - dann würde der echte KV dem falschen den Unterhalt schulden. Etwas anderes ist die Strafbarkeit des Betrugs. Da ist die KM "dran". Aber das sind ja zwei paar Stiefel - Strafrecht (der Betrug) und Zivilrecht (wer schuldet wem die Rückzahlung welcher Ansprüche). Das kann dann noch spannender werden, wenn die KM über den UHV hinaus staatliche Hilfen für das Kind beansprucht hat, z.B. ALG2.
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3798 Von daher ist der Vater ( das würde ich vorher aber testen um ehrlich zu sein , wer weiss ob es stimmt ) aus dem Schneider was die Finanzen angeht.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln