Mitglied inaktiv
was braucht man alles für eine Vaterschaftsanerkennung...???
bringt die Nach - oder Vorteile...? ![]()
Hallo, wir haben das jetzt noch in der Schwangerschaft machen lassen. Brauchten nur unsere Persos und den Mutterpass. Naja, der Vater steht in der Geburtsurkunde, der Vater ist unterhaltspflichtig. Ich finde schon das es wichtig ist, die Vaterschaft anzuerkennen. Liebe Grüße Sylvia
und was ist, wenn der vater nicht in der geb. urkunde steht......?????????
Dann hast Du keinerlei Recht auf Unterhalt und ich finde es schon wichtig, daß das Kind weiß, wer ihr Vater ist... Außerdem ist es irgendwie "unfair" wenn Du weißt, wer der Vater ist, ihn aber nicht angibst..Somit verwehrst Du ihm auch die Möglichkeit, sein Kind zu sehen, weil er ja keinerlei Rechte hat...
nein das stimmt nicht, ich lebe ja mit dem vater zusammen...die geb. urkunde wurde so im kh bzw. auf dem standesamt erstellt mit diesen daten, u. da stehe ich alleine drin, hat mich ja auch gewundert....u. sein betrieb möchte nun noch eine vaterschaftsanerkennung haben, da der betrieb den mitarbeitern wenn nachwuchs kommt eine prämie schenkt zur geburt....
Und was ist, wenn ihr irgendwann mal nicht mehr zusammenleben solltet? Dann hat er keinerlei Nachweise, daß er der Vater des Kindes ist... Ist schon komisch, daß die da nicht nach dem Vater gefragt haben...Also bei mir damals mußte er dabei sein...Mit Personalausweis vorzeigen usw...
Also willst du die vaterschaftsanerkennung nur für die prämie des betriebes machen???
NEIN, wollten wir schon vor der geburt machen, aber wir haben es immer wieder vor uns her geschoben......
ach so... kam so rüber...
Sobald die Vaterschaftsanerkennung vorllzogen ist, kannst du dir Abzüge der Geburtsurkunde ausstellen lassen, in denen der Vater dann eingetragen ist. Diese sollte der Vater sich auch geben lassen, darauf hat er natürlich einen Anspruch und das ganze geht recht formlos.
Hm...Also wir haben kurz nach der Entbindung ne Vaterschaftsanerkennung machen lassen... Klar, er war ja auch der Vater...Somit war geregelt, daß er Umgangsrecht hat(was er leider so gut, wie gar nicht wahrnimmt) und, daß er eben auch unterhaltsverpflichtet ist... Was denkst Du denn, welche Nachteile Du haben könntst? LG
wir sind nicht verheiratet...also hat mein kind auch mein nachnahmen bekommen, was ihm nicht gefallen hat......da man ja nicht weiß was in der zukunft so kommt.....
ja, aber er ist ja trotzdem der Vater... ich find eine Vaterschaftsanerkennungschon wichtig... Bist Du dagegen, oder will er die Anerkennung nicht machen? Der Vater steht dann auch in der Geburtsurkunde. Ich glaub ansonsten fragt das Jugendamt auch genau nach... Erklär mal ein bißchen vom drum herum...
Evtl solltest du mal umdenken, mein Kind, meinen Nachnamen usw ..., OK das mit dem Namen hat ihm nicht gefallen, aber es ist doch euer beider Kind - also warum soll er in seinen Rechten beschnitten werden - damit es bei einer evtl Trennung leichter ist ihn dir vom Hals zu schaffen? Sei mir nicht böse, aber das Kindle hat zwei Eltern.
ja das stimmt....ja wir wollen nöchste woche eine Vaterschaftsanerkennung.machen lassen.....
Was sollen diese Überlegungen, zumal sie gar keine Rolle spielen? Das Jugendamt vertritte das Interesse des Kindes und setzt vorraus, dass es im Interesse des Kindes (und des Staates) ist, dass der Vater festgestellt wird, also wird es sowieso nachhaken. (dabei geht es neben Unterhaltsfdragen auch um evtl. Alternativen, sollte die Mutter ausfallen etc pp) Für dich stellt sich die frage, soll ich den Vater anerkennen lassen, oder eben nicht, überhaupt nicht, denn der Vorgang wird so oder so in die Wege geleitet.
Hallo, wenn dein Mann arbeitet, dann bekommt er mit der Vaterschaftsanerkennung auch den halben kinderfreibetrag. Auch finanziell nicht ganz unwichtig. Mit der Anerkennung erhält dein Kind auf Recht für Umgang mit Vater und dessen Familie und umgekehrt ebenso. Ohne ist der Vater rechtlich kein Vater. Auch die Erbfolge hängt da mit dran. Ebenso dein Unterhaltsanspruch gegen ihn. Sorgerecht ist ja getrennt. Für Anerkennung braucht ihr eure Personalausweise (bei uns auch noch Geburtsturkunden aber wir hatten vor Geburt machen lassen) und die Geburtsurkunde des Kindes. Die wird dann auf Standesamt geändert. Damit geht er zum Arbeitgeber, lässt sich Lohnsteuerkarten geben zur Änderung bei Finanzamt oder Bürgerbüro, je nach dem wer das bei euch macht. Lg
das war bei uns ganz unkompliziert,perso mitbringen und unterschreiben,fertig.
ich finde das sollte schon gemacht werden,er ist ja der vater also gehört er auch auf die geburtsurkunde ![]()
Hier geht es nicht nur um deine Vor- oder Nachteile, sondern um die Rechte des Kindes. Wenn die Vaterschaft nicht behoerdlich geregelt ist, bringt ihr Euer Kind u.a. um seinen Erbschafts- und Unterhaltsanspruch, zudem um seinen Anspruch auf Umgang mit seinem Vater. Der Name hat nichts mit der Vaterschaft zu tun. Der Vater muss die Vaterschaft auch dann anerkennen, wenn das Kind nicht seinen Namen traegt. Umgekehrt verleugnen auch die wenigsten Muetter ihre Kinder, nur weil diese den Nachnamen des Vaters tragen.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt