Mitglied inaktiv
Hallo zusaammen, ich beziehe mich hier auf eine Sammlung von Zitaten aus verschiedenen Postings zur Frage von Diana wegen einer evtl. abzugebenden Sorgeerklärung. ****''Allerdings hat er letzte Woche (da waren wir ja im Krankenhaus) gemeint er fände es nett wenn wir uns das Sorgerecht teilen würden, also gemeinsames Sorgerecht beantragen..........................Ich bin jetzt total hin und hergerissen, klar will ich meinen guten Willen zeigen, aber irgendwie ist mir das unheimlich, wenn es doch so egal ist und sich weder für ihn noch für mich was ändert, warum will er das dann?''**** In diesem Wort ''unheimlich'' schließt sich dieser Kreis zwischen Sorgerecht, dem Partner und (hier) der Mutter. Wenn es schon ''unheimlich'' ist, die Sorge für gemeinsam zu erklären, wie grauenhaft muß es für einen Vater erst sein, überhaupt kein Sorgerecht zu haben! Ist dieses ''unheimliche'' Gefühl nicht ein klares Anzeichen dafür, was für eine Zumutung es darstellt, überhaupt keine Mitsorge zu haben? Sollte für Eltern nicht der Satz gelten: ''Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!'' Und die 'Teilung' der Sorge mit einer gemeinsamen Sorgeerklärung ist ja nur ein schwacher Abglanz des 'Verlustes', den der Vater als Sorgehabenichts erleidet! ****'Ich will das eigentlich nicht, auf der anderen Seite will ich aber auch (nicht) dass er sich auf den Schlips getreten fühlt... ''**** Hach, man ist nur in verletzter Eitelkeit ''auf den Schlips getreten''? Auf welchen Schlips tritt denn dieses besagte ''unheimliche Gefühl'' bei der Mutter in der Furcht, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben? Das selbst ''unheimlich'' Befürchtete soll nur eine läppische Eitelkeitsverletzung für den anderen sein? Hier wird die Widersprüchlichkeit und Absurdität des § 1626a (2) BGB doch ganz offensichtlich.. ****''Die Dame hat dann auch gemeint das sei auch gut so, denn wenn wir nichtmehr zusammen sind sei das besser, schließlich wisse man nie wie man sich in 2-3 Jahren versteht und dann sei das nur blöd... ''**** Wiederum paradox ist das! Es soll doch wohl um die Sorge (lebenslange?) f ü r s K i n d gehen und nicht darum, wie die Eltern sich verstehen. Und was soll denn der Vater zu so einer Denke sagen? Logisch wäre doch dann demnach wenn er sagte,: '' Ach, wenn wir uns möglicherweise in 2-3 Jahren nicht mehr verstehen, dann laß ich die Sorge fürs Kind doch lieber gleich!'' Warum also sollte für zu Gebendes etwas anderes gelten als für etwas zu Nehmendes?! ****'Wenns wirklich mal Knatsche gibt (Du z.B. heiraten möchtest und es um die Namensänderung geht oder so) dann sitzt Du mit dem alleinigen Sorgerecht einfach am längeren Hebel (das soll jetzt bitte nicht falsch rüberkommen!)''**** Aha, frau möchte die Allmacht haben, das soll aber wohl niemand 'merken' und beim Namen nennen? So nach dem Motto: ''Wir tun mal so, als dürfe ein Vater mitbestimmen, zumindest so lange, wie er Muttern wohlgefällig ist.'' Wird in einer solchen Heuchelgesinnung nicht klar, was für ein Laffe und Sklave der Vater sein soll? Und obendrein soll das niemand merken und benennen. Wie schizophren muß man sein, um sich als 'Vater' auf so einen Mummenschanz überhaupt einzulassen! Ist das Vorenthalten der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber einem engagementwilligen Vater nicht eine schallende Ohrfeige für diesen 'Vater'. Wer kann vollwertiges Elternteil sein ohne das Recht und die Pflicht, für sein Kind zu sorgen?! Aber es wird ja noch mehr verlangt: er soll so tun als wäre er ein vollwertiges Elternteil, und wenn er es nicht tut, ja dann muß er ja wohl ein schlechtes Elternteil sein. So gedeiht die Folge der selbsterzeugten Ursache zur Selbstrechtfertigung. ***''Ich kann z.B nicht mal auf die Bank gehen,ein Sparbuch auf den Namen meines Sohnes eröffnen,ohne die Unterschrift des Vaters.''**** Was für eine Katastrophe! Ein vielleicht (momentan) nicht wahrgenommenes Recht und eine vielleicht (momentan) nicht werfüllte Pflicht, für sein Kind zu sorgen, soll dieses Recht und diese Pflicht grundsätzlich ausschließen? Wer kann wissen, was in 8 Jahren ist? Und eine für-sorgliche Latenz ist doch allemal besser als eine en-tsorgte Wirklichkeit! ****''Kannst du dir vorstellen die nächsten 18!!!Jahre alles mit deinem Ex,in Ruhe und zum Wohl des Kindes zu regeln???''**** Seit wann ist Elternschaft ein Hort der Ruhe und ein konfliktfreies Wolkenkuckucksheim? Ist sie nicht vielmehr stetes Ringen, stetes Eränzen und stetes Risiko? In sich trägt und versinnbildlicht das Kind doch die Ganzheit bildende Gleichrangigkeit b e i d e r Eltern! ****''Ich denke,wenn er sich wirklich um den Zwerg kümmern will,braucht ihr kein gemeinsames Sorgerecht.Das ändert ja nix an seiner Liebe zu dem Kind. Er ist ja trotzdem der Vater!!!''**** Wie bitte? Da steht bestens zu lesen im BGB: § 1626 (Personensorge, Vermögenssorge) (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge Er soll also nicht die Pflicht und das Recht haben, für sein Kind zu sorgen? Dann fungiert er auch nicht als Elternteil (Vater) wenn er beides nicht hat, denn § 1626a (2) sagt lapidar: (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge Wo ist da was von ''trotzdem Vater'' zu erkennen? Es wird immer ein Risiko geben, in ''gemeinsamer Sorge'' fürs Kind einzustehen. Nur, ein Vater ohne gemeinsame Sorge hat beste Gründe, zumal wenn ihm trotz Engagement diese Sorge vorenthalten wird, sich nicht in der ''Pflicht und dem Recht'' zu sehen, ''für sein Kind zu sorgen'. MfG Richie'
HI! Ja klar, in der Theorie hört sich das bei dir alles super und toll an. Nur, Praxis sieht eben in vielen Fällen anders aus. Und ein Vater kann sehrwohl gut für sein Kind sorgen auch ohne Sorgerecht (und tut es auch gerne). Denn wenn man sich kümmern will, dann tut man das auch. Bestes Beispiel mein Ex. Wir verstehen uns gut und trotzdem hab ich alleiniges Sorgerecht. Und? Ihm ist das egal, denn er weiß, ich werde ihn trotzdem überall mit einbinden in Entscheidungen. Ist nur ein Wisch Papier für uns, genauso wie z.b. Heirat usw. Und ja, ich würde es schon als Einschränkung empfinden wenn ich kein Sparbuch eröffnen könnte. Oder was ist wenn der KV sich auf einmal vertschüsst und 100e km wegzieht und dann eben nicht mehr so leicht verfügbar ist für wichtige Entscheidungen? Wenn er eine blöde neue Freundin hat die ihn aufstachelt usw. Soll alles schon vorgekommen sein und ich denke, das ist die große Angst vieler Frauen was g.SR angeht. Wenn ein Vater sich kümmern will, wird ihm das keine Mutter verwehren, bin ich mir sicher (zu 90%, Ausnahmen gibt es immer). Nur, Realität ist eben dass viele Männer das ausnützen um der Frau einen Strick zu drehen. Geht dann zu Lasten des Kindes. lg max
hi, könnte, würde, wäre... >Oder was ist wenn der KV sich auf einmal vertschüsst und 100e km wegzieht und dann eben nicht mehr so leicht verfügbar ist für wichtige Entscheidungen? Wenn er eine blöde neue Freundin hat die ihn aufstachelt usw. ähms, was ist, wenn du alkohol und drogen, wahnvorstellungen, einem schläger oder sonstwas verfällst? >Soll alles schon vorgekommen sein und ich denke, das ist die große Angst vieler männer ohne g.SR greetz, nachtigall
"Wenn ein Vater sich kümmern will, wird ihm das keine Mutter verwehren, bin ich mir sicher (zu 90%, Ausnahmen gibt es immer). Nur, Realität ist eben dass viele Männer das ausnützen um der Frau einen Strick zu drehen. Geht dann zu Lasten des Kindes" So siehts aus. Damit ist alles wichtige gesagt.Komm mal in der Realität an, Richie! Gruß Detroit
hi, >Nur, Realität ist eben dass viele Männer das ausnützen um der Frau einen Strick zu drehen. beispiel? greetz, nachtigall
In gewisser Hinsicht gebe ich Dir recht, das es nur ein Stück Papier ist mit dem Hinweis das der Vater auch rechte hat. Jedoch sieht man oft das in solchen Fällen dann auch oft diese Macht mißbraucht wird. Wobei beides sein für und wieder hat. LG Ralf
tja, kann man auslegen wie man will. Sagen wir es mal so: ich kenne keine einzige AE Mutter die dem KV das Umgangsrecht verwehren würde. Ich kenne aber einige AE Mütter wo der KV sich entweder 0 kümmert oder der Frau ständig einen Tritt (verbal) versetzt (sie wäre echt gewillt gut auszukommen aber es geht mit dem A...einfach nicht). Wie schon wer schrieb, eine Frau wäre ja blöd den KV nicht miteinzubeziehen, und sei es nur dass man auch mal freie Tage hat, vom Kindeswohl ganz zu schweigen. Viele Männer/Väter sind allerdings dem Kindergartenalter mental nicht entwachsen anscheinend, von daher kann ich verstehen wenn Frauen Angst davor haben und dem nicht zustimmen wollen. lg max
schreib sowas mal ins Väterforum (nicht hier bei rub) und du wirst dennoch als Umgangsboykottöse betittelt die dem KV doch eh nur das Geld aus den Taschen ziehen will *kopfschüttel*. Frau hat das Kind, KV sieht es nicht = böse Frau, völlig schnurz ob der blöde Kerl einfach nur nicht will bzw. einfach keinerlei Interesse am Kind hat. Das Frau ihn aber jederzeit zum Kind lassen würde, interessiert da scheinbar keine Sau *kopfschüttel*. Fragt hier ein Mann an, wird er nicht gleich beleidigt und zur Schnecke gemacht. Das ist echt das schöne an dieser Runde. Grüßle vom Rubinchen die vom frustrierten Väterforum die Schnauze voll hat.
Hi! Tja, weiß nicht aber RIchi sieht das ganze doch sehr sehr einseitig. Er geht wohl immer davon aus dass der KV sich gerne kümmern würde. Sorry, wer sich kümmern will dem ist doch egal ob er jetzt GSR hat oder nicht. Ich kenne nämlich auch KEINE Mutter die das Kind dem KV vorenthalten würde. Eher das Gegenteil von ständigem ja nichts sagen wenn sie schon wieder gedemütigt und beleidigt wurde, damit er es ja nicht am Kind auslässt. Mittlerweile lässt sie es sich nicht mehr gefallen. Bei uns funktioniert das super. Mein Ex hat noch nie bemängelt wegen fehlendem GSR. Einfach aus dem Grund weil er eh überall mit einbezogen wird. Und er tut es gern und freiwillig. Leider sind da nicht alle MÄnner so... lg max
hi, >Sorry, wer sich kümmern will dem ist doch egal ob er jetzt GSR hat oder nicht. glaub ich nicht. mir wäre das z. b. nicht egal. ist es dir egal ob du sorgeberechtigt bist? >Ich kenne nämlich auch KEINE Mutter die das Kind dem KV vorenthalten würde. da muss ich einfach ein anekdötchen loslassen: vor einem knappen jahr hatte ich eine unterhaltung mit einer (nicht blöden) entfernten bekannten, die eher eine gute bekannte der mutter meines kindes ist. sie sagte mir sinngemäss, wie toll sie es fände, wie wir das unter uns mit dem kind geregelt hätten. da musste ich doch etwas schmunzeln. ich habe zwei sorgerechtsprozesse, einen dementsprechenden antrag bei der scheidung und 5 umgangsverfahren hinter mir. genau ein umgangsverfahren (nach einem dreivierteljahr aussergerichtlicher anstrengung wegen hälftiger teilung der schulferien, gegenargumente im prozess: keine vorgetragen) habe ich angestrengt. ginge es nach den anfangs gestellten anträgen der gegenseite beschränkte sich mein kümmerndürfen auf sorglosigkeit und zwei stunden pausenclown alle 14 tage samstag. greetz, nachtigall
Mir ist es nicht egal ob ich sorgeberechtigt bin oder nicht, schliesslich bin ich die Mutter meines(Wunsch)Kindes. Als letztes Jahr der Wunsch nach einem zweiten Kind mit meinem letzten Partner anstand, habe ich auch über das Thema Sorgerecht nachgedacht. Bei ihm würde es mir nicht schwer fallen das Sorgerecht zu teilen, weil er vom Papi-Standpunkt her einfach schon völlig unterschiedlich ist als mein Ex. Während mir die Vorstellung den Kleinen mit seinem leiblichen Vater losziehen zu lassen, eher Bauchschmerzen bereitet, hätte ich andererseits keinerlei Bedenken den Kleinen dem anderen anzuvertrauen. Der eine, der ein Kind gezeugt hat, ist eben in dem Punkt total unreif und der andere, kinderlose, gibt einen super tollen Papi ab. Und nein, Junior hat ihn nicht Papi genannt. Väter wie du, Richie, Ralph .... gehören doch auch eher nicht zu der Sorte Männer/Väter über die wir Mütter uns im Grunde so aufregen. Es geht hier nicht um die engagierten Väter. Würde Ex sich melden, könnte er sich direkt ins Auto setzen und herkommen um den Kleinen zu sehen. Ich hatte ihm bei unserem letzten Treffen im Oktober 04 gesagt das ich regelmäßigen Umgang für den Kleinen haben möchte. Wenn er nur dann auftaucht wie er grad lustig ist, bringt das dem Kleinen einfach nix. Auch tritt er immer nur dann in Erscheinung wenn’s darum geht, das ich Unterlagen für seine Steuererklärung/die Familienbescheide vom Bund, ausfüllen soll. Über das JA wollte er meine neue Anschrift dafür haben. Kein Wort darüber, das er sein Kind sehen möchte. Nein, es ging um den Wisch den er ausgefüllt haben möchte. Ich find´s toll wenn Elternteile zusammenhalten können und gemeinsam für ihre Kids da sind. Wenn Väter sich wirklich kümmern. Tatsächlich gibt’s eben aber nun mal leider auch die andere Seite in denen eben nun mal ein Elternteil allein auf sich gestellt ist mit dem Kind. LG, Rubinchen
Hallo kleiner Rubin, ****''Der eine, der ein Kind gezeugt hat, ist eben in dem Punkt total unreif und der andere, kinderlose, gibt einen super tollen Papi ab. Und nein, Junior hat ihn nicht Papi genannt.''**** Das gilt doch auch für diejenigen, die ein Kind geboren haben, und dennoch haben d i e unbesehen die alleinige elterliche Sorge. Da beißt sich Deine Argumentation in den Schwanz. MfG Richie
Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht warum immer so ein Wind um das gemeinsame Sorgerecht gemacht wird. Es trifft ja meist nur auf uneheliche Kinder zu, da hat nunmal die Mutter das Alleinige Sorgerecht, außer es wird eben anders erklärt, soweit Mutter und Vater sich einig sind. Ich selber war nach der Geburt meines Sohnen noch mit dem Vater zusammen, trotzdem haben wir es beim alleinigen Sorgerecht gelassen und haben da auch kein Problem mit, es ist schließlich nur ein Papier. Der Vater hat zumindestens bei uns genau die gleichen Rechte und auch Pflichten, als wenn er ebenfalls das Sorgerecht hätte. Ich informiere ihn über den Gesundheitszustand des Kindes, wenn wir dann grade persönliche Probleme haben und nicht miteinander sprechen und er deswegen nicht ans telefon geht, bekommt er halt nur ne SMS, dass das Kind grade ins Krankenhaus ist oder was auch immer grade anliegt. Dann liegt es an ihm, wie er sich darum kümmert und ich weiß, dass er dann auch trotz unseren Streits sofort da wäre. Auch über die Ergebnisse von den U-Untersuchungen informiere ich ihn, meiner Meinung nach hat er da eben auch ein Recht drauf. Wenn er nun ein Vater wäre, der sich aus dem Staub gemacht hat und sich nie blicken lässt, würde ich es trotzdem machen, soweit ich Handynummer, Postanschrift habe. Wenn es dann den Herrn nicht interessiert, kann er aber nicht sagen, ich hätte ja nie. Und zu dem Thema, das es auch reichlich Mütter gibt die das AS ausnutzen um dem Vater die Kinder vorzuenthalten - sicher gibt es die - aber ich habe mich da auch mal informiert und nach heutigem Recht, kann jeder Vater dem das passiert Klagen, dabei kann es soweit gehen, das die Mutter ein Bußgeld zahlen muss oder ihr sogar das Sorgerecht entzogen wird ! Denn auch Mütter mit alleinigem Sorgerecht sind dazu vrpflichtet den Kontakt zwischen Kind und Vater herzustellen, zu fördern usw. Wenn Väter diesen Schritt nicht gehen, oder nicht gehen wollen, dann weil sie wahrscheinlich nur der Meinung sind, das die Mutter den Umgang nicht zulassen würde und es gar nicht erst probiert haben, oder weil sie sich letztendlich doch gar nicht so um die Kinder kümmern wollen. Das ist meine Meinung.
Morgen Richie, also in dem Fall würd ich sagen kein einem das Kind leid tun, wenn es allein von einer unreifen alleinerziehenden Mama grossgezogen werden muss. Wären Männer nunmal in der Lage Kinder zu bekommen, würden wir Frauen vermutlich deswegen den Aufstand üben wenn uns Männer die Kinder "vorenthalten". Grüßle, Rubinchen
Richie, deine Mission in Ehren. Ich habe hier momentan einen Dreijährigen, der alle 5 min. was von mir will, der extrem knatschig ist und wehleidig und pampig und superaktiv. Und das kommt immer wieder vor, ich bin nervlich gepflegt am Ende. Ich mußte wegziehen, ich verdiene nicht mal die Hälfte von dem was ich hätte verdienen können und das wird so weitergehen bis ich Falten schlage - mein Leben ist beruflich und auch von sozialen Gesichtspunkten her VORBEI. Jedes Träumelchen das ich mal hatte konnte ich in die Tonne treten. Ich hätte mir schon längst die Kugel gegeben wenn ich nicht wüßte das Sohnemännchen darunter leidet, bzw. ich habe blöderweise keine Magnum im Küchenschrank um mir den Schädel wegzupusten. Und ich bräuchte extra einen Babysitter, bevor ich ins Wasser gehe. Dem KV gehts nach wie vor prima. Der macht sein Ding. Und soll ich dir mal was sagen, Richie? Es ist mir SCHEI*SEGAL ob er das SR hat oder nicht. Und dann kommst du daher und laberst -pardon- von Vaterentsorgung?! Was ist denn mit "Mutter-am-Ende", die niedrigere Lebenserwartung von AEs, der soziale und finanzielle Abstieg? Haben diese Theorien die du aufstellst nicht auch ein Stückweit was damit zu tun das du nicht die leiseste Ahnung hast, was es heißen kann ein Kind allein! aufzuziehen? Sonst würdest du "uns" nicht ständig diesen abgehobenen Kinderkram um die Ohren schlagen. Nimm's zur Kenntnis und analysiere das mal wieder als "Pöse-Kindsmutter-Syndrom". Und komm mir ja nicht mit dem Spruch das ich den Vater dafür büßen lassen würde, das es mir schlecht geht, sonst erwürge ich dich übers DSL-Modem. Der Vater ist wirklich das Letzte um was ich mir hier Gedanken mache. LG fusel
.. von Dir gelesen, aber DIESER Beitrag war mit Abstand der Beste. Ich bin in genau derselben Situation wie Du und ich SEHE DAS GENAUSO. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie ich mich gefühlt habe, als ich dieses selbstgefällige Arme-Väter-Geseiere eben gelesen habe. Applaus für Deinen Beitrag..... Liebe Grüsse von Ilona
muss mich mal kurz verbessern: Dein Beitrag war vielleicht nicht der Beste von allen, aber er hat mir eben am besten gefallen, weil Du mir aus der Seele gesprochen hast.... ;)) LG
hi, meine damen, es geht, glaube ich, nicht darum darzustellen, dass es keine blödmannsgehilfen gibt und gemeinsame sorge in jedem fall bis zum bitteren ende praktiziert werden muss. worum es imho geht ist, dass man vorsorglich erst gar keine gemeinsame sorge zulässt mit so schwerwiegenden argumenten wie drohende probleme bei kontoeröffnung und in 2, 3 jahren zu drehenden stricken. sorry, dass IST kontraproduktiv fürs kind und darauf sei erlaubt hinzuweisen. greetz, nachtigall
Hallo Richie! Ich kann dir auch ein nettes Beispiel geben: Mein Ex hat sich noch nie um "meine" beiden Söhne gekümmert. Er hat sie weder gewickelt, gefüttert oder mal mit ihnen gespielt. Heute ist es so, daß mein Ex in einer neuen Beziehung lebt, mit der anderen einen Sohn hat und sich sehr wohl um diesen kümmert, meine Jungs gucken nach wie vor in die Röhre. Wir haben das gemeinsame SR aber ich frage mich: WOZU???? Er holt die beiden zwar nun jeden zweiten Sonntag ab und unternimmt auch was mit ihnen aber auch nur, weil das JA ein Machtwort gesprochen hat. Schmusen mit den Jungs oder mal sagen, ich hab euch lieb? Fehlanzeige! Und ich halte diesem "Vater" trotzdem alle Türen offen weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, daß er irgendwann mal den Verstand eines erwachsenen Mannes bekommt. Manche Väter sprechen sich selbst das Recht auf das gemeinsame SR ab: Es heißt SORGE-RECHT aber wer nicht SORGT hat einfach kein RECHT mehr. Im Übrigen lebt mein Ex auch sehr gut: Er geht arbeiten, zahlt aber für die Kinder keinen Unterhalt. Seine Freundin geht arbeiten und das ist ihr nur möglich weil er dann zu Hause ist und auf den Sohn aufpasst. Ich habe auch endlich einen Job aber meine SchwieMu hat mich mit der Betreuung hängen gelassen. Mein Ex passt aber NICHT auf meine Söhne auf denn das wäre (O-Ton): Zuviel für ihn, denn drei Kinder sind doch ganz schön anstrengend. Ich mache mir Gedanken um den Geisteszustand solcher Väter aber mehr auch nicht... LG Heike
Hallo fusel, es tut mir leid, daß Du momentan eine schlechte Zeit hast. Aber ich muß dir auch mal was sagen: Ich habe hier mindestens 3 Jahre lang Zwillinge allein versorgt derweil die Mutter eine Ausbildung gemacht hat, weiterhin ihren Hobbies frönte, hier umsonst wohnte und auch noch überwiegend versorgt wurde. Ich war da auch oft an der Grenze meiner Kräfte und hatte sogar nur ein gemeinsames Sorgerecht. Was meinste, wie egal mir da Deine Meinung zum Beibehalt der mütterlichen Allmacht gewesen wären. Und es ist eine Unverschämtheit von Dir, Deine momentanen Probleme in meine Argumentation hineinzuwursten mit der frei erfundenen und unwahren Hypothese, ich hätte ''keine leiseste Ahnung, was es heißen kann ein Kind allein! aufzuziehen?'' ist nicht nur unfair, sondern geht auch an der Argumentation vorbei. Die ''geringere Lebenserwartung von AEs'' und deren (bestuntersuchte)Probleme wird doch nicht berührt von 'Sorgerechtsfragen', zumal Männer ohnehin eine noch geringere Lebenserwartung haben, ganz zu schweigen davon, daß es noch nicht einmal eine Untersuchung darüber gibt, wie die Lebenserwartung von entsorgten Vätern aussieht. Mein Thread beschäftigt sich doch eben mit den Sorgeaspekten von Vätern. Diese Sicht schmälert doch in keiner Weise die Problematiken von AEs. Du erkennst noch nicht einmal, daß doch auch Du in Deinem kräftezehrenden AE - Dasein Interesse daran haben müßtest, engagierte und sorgevolle Väter zu haben. Aber es ist wohl zu viel verlangt, auch mal die Gegenperspektive zu betrachten. Es war nirgends in meinem Posting die Rede von irgendwelchen "Pöse-Kindsmutter-Syndrom". Und ich habe auch keinerlei Hintergedanken in diese Richtung gehabt. Du mußt Dich ja auch nicht mit allem befassen, was Dir nicht gefällt. Deshalb wundert mich Dein so langes Posting. Wie kann es sein, daß es Dir besser gehen könnte wenn man über die Vätersicht schweigt? MfG Richie
Ich kann alle eure argumente verstehen, kann aber auch noch etwas beisteuern. bei uns ist es so, das mein lebensgefährte kein sorgerecht für das gemeinsame kind mit seiner ex hatte. nun ist sie abgestürzt. alkohol, drogen usw. das kind litt wie hund, wollte nicht mehr zur mutter. wir liefen ständig gegen wände-weil-kein sorgerecht.über das jugendamt muss ich mich hier gar niocht auslassen, sonst werd ich rasend. sie hatte die totale macht und war nicht gewillt sie aufzugeben. für das kind war das der horror und für uns war s auch nicht einfach die lange zeit der kämpfe durchzustehen. es wäre schneller und leichter gegangen wenn väter mehr rechte hätten. klar ist das ein einzelfall, aber mein mann hätte sich damals auch nicht träumen lassen das seine ex so loslegen könnte. ich war immer der meinung das mütter geschützt werden müssen, diese meinung habe ich geändert. er ist jetzt bei uns, aber wir leben stänig in der gefahr, das sie ihre meinung ändert und sie ist halt die mutter, auch wenn sie sich nicht so verhält...
Ist es nicht einfacher wenn nur der "Erziehende" das sorgerecht hat.Man kann viel besser aggiern. Z.B. hatte Phil letztens ne OP und ich konnte alleine unterschreiben und mußte mich nicht mit jemanden noch ausseinandersetzten der eh kein Intresse hat. Allerdings habe ich auch für Thorben das alleinige Sorgerecht.Deshalb schließe ich aber Markus nicht aus (ganz im gegenteil er entscheidet ja auch für Phil mit;-) Ausserdem wäre ich blöd wenn ich ihm die Kinder nicht geben würde/ oder entscheidungen mit ihm treffe A)wäre zum nachteil der Kinder (ganz klar die hängen sehr an ihm und PHil kennt ja auch nur ihn als Vater B)Ich brauche doch auch mal ne Auszeit vom Kinderhüten und wo wären sie besser aufgehoben (klar die Großeltern sagen jetzt bestimmt einige-aber nur verätschelnt;-) Gruss Chrissie
Und es gibt auch noch ein dritte, mit der ich mich aber nicht auskenne. Ich habe ja das alleinige Sorgerecht. Habe mir aber nie Gedanken darum gemacht und habe auch das Gefühl, dass der Vater meines Kindes lieber ein Umgangsrecht hat, da er - was er wörtlich gesagt hat - Verantwortung in jeder Form anlehnt. Aber mein Mann, Stiefvater meiner Tochter, der hat ja weder Umgangsrecht, noch Sorgerecht ihr gegenüber. Was passiert im Fall der Fälle? Also wenn ich Drogenabhängig werde, länger krank bin, dem Wahnsinn verfalle, mich also nicht ums Kind kümmern kann. Wer hat dann die elterliche Sorge? So gesehen ist es nicht schlecht, eine geteilte Sorge zu haben. LG Ally.
hi, grundsätzlich geht die sorge auf den anderen et über a) wenn er die sorge schonmal besaß, wenn es dem kindeswohl nicht widerspricht b) wenn er die sorge noch nie besaß, wenn es dem kindeswohl dient. die dürren worte können ein himmelweiter unterschied sein. sind die bedingungen nicht erfüllt, so sucht, grob gesprochen, das ja jemand (möglichst unter beachtung von kindeswohlkriterien, das müssen nicht diesselben wie deine sein) aus und empfiehlt ihm die sorge zu übertragen. schlimm wäre allerdings unter den erwähnten bedingungen die zeit bis du die sorge verlierst, da kann schonmal massig zeit vergehen bis jemand agieren kann. greetz, nachtigall
Bin ja nun schwanger und man weiß ja nie, wie ich die Genurt hinter mich bringe. Wenn echt was passiert, soll der leibliche Vater meiner Tochter das Sorgerecht bekommen?????? Aaaaaah! Das will ich nicht! Der ist ein richtiger Junggeselle und so fürsorglich wie ein Kuckuck. Nee, im Ernst, das macht mir wirklich Kopfzerbrechen. An besten rufe ich nachher mal den netten Mann vom JA an. LG Ally.
sag ich lieber nichts - weil ich mich hier gerade tierisch aufrege (soweit ich das richtig lese wurde ich ja auch zitiert...danke) Jede Medaille hat zwei Seiten lieber Richie... LG Sue
woher willst Du das wissen, ob er zu seinem Kind fürsorglich sein wird oder nicht??? Bis jetzt hast Du es in Deinem Bauch... Bis jetzt müsste er mit Dir zu tun haben... wahrscheinlich will er das nicht.. Aber gib ihm doch hinterher eine Chance... Und stecke ihn nicht schon jetzt in eine Schublade.. denn so hat er eh keine Möglichkeit..... Fee
Ich habe LEIDER das gemeinsame Sorgerecht und hoffe sehr, dass es bald zum alleinigen Sorgerecht reichen wird. Das entsorgen übernehmen die meisten Väter absolut alleine. Da brauchen die Mütter gar nichts mehr machen. Guck Dich doch mal hier im Forum um. Es ist einfach nur nervig, wenn der Vater sich niocht kümmert oder verschwindet und man dann den Unterschriften hinterherrennen muß bzw. die Diskussionen hat, warum man die Unterschrift nicht bekommt. Wie Max schon schrieb, wären fast alle Mütter froh, wenn sich die Väter mal mehr kümmern würden. Ich kenne persönlich niemanden, der sich nicht bemüht seinen Kindern Kontakt zu ermöglichen. Oft gehen die Umgangsbemühungen von den Müttern aus, die den Vätern die Kinder quasi noch hinterhertragen müssen. Die grundlos umgangsverweigernde Mutter, die man immer wieder in den Väterforen findet, ist mir in Realität oder auch in AE-Foren noch nicht begegnet. Für mich gehört das Sorgerecht zu der Person, die auch für die Kinder sorgt. Die, die nachts aufsteht, die vollgek... Bettwäsche wechselt, bei der Arbeit fehlt, die Trotzanfälle aushält und auch sonst den Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung schafft. Das ist anstrengend genug und da braucht man nicht noch das zusätzliche Hinderniss gemeinsames Sorgerecht. Fusel hat das sehr schön geschrieben. Solange dieser Teil der Sorge und Last auf einer Person liegt, sollte diese Person auch das alleinige Sorgerecht haben. Mein Exmann besteht übrigens auf dem gemeinsamen Sorgerecht, da er nicht möchte, dass ich unserer Kinder auf eine christliche Privatschule schicke. Der Gedanke, das dies eine Möglichkeit wäre, ist mir noch nie gekommen, da ich weder besonders christlich bin, noch das Geld für Privatschulen habe. Ansonsten ward er seit letztem Sommer weder gesehen noch gehört. Adresse und Telefonnummer unbekannt. Unterhalt wurde noch nie bezahlt.... Aber ich habe den Ärger mit der KiTa wegen fehlender Unterschrift!!! Gruß Kerstin
Ich denke auch Richi du pauschalisierst das ganze! Bei uns ist es wie bei fast allen hier der Vater schert sich einen Dreck um sein Kind!! Wieso also gemeinsames SR? Sogar der Diplom Psychologe bei der Erziehungsberatung gibt mir recht wenn er hört wie sich der KV "gekümmert" hat und wie oft! Bis er einsah das er sein Leben nach einem Kind richten muss und ncht andersrum. Ne Väter die sich kümmern wunderbar nur sind unsere Exemplare dazu wohl nicht in der Lage!!!!
Hammer hart was für Dinger ich hier lese... echt... Natürlich gibt es Väter die sich net um Ihre Kinder kümmern etc. aber es gibt auch diese Mütter!!! Manche sollten sich wirklich mal an der eigenen Nase packen und etwas überlegen was Sie so von sich geben. Es gibt genügend Mütter, die nicht verheiratet waren und das alleinige SR haben und dieses dann so richtig zu Machtspielchen mißbrauchen!!! Da fallen mir auf Anhieb schon einige ein. Leider!!! Und wenn ich sehe wie sich meine Frau um Ihre Kinder kümmert, Sie ist auch einige von vielen, bekomme ich das große würgen in der Magengegend!!! Und ich bin überfroh das meine Kinder bei mir leben, da ich wahrscheinlich auch solchen spielchen ausgesetzt wäre!!! Es kommt auch immer drauf an wie man in den Wald ruft... zumindestens in einigen fällen!!! Wenigstens haben ehemalig verheiratete Väter das recht auf gemeinsames SR, das ist auch gut so!!! Weil jedes Kind ein recht darauf hat seinen anderen Elternteil regelmässig zu sehen, ebenso hat es ein Recht darauf das dies tollen Eltern auch gemeinschaftliche Entscheidungen treffen. Wenn dies Eltern nicht auf die Reihe bekommen, sollen se mal sich mal Gedanken machen was aus den Kindern wird und was innerlich in Ihnen vorgeht!!! Bin überrascht über teilweise solche Einstellungen was hier von sich gelassen wird. Schade!!! Ralf
ich habe das alleinige sorgerecht und bin da sehr froh drüber ... salsa
Ralf, denn ich kenne auch solche Frauen, und glaube mir die sind oft noch viel schlimmer..... ganz ganz schlimm am aller schlimmsten, denn die kämpfen mit allen Mitteln, und geben sich als Mütter aus, während Männer und das ist bewiesen oft gar nicht an die Kinder rankommen, DANK der Frau... GESCHRIEBEN VON EINER FRAU, Lieben Gruss Fee
Das stimmt schon, nur geht es hier ja weider mal nur um den Vorwurf wir würden den Vätern die Kinder entziehen und das kann und will ich so nicht stehen lassen weil es einfach nicht stimmt!
ja es geht darum weil es immer wieder Mütter gibt die so denken.... Ich denke ein Vater der es noch nicht begriffen hat ein Vater zu sein, soll die Zeit bekommen und mit seinem Kind zusammen wachsen.... wisst Ihr eigentlich wie sehr Väter leiden... weil sie es nicht gelernt haben ... und weil sie nicht aus ihrer Haut können... Es gibt halt nicht nur Prachtexemplare..FEE
Tja, Ritchie, in der Theorie stimme ich Dir weitgehend zu. Leider scheitert das halt wie so oft an der Realität. Es ist doch so: Es ist einfach, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären. Es ist aber schwer - für BEIDE Seiten - das dann wieder zu entziehen, wenn sich der Schritt als Fehler herausgestellt hat. Und einerseits ist es ja gut, daß man einem mitsorgeberechtigten Elternteil das Sorgerecht nicht so einfach per Dekret entziehen kann. Schließlich soll es ja KEIN Machtinstrument sein, kein Damoklesschwert über den beiden sorgeberechtigten Elternteilen. Andererseits sagt man sich natürlich schon irgendwie: "JETZT mag es eine gute oder zumindest eine erträgliche Idee sein, dem Vater das Sorgerecht zu geben. Aber was, wenn er sich aufführt wie ein nicht ganz unerheblicher Teil der Väter (und natürlich die Väter, von denen man in den einschlägigen Foren meistens hört)? Dann habe ich den Ärger und die Kosten am Hals um zuerst einen Haufen erforderlicher Unterschriften ersetzen zu lassen und dann das ASR vor Gericht einzuklagen. Warum sollte ich mir das - neben den sowieso stattfindenden psychischen Downs, die sich bei mir und den Kindern einstellen, wenn er sich plötzlich der Sorge entzieht - ohne Not antun?" Im Endeffekt läuft es also auf eine Wahrscheinlichkeitsrechnung hinaus. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß er sich auch mit GSR der Sorge früher oder später entzieht? Und diese Wahrscheinlichkeitsrechnung macht natürlich jede Frau für sich selber auf - selten objektiv, aber doch sicher meistens nach bestem Wissen und Gewissen - und da fragt man sich, ob der Zeitpunkt, wo man die Entscheidung trefen MUSS, ein guter Zeitpunkt ist. Ich sehe die Zwickmühle, in der sich die Frauen da befinden. Und ich sehe auch, daß da viel Emotionales, Wütendes, Enttäuschtes mit reinspielt, was es vielleicht nicht sollte. Ich denke oft darüber nach, ob eine "automatische" gemeinsame Sorge auch bei nichtverheirateten Paaren das Problem lösen würde. Rein rechtlich bin ich sowieso der Ansicht, daß dieses automatische ASR für die Mütter dem Anspruch der Gleichberechtigung nicht standhalten kann. Ich bin ganz ehrlich der Ansicht, daß da das Bundesverfassungsgericht eine falsche Entscheidung getroffen hat. Auch Mütter versagen, auch Mütter machen Fehler, warum wird bei Vätern der Fehler sozusagen systemimmanent gesehen, Fehler bei der Mutter werden hingegen als "unnatürliche" (sic!) Ausnahmen angesehen. Andererseits sehe ich natürlich auch die Väter, die sich schon vor der Geburt vom Acker machen, die öffentlich erklären, sich nicht kümmern zu wollen - und frage mich, ob man den Müttern, die ja nach der Geburt sowieso in einer schweren Phase ihres Lebens sind, diesen Ärger wirklich auch noch per Zwang aufoktruieren muß. Ein "automatisches" GSR in ALLEN Fällen fände ich nur sinnvoll, wenn man dann die Übertragung des ASR auf einen Elternteil juristisch vereinfachen könnte - und DAS ist sicher juristisch sehr schwer, wenn man dem Mißbrauch vorbeugen will. Alles ganz schön kompliziert. Aber den Müttern die "Schuld" an den entsorgten Vätern zu geben - das ist dann doch zu simpel. Die Gesetzgebung ist so, was man bedauern mag. Die Mütter aber haben Wut, Angst, Enttäuschung - das darf man ihnen nicht vorwerfen. Sie wollen für sich keinen zusätzlichen Ärger - was man verstehen kann, weil die Situation für Alleinerziehende ja schon per se nicht frei von Ärger und zusätzlichen Rennereien ist. Sie haben Angst um ihr Kind - auch keine "falsche" Emotion. Ich verstehe Deine Wut und Enttäuschung, Ritchie. Aber bitte gestehe den Müttern die gleichen Gefühle zu. Es ist einfach ein verdammt blöder Zeitpunkt, eine solche Entscheidung zu treffen. Schwangerschaft und Geburt bedingen Hormonschwankungen, es gibt so viel Neues, Ungewohntes, das ganze bisherige Leben verändert sich. Vielleicht muß man seine Lebensplanung komplett über den Haufen werfen. Vor allem, wenn die Trennung während der Schwangerschaft oder zeitnah zur Geburt stattfindet, muß man darüber hinaus möglicherweise auch noch andere als die beruflichen Pläne und Träume aufgeben. Den Traum von der "glücklichen Familie", den Traum von der intakten Beziehung, den Traum von einer geteilten Verantwortung. Und dann kommst Du daher und erwartest eine "gerechte", objektive und emotionslose Entscheidung? Du erwartest zu viel. Kurz: Ich verstehe Dich, Ritchie, aber ich wünsche mir von Dir mehr Verständnis für die Situation der Mütter, die eine solche Entscheidung treffen müssen. Gruß, Elisabeth.
Ich kann da auch nur Elisabeth voll und ganz zustimmen.
viele gruesse von Salsa, die die Schwangerschaft und das Babyjahr mit Klein-Salsa allein durchgestanden hat ..., die mit den "marotten" des KV leben muss und immer wieder ausbügeln muss ... die die beruflichen pläne nicht nur auf eis, sondern als erledigt ansehen muss ... und die froh ist das alleinige sorgerecht zu haben...sonst müsste ich mich darum auch noch plagen .....
und ist es nicht so das Frauen bei dem kleinsten geringsten Fehler der vom Mann ausgeht daran denken das Kind da nie wieder hinzulassen, weil wir ein Problem damit haben, aber haben das auch unsere Kinder... Oft beobachte ich das wir Frauen verletzt sind von unseren Expartner und deswegen so überreagieren, natürlich gibt es Väter wos klar ist , das man dort die Kinder besser nicht lassen sollte aber genauso gibts diese Frauen.... Kinder gehen oft ganz anders damit um ihnen ist es schnurzegal ob die Wohnung sauber ist, ob genug Essen im Haus ist ob der Papa ein Vorzeigepapa ist, sie wollen nur den Vater und sonst nix... und ich finde das wir Frauen oft überreagieren, und zu schnell handeln weil wir Angst haben einen erneuten Fehler zu machen.... Warum soll eine Kinder Vater Beziehung nicht funktionieren nur weils in der Beziehung nicht geklappt hat.... Ich kenne viele Wochenendväter die geteiltes Sorgerecht haben, und da klappt es.... Ich nehme mir ganz fest vor mich nicht ´zwischen ´Kinder und Vater Beziehung einzumischen, Väter denken oft anders und Mütter auch.... das darf kein Grund sein immer alles an sich zu reißen!!! Wie gesagt, es gibt Ausnahmefälle und da ist es auch ok, wie z.b. Gewalt dem Kind gegenüber Drogen und Alkoholkonsum, Kriminalität... oder sexueller Mißbrauch.... aber ansonsten kann man doch über alles reden, auch wenn der Vater nicht zahlt.,.. aus der Sicht des Kindes.. na und hauptsacht er liebt mich... und deswegen.... vielleicht mal nochmals nachdenken??? Fee
Hallo Elisabeth, ****''Es ist einfach, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären. Es ist aber schwer - für BEIDE Seiten - das dann wieder zu entziehen, wenn sich der Schritt als Fehler herausgestellt hat.''**** Es ist 1. offenbar nicht so ''einfach'', die gemeinsame Sorge zu erklären, siehe die Posterin des Bezugspostings und die zitierte Jugendamtsdame, und 2. ist es wiederum gar nicht so schwer, ohne die Unterschriften und Einverständnisse eines Mitsorgeberechtigten auszukommen und 3. ist es sehr gut möglich, bei sorglosem Verhalten die Alleinsorge wiederzubekommen. Und es ist doch wahrlich kein ''Haufen zu ersetzender Unterschriften'', und Du weißt auch nicht, wie groß nun dieser ''nicht ganz unerhebliche Teil der Väter'' ist, der sich sorglos aufführt, und Du weißt auch nicht, wieviele Väter sich entsorgt sorglos verhalten oder Besseres zu tun haben als sich mit alleinsorgenwollenden Müttern herumzubalgen. Also aus dem Spekulationsküchendampf wirst Du kaum eine erhellende Essenz destillieren können außer Du folgst dem Taschenlampenlicht Deiner eigenen Erfahrungen, die aber auch nur D e i n e n Weg beleuchten. ***''Im Endeffekt läuft es also auf eine Wahrscheinlichkeitsrechnung hinaus. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß er sich auch mit GSR der Sorge früher oder später entzieht? Und diese Wahrscheinlichkeitsrechnung macht natürlich jede Frau für sich selber auf - selten objektiv, aber doch sicher meistens nach bestem Wissen und Gewissen - und da fragt man sich, ob der Zeitpunkt, wo man die Entscheidung trefen MUSS, ein guter Zeitpunkt ist.''**** Aha, und d i e Überlegungen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen soll ein sorgloser Vater nicht anstellen? Was ist der befürchtete Papierkram infolge eines sich entziehenden Vaters gegen die niederschmetternde Entsorgtheit und evtl. zu befürchtende Entsorgung vom eigenen Kind?! ****''Aber den Müttern die "Schuld" an den entsorgten Vätern zu geben - das ist dann doch zu simpel. ''**** Da siehst du ein Phantom, denn es war nirgends bei mir von ''Schuld'' die Rede. Ich weise nur immer wieder auf die Verführungs- und Verblendungskraft einer alleinsorgevollen Allmacht hin. ****''Es ist einfach ein verdammt blöder Zeitpunkt, eine solche Entscheidung zu treffen. Schwangerschaft und Geburt bedingen Hormonschwankungen, es gibt so viel Neues, Ungewohntes, das ganze bisherige Leben verändert sich. Vielleicht muß man seine Lebensplanung komplett über den Haufen werfen. Vor allem, wenn die Trennung während der Schwangerschaft oder zeitnah zur Geburt stattfindet, muß man darüber hinaus möglicherweise auch noch andere als die beruflichen Pläne und Träume aufgeben. Den Traum von der "glücklichen Familie", den Traum von der intakten Beziehung, den Traum von einer geteilten Verantwortung. Und dann kommst Du daher und erwartest eine "gerechte", objektive und emotionslose Entscheidung? Du erwartest zu viel.''**** Eben, es ist immer ein verdammt blöder 'Zeitpunkt', überhaupt eine Entscheidung treffen zu müssen, das habe ich immer wieder betont. Und in Deiner Darstellung der problem- und hormonbelasteten Mütter stellst du ihnen aber auch ein Zeugnis verminderter Zurechnungsfähigkeit aus. Solche Leute sollen also nicht objektiv und nicht sachbezogen entscheiden dürfen, ob sie Inhaberinnen der Allmacht bleiben sollen/wollen/dürfen? Auch das ist paradox. MfG Richie
ich finde es toll, dass du dich für die vaterrechte engagnierst, ich hoffe, du hast welche. du bist sicher auch ein "richtiger" papa, das erkennt man wohl schon alleine, welche gedanken du dir machst. den vater den meine tochter hat, muss man alle paar wochen besorgen, weil von alleine tut er sich den stress nicht an, seiner tochter beim spielen zuzuschauen. und ich meine zuschauen, sonst hätte ich mitspielen geschrieben. was interessiert unseren vater ? gesundheit, schule, kurse, ordentliche tischmanieren. aus. nur die harten fakten. oberflächliches. er will stolz auf sein kind sein, es muss ein studium machen, erfolgreich sein (zu seinen ehren ?). unser kind ist 4... der mann hat gar keinen zugang zu seinem kind und das liegt nicht an mir. auch unsere beziehung ist letztendlich daran zerbrochen, dass der mann null einfühlungsvermögen hat. wenn nicht eine blutfontäne aus dir rausschiesst, ist eh alles in ordnung. und so wie ich es erlebe rundherum, ist der mann kein einzelfall. wir haben schrecklich gestritten in der beziehung und auch am ende davon, ich wünschte mir ein blitz würde ihn treffen. jetzt sind 1 1/2 jahre um und ich laufe ihm nach und beknie ihn, damit er unserer tochter "einen termin gibt". weil ich finde, auch meine tochter hat einen vater verdient. ich denke mal, mit allgemeinen lösungen kommt man hier nicht weit. es gibt solche und solche, mütter, väter. vielleicht kann man es so stehen lassen: wer im leben eines kindes eine rolle spielt, der sollte auch mitbestmmen dürfen. SO SCHAUT´S AUS.
Habe nicht alle Postings gelesen, sorry- Nur mal meine Situation. Am Anfang dachte ich noch, daß wir das Kind zusammen großziehen könnten, und habe dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt. Ein paar Wochen nach der Geburt zerbrach dieses Modell, Gründe vielfälltig, würde den Rahmen sprengen. Nun denn, wir wohnen 300km entfernt, und er kommt sein Töchterchen regelmäßig besuchen. Kann im Gegenzug dann natürlich auch hier übernachten. Er verhällt sich wirklich an dieser Stelle vorbildich. Ich habe ihn schon öffters darauf angesprochen, ob er dem alleinigen Sorgerecht durch mich zustimme würde... Da kam immer ein klares NEIN. Ich denke mal wirklich, daß ein Sorgerecht wirklich positiv auf die Beziehung zum Kind wirkt. Und wenn man mit dem Vater nicht einigermaßen klarkommt....meine Güte, warum denn nicht. Mein Kind ist nun 2,5 Jahre alt, und bis heute habe ich noch keine Unterschrift von ihm gebraucht. Und wenn es denn so wäre, dann täte ich sie sicher kriegen. Ich finde das gemeinsame Sorgerecht bis jetzt als positiv. Nun denn, wir hatten allerdings auch noch nie ernsthafte Probleme bei der Durchführung.
Ich muss mich jetzt auch mal hier melden. Ich selbst (GS) stecke momentan auch in einet Zwickmühle, aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beschweren, er kümmert sich liebe voll und ist immer da wenn ich ihn brauche. Anders ist das ganze bei MEINEM Papa. Meine Eltern lebten seit längerer Zeit getrennt. Meine Mama hat neu geheiratet und mein Papa bleib ewige zeit Singel. Plötzlich tauchte eine 20jährige in seinem Leben auf (Mein Paps verdient nicht schlecht) und hat ihn um den Finger gewickelt. Ich habe zu ihm gesagt pass auf, aber du bist alt genug um zu wissen was du tust. ZACK bumm keine 3Mon. später war sie schwanger und wollte sofort heiraten, mein Papa hat aber gesagt das er nicht heiraten möchte und schwupp die Wupp hat sie ihn sitzen lassen. SIE hat das AS und sie nutzt ihn aus nach strich und Faden. Die kleine ist jetzt 4 Jahre und bekommt das alles leibhaftig mit. Mein Papa möchte sie so oft es geht bei sich haben aber die Mutter spielt ein böses Spiel mit ihm. Wenn mein Papa nicht macht wie sie es will z.B. SIE - fahr mich mal in die Stadt ich will einkaufen! ER- tut mir leid ich muss arbeiten! SIE- dann mach krank! ER- nein ich mach wegen sowas nicht krank! SIE- Gut dann bekommst du die kleine dein WE nicht! Ich könnte hier Romane darüber schreiben wie sie ihn erpresst und ich könnte diese Frau in der Luft zerreißen, wenn ich sehe wie sie das Kind als Druckmittel ausübt!! IST SO WAS FAIR? Verurteilt bitte nicht jeden Papa der hier versucht, seinen Standpunkt mitzuteilen! ES GIBT GENAUSO BESCH..... MÜTTER WIE ES AUCH VÄTER GIBT!! Auch Väter (die sich kümmern) müssen RECHTE haben und nicht nur PFLICHTEN LG
wie recht Du hast.... :)Fee
"""Auch Väter (die sich kümmern) müssen RECHTE haben und nicht nur PFLICHTEN""" Und was ist mit denen die sich NICHT kümmern? Wo bleibt da die gesetzlich verankerte PFLICHT, hm?? LG Sue (die ihrem Freund und KV damals angeboten hat, ihm die Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht einzuräumen die er wollte - dann wollte er doch nicht mehr - und hat sich das letzte Mal im Juni 2004 blicken lassen und zahlt keinen Unterhalt seit 2 Monaten...SO JEMANDEN hätte ich dann in 4 Jahren mitentscheiden lassen MÜSSEN, auf welche Schule mein Kind geht. Von jemandem der sich nicht kümmert, der nicht zahlt und der sich ein schönes Leben macht, weil er das Finanzamt bescheißt? Es nichtmal für nötig hält an Geburtstagen oder Weihnachten anzurufen - und mir dann noch unterstellt, ich hätte ihm das Kind untergejubelt, er wollte es nie?... NO WAY) LG Sue, die jetzt weiter Angebote schreibt
ja das ist dumm gelaufen , stimmt, aber er hat das Sorgerecht ja auch abgelehnt, oder???
Hast du das in der Klammer nicht lesen können? Hier wird nur gelesen was gelsen werden will. ICH HABE DAS NICHT VERALLGEMEINERT!! Bitte also dann nichts aus der Luft heraus gereifen. Der Vater deines Kindes ist doch gar nich damit gemeint, was regst du dich denn so auf. Ich möchte hier nur klar stellen das es eben auch anders rum beschissen sein kann!
ich habs posting nur überflogen, den größten Teil habe ich hier nichtmal gelesen. :o) LG Sue
ich dachte das hättest du, weil du meinen Satz so interpretiert hast. Es kommt immer auf die Situation an, aber man darf das von keiner Seite verallgemeinern, es gibt immer solche und solche ;-) nichts für ungut LG
Eben, es gibt solche und solche... doch was der/die unschuldigste Person in sich austragen tut interessiert kein Schwein... Wenn sich ein Elternteil nicht kümmert oder nicht auffindbar ist, geht man den Weg über die Justiz und dem JA, die kümmern sich dann schon. Man muß denen nur darlegen wie oft man wann versucht hat etwas zu tun. Am besten notieren und dann vorlegen und ein Anwalt einschalten... Dann hat es dieser Elternteil auch nicht verdient. Richtig!!! Aber viele würden das ASR iemlich böse ausnutzen um den/der Ex, der/die dann vielleicht auch noch gegangen ist eins reinzuwürgen. Und das steht keinem zu!!! Sowas ist die absolute sauerei... Fakt ist, denkt an die KINDER die das alles ausbaden müssen, die werden nämlich net gefragt ob se das so wollen oder nicht... Ralf
ja, in erster linie müssen es die kinder ausbügen ... in zweiter linie wir mütter ... viele gruesse von salsa, die sich noch an situationen erinnert, indem es klein-salsa schlecht ging oder sie weinerlich nach ihrem vater fragte ... er aber für uns grunsätzlich nicht per telefon erreichbar ist ... oder sie sehr krank war und ich nachts zur notaufnahme gefahren bin ... der kv war natürlich nicht erreichbar... hat sich nur beschwert, warum wir ihn nachts aus dem schlaf gerissen haben ... er hatte keine lust ans telefon zu gehen ... ...und ... immer wieder die marotten des kv`s bei unserem kind auszubaden ... von eine zeitlang melden...von abholen und dann irgendwo "parken"... über ... ihr erklären, dass sie eine neue familie hätte (kv mit freundin und deren sohn), dann ...dass sie einen bruder hätte (sohn der freundin) ... immer wieder gab es aufruhr bei klein-salsa, die ich versucht habe so gut es ging abzufedern ... mithilfe der kinder-therapeutin .... im moment ist es, dass er ihr sagt, dass sie zwei zuhause hätte, bei mir und bei ihm ... sie bekommt jetzt bei ihm ein zimmer eingerichtet mit allem schnick, schnack ... wahrscheinlich nimmt er dafür das mir zustehende unterhaltsgeld von dem ich noch nie was gesehen habe ... sie hat prall gefüllten kleiderschrank bei ihm...berge von spielsachen ... ich frage mich gerade nur, was er jetzt wieder vorhat .... salsa mit klein-salsa, die bald 7 jahre alt ist und alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht ist seit der schwangerschaft
Sorry, aber mich interessiert es sehr, wie meine Kinder mit der Trennung klar kommen. Und ich denke die meisten anderen dürften ebenfalls sehr bemüht darum sein ihren Kindern die Trennung so verträglich wie möglich zu gestalten. Von daher ist Deine Behauptung, dass es kein Schwein interessiert, was im Kind vorgeht einfach falsch. Ich habe meine Kinder dme Vater immer und immer wieder auf dem Sibertablett angeboten. Er möchte aber nicht. Seine Drogen/Alkohol haben da mehr Priorität als seine Kinder. Und wer kümmert sich dann darum, die Kinder wieder aufzubauen, weil er den Umgang mal wieder ausfallen läßt. Erst gestern war mein Sohn tief traurig, weil er sein Seepferdchen bestanden hat und dies auch dem Papa sagen wollte. Der Papa ist aber nicht zu erreichen, weil unbekannt verzogen. Wer muß da mal wieder trösten und die Trauer des Kindes auffangen??? Und ich finde es einfach ein farce, dass trotz allem das Gericht in solchen Situationen die gemeinsame Sorge verordnet. Wer hat jetzt den Ärger. reicht es nicht, dass ich zu 100 % allein für die Kinder da bin und unseren Lebensunterhalt verdiene? Brauch ich da wirklich jetzt noch den zusätzlichen Stress mit dem JA oder Gericht. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten? Und wie gesagt, entsorgen tut sich mein Ex als Vater komplett selbst. Er würde jederzeit offene Türen einrenne, wenn er sich denn mal um die Kinder bemühen würde. Kerstin
Hallo kevome, es ist natürlich traurig wenn ein Elternteil sich durch Suchtkrankheit selber entsorgt. Es ist eine Katastrophe für die Kinder wenn sie bei einer alleinsorgeberechtigten, suchtkranken Mutter jahrelang aufwachsen müssen und die Kinder meist eher ins Heim wandern als zum 'sorglosen' Vater überhaupt im Denkansatz kommen zu können. Für sucht-/psychisch schwerkranke Mütter sind die Kinder oft der einzige Rettungsanker eines Restlebenssinns, in dessen verheerenden Alleinsorgestrudel die Kinder auf Jahre hineingerissen und geschädigt werden. MfG Richie
Ich bin voll und ganz überzeugt, dass jeder „entsorgte“ Vater ein entsorgter Vater zuviel ist, und dass es nicht nur Väter gibt, die nicht gerade geborene Prachtexemplare sind, sondern genauso Mütter, die sich teilweise schlicht falsch verhalten. Das ist eine Tatsache, eine traurige Tatsache, aber es ist so. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass u.a. ein gemeinsames Sorgerecht auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Lösung dieses Problems sein könnte. Schließlich sind (werdende) Väter und (werdende) Mütter nun einmal, schon schlicht biologisch, in sehr unterschiedlichen Situationen. Ein Vater KANN sich z.B. schon in der Schwangerschaft zurückziehen, sich Jahrelang nicht kümmern, und trotzdem bleibt er Vater und kann auch Jahre später noch wieder auftauchen (ob er dann, auch vom Kind, mit offenen Armen empfangen wird, ist eine andere Frage). Eine Mutter hat diese Möglichkeit in aller Regel nicht, wenn sie das Kind nach der Geburt nicht will, kann sie sich kaum so „einfach“ zurückziehen und irgendwann später vielleicht einmal wieder auftauchen... wenn der Vater die Betreuung übernimmt, ist das natürlich etwas anderes, aber sonst? Es ist einfach eine biologische und auch gesellschaftliche Tatsache, dass ein (nichtehelicher) Vater sich leichter vor dem „Kümmern“ drücken kann als eine (nichteheliche) Mutter. Und genau diesem Umstand trägt auch die geltende Rechtslage Rechnung. Eine „automatische“ gemeinsame Sorge bei nichtehelichen Eltern hielte ich für bedenklich. Vielleicht könnte es ein Lösungsansatz sein, dass der Vater auch gegen den Willen der Mutter so eine gemeinsame Sorge beantragen könnte, die Mutter ihre Ablehnung detailliert begründen müsste und dann (in Absprache mit JA etc.) ein Richter entscheiden könnte. Damit Väter, die sich kümmern wollen, sich auch kümmern können... Aber was ist mit solchen „Prachtexemplaren“ wie z.B. wohl dem Vater von Sues Sohn? Oder auch der Vater meines ältesten Kindes – ich habe mich in der Schwangerschaft getrennt, er erträgt es anscheinend nicht, daran irgendwie erinnert zu werden, und lehnt er (laut eigener Aussage) deshalb ab, das Kind, das schließlich auch sein Kind ist, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. In 7 Jahren hat er es NIE gesehen, nie irgendwie sich gemeldet, nichts, gar nichts. Von „nicht gezahlt“ rede ich gar nicht, das wäre ein komplett anderes Thema. Und er hätte sich informieren können, wenn er gewollt hätte, zu seiner Familie besteht Kontakt, also hätte er es nicht einmal irgendwie mit mir zu tun, aber selbst seine Familie darf darüber nicht sprechen, ohne dass er ‚ausrastet’. Das in einem solchen Fall eine automatische gemeinsame Sorge ein Fortschritt wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Liegt aber, im Zweifelsfall, auch wieder nur an meiner mangelnden Fantasie... :-( Aber die Aussage „ein Vater ohne gemeinsame Sorge hat beste Gründe, zumal wenn ihm trotz Engagement diese Sorge vorenthalten wird, sich nicht in der ‚Pflicht und dem Recht’ zu sehen, für sein Kind zu sorgen“ – die geht mir einfach gegen jeden Strich! Sich nicht zu kümmern, weil die geltende Rechtslage ein Kümmern (gegen den Willen der Mutter) zweifelsohne erschwert bzw. wohl sogar unmöglich macht – ist das ein Grund, es gar nicht erst zu versuchen? Sich nicht zu kümmern und die „Schuld“ daran dem BGB zuzuschieben, das ist in meinen Augen eine feige Ausrede. Die „Animositäten“ der Mutter sind sicherlich unwichtig im Vergleich zum Wohl des Kindes (was rechtlich sicherlich leider nicht so umgesetzt wird) – aber die „Animositäten“ des Vater sind es doch auch!
Will dann doch auch noch kurz was zu dem Thema schreiben, nachdem ich mich mit diversen frustrierten Vätern in einem anderen Board zu mehr oder weniger dem gleichen Thema rumschlagen musste *hmpf*. Ich bin gegen ein gezwungenes GSR bei nicht verheirateten Paaren/getrennten. Wie Elizabeth schon sagte, viele machen sich schon vor der Geburt aus dem Staub, wozu dann also das gemeinsame SR? Wer sich ernsthaft um sein Kind kümmern will, der tut das, völlig schnurz ob es da einen gemeinsam unterschriebenen Wisch gibt, ob da vielleicht 500 km zwischen den Elternteilen liegen oder auch vielleicht nur 2 km. Wenn ich mir vorstelle ich müsste mich bei jeder kleinigkeit mit dem Erzeuger meines Sohnes auseinandersetzen (und nix anderes isser für mich da er den Kleinen seit seiner Geburt vor fast 3 Jahren nur 3,4x gesehen hat, das letzte Mal vor ca anderthalbjahren) könnt ich die Kriese kriegen. Warum sollte man jemanden der kein Interesse am eigenen Kind zeigt in irgendwelche Entscheidungen mit einbeziehen? Sicher, es gibt Mütter die den Ex Partnern die Kinder vorhalten. Von solchen Fällen hab ich nur in diversen Foren gelesen. Tatsächlich kenne ich persönlich aber weitaus mehr Fälle in denen sich die Väter kaum bis gar nicht kümmern. Sorry, aber wenn seitens der Männer schon so wenig Interesse besteht und manch einer lieber gemeinnützig am we tätig ist, als Zeit mit seinem Kind zu verbringen, dann sind das genau diese Väter, die zeigen dass das Sorgerecht bei der Mutter wohl doch am besten aufgehoben ist. Grüßle, Rubinchen
Hallo kleiner Rubin, es ist doch kein Wunder, daß Väter so wenig durch ohnehin verschlossene Türen gehen (wollen). Oder hast du schon mal Menschen erlebt, die auf Türen zusteuern, von denen sie wissen, daß sie verschlossen sind? MfG Richie
hi, >dann sind das genau diese Väter, die zeigen dass das Sorgerecht bei der Mutter wohl doch am besten aufgehoben ist. ein vater der sich dämlich verhält zeigt das es genau einen vater gibt der sich dämlich verhält. zehn mütter die sich dämlich verhalten zeigen das es genau zehn mütter gibt die sich dämlich verhält. sonst nix. greetz, nachtigall
Die Tür von der du hier sprichst ist das Kind. Und deiner Aussage nach würde bedeuten das Frauen Männern ohnehin die Kinder vorenthalten. Tatsache ist doch aber das es mehr als genügend Männer gibt die noch vor der Entbindung den Schwanz einziehen (hätten se mal besser 40 Wochen eher tun sollen). Hier wurde auch schon geschrieben das wohl kaum eine Mutter dem Erzeuger/Vater, was auch immer, das Kind verwehren würde. Dazu müsste Mann aber eben nur mal an der Türe anklingeln oder das Telefon in die Hand nehmen. Warum macht Mann das aber nicht? Aus Bequemlichkeit? Warum sich mit nem Kind abmühen wenn man die Zeit nach der Arbeit besser nutzen kann? Keine Ahnung was in den Köpfen solcher Väter vor sich geht. Ich warte seit bald 3 Jahren darauf das Ex mal auf die Idee kommt Vatergefühle für den Kleinen zu entwickeln. Stattdessen darf ich mir anhören das er seine neue Familie nicht vernachlässigen würde um Zeit mit dem Kleinen zu verbringen...ihm die Sache den Gang zum Gericht nicht wert ist...und und und. Es ist ja auch einfacher zu behaupten ich halte ihm das Kind vor (wobei, das machten noch nicht mal er, das machte vor Jahren eher Mutti oder die neue Frau). Ist es so schwer zu Weihnachten oder zum Geburtstag mal das verdammte Telefon in die Hand zu nehmen um sich nach dem eigenen Kind zu erkundigen?!? Aaaarg....! Männer....echt! Rubinchen
Hallo Leena, ****''Aber die Aussage „ein Vater ohne gemeinsame Sorge hat beste Gründe, zumal wenn ihm trotz Engagement diese Sorge vorenthalten wird, sich nicht in der ‚Pflicht und dem Recht’ zu sehen, für sein Kind zu sorgen“ – die geht mir einfach gegen jeden Strich! Sich nicht zu kümmern, weil die geltende Rechtslage ein Kümmern (gegen den Willen der Mutter) zweifelsohne erschwert bzw. wohl sogar unmöglich macht – ist das ein Grund, es gar nicht erst zu versuchen? Sich nicht zu kümmern und die „Schuld“ daran dem BGB zuzuschieben, das ist in meinen Augen eine feige Ausrede. Die „Animositäten“ der Mutter sind sicherlich unwichtig im Vergleich zum Wohl des Kindes (was rechtlich sicherlich leider nicht so umgesetzt wird) – aber die „Animositäten“ des Vater sind es doch auch!''**** Du verkennst die tiefgreifende, vernichtende Kränkung, die in der entsorgenden Enteignung liegt. Vielleicht versuchts ja mancher Vater 1-10x, das wissen wir doch gar nicht, zumal die Alleinsorgeinhaberinnen meist in ihrer Allmacht die vergeblichen Versuche gar nicht mitbekommen, weil sie, wie auch hier teilweise zu sehen, gar keine Antenne dafür haben (wollen?). Es fragt sich zudem grundsätzlich, warums denn dann so ganzheitlich als ''Pflicht und Recht, fürs Kind zu sorgen'' im Gesetz definiert ist wenn man/frau eigentlich was ganz anderes will? Das ist schizophren! MfG richie
Hallo Richie, ich weiß nicht, ob ich wirklich die „tiefgreifende, vernichtende Kränkung, die in der entsorgenden Enteignung“ liegt, verkenne, ob ich sie einfach nicht genug würdige, oder ob ich sie nicht eher unter „väterliche Animosität“ verbuche. Viele Menschen fühlen sich im Laufe ihres Lebens „entsorgt und enteignet“, aber von erwachsenen Menschen erwarte ich schon, dass sie auch mit solchen negativen Gefühlen konstruktiv umzugehen lernen. Es gibt genug Mütter, die z.B. in der Schwangerschaft von den Vätern verlassen werden, weil die Väter sich plötzlich von der Situation überfordert fühlen o.ä., es gibt genug Mütter, die mit den (kleinen) Kindern „sitzen gelassen“ werden – meinst Du, diese Frauen fühlen sich nicht „entsorgt und enteignet“? Aber im Interesse der Kinder sollen und müssen sie trotzdem versuchen, mit dem Mann, der sie „entsorgt“ hat, konstruktiv zum Wohle der Kinder eine Lösung zufinden. Einfach ist das sicherlich nicht. Genauso wenig ist es für „entsorgte“ Väter einfach, aber nur, weil es „schwer“ ist, ist das doch kein Grund, es nicht wenigstens zu versuchen, und nicht schon im Vorfeld „aufzugeben“, oder?!? Schwierigkeiten sind dazu da, um gemeistert zu werden – ist jedenfalls meine Meinung. Erwachsene Menschen sollten lernen, auch mit Situationen, die für sie persönlich emotional belastend sind, umgehen zu können und sich genau diesen Situationen zu stellen, ansonsten sind es für mich – zum Gutteil – Animositäten. Und was die „verschlossenen Türen“ angeht – nur weil eine Tür geschlossen aussieht, kann sie trotzdem nur angelehnt oder geschlossen, aber nicht abgeschlossen sein, manchmal hilft es schon, einfach mal die Klinke herunter zu drücken... Aus der Ferne gesehen zu haben wollen, dass die Tür einen verschlossenen Eindruck zu machen scheint – nein, das ist für mich wirklich eine feige Ausrede. So gesehen – ja, ich habe schon Menschen erlebt, die auf Türen zusteuern, von denen sie wissen, dass sie verschlossen sind. Anklopfen oder Anklingeln kann manchmal schon Wunder wirken, und manchmal reicht es schon, erst die Klinge herunterzudrücken, bevor man gegen die Tür läuft... Natürlich übersehen auch genug Mütter „taktvolle“ Versuche des Vaters, sich ums Kind kümmern zu wollen – aber das ist ein grundsätzliches zwischenmenschliches Kommunikationsproblem – man kann nun einmal schlecht „hellsehen“, was eine anderer möchte, wenn er es nicht deutlich und verständlich sagt. Das fördert das gegenseitige Verständnis ungemein... Gilt sogar allgemein, im zwischenmenschlichen Bereich. So gesehen – auch der Vater meines ältesten Kindes hat so eine „Annäherung“ versucht, genau einmal, und noch ein paar Monate vor der Geburt des Kindes, da hat er meine Mutter (mit der er eigentlich immer ein gutes Verhältnisse hatte) angerufen und ihr zum Geburtstag gratuliert. Wenn er damit sagen wollte, er wolle sich doch ums Kind kümmern und dass es ihn interessiert, nachdem er vorher oft genug ausdrücklich das Gegenteil gesagt hatte, hätte er vielleicht ein klein wenig deutlicher werden sollen..! Sorry, jetzt verallgemeinere ich natürlich wieder meine persönliche Erfahrung, aber im Grund kann doch jeder nur von den Erfahrungen ausgehen, die er persönlich gemacht hat – und das schließt nicht aus, dass der nächste Fall komplett anders ist. Trotzdem bin ich – zumindest generell – der Meinung, wenn ein biologischer Vater auch faktisch Vater sein will, sollte er Manns genug sein, dies auch klar, deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, und sich nicht darauf hinausreden, dass die Tür von der Entfernung abgeschlossen aussah, oder nur so zaghaft zu klingeln, dass die (meinetwegen schwerhörige) Mutter es nicht hörte... Mit Schlagworten wie „entsorgte Väter“, „allmächtige Mütter“ oder Müttern mit „alleinsorgevollen Allmacht“ oder „Alleinsorgeinhaberinnen“ kommt man doch nicht weiter, die verhärten höchstens die Fronten, statt irgendwie zu konstruktiven Fortschritten zu führen. Ich reagiere jedenfalls auf ein Posting, in dem von einer „Mutter mit alleinigem Sorgerecht“ die Rede ist gaaanz anders als auf eines, in dem von einer „Alleinsorgeinhaberin“ die Rede ist! :-) Und im BGB geht es um „Pflicht und Recht, fürs Kind zu sorgen“ – nicht um die Pflicht oder das Recht, sich UM das Kind zu sorgen... also eher eine „Minimallösung“ anstelle des „ganzen Programms“. Das BGB besteht eben nicht nur aus hehren Idealen, sondern muss zwangsläufig einigermaßen effektiv und praktikabel sein... da kann man keine Wunder erwarten...
Hallo Leena, ****''ch weiß nicht, ob ich wirklich die „tiefgreifende, vernichtende Kränkung, die in der entsorgenden Enteignung“ liegt, verkenne, ob ich sie einfach nicht genug würdige, oder ob ich sie nicht eher unter „väterliche Animosität“ verbuche. Viele Menschen fühlen sich im Laufe ihres Lebens „entsorgt und enteignet“, aber von erwachsenen Menschen erwarte ich schon, dass sie auch mit solchen negativen Gefühlen konstruktiv umzugehen......''**** Die Herabsetzung gegenüber einem eigenen Kind ist doch wohl so einmalig und unvergleichlich, daß Deine Argumentation schon hier zusammenfällt. ****''Und im BGB geht es um „Pflicht und Recht, fürs Kind zu sorgen“ – nicht um die Pflicht oder das Recht, sich UM das Kind zu sorgen... also eher eine „Minimallösung“ anstelle des „ganzen Programms“. Das BGB besteht eben nicht nur aus hehren Idealen, sondern muss zwangsläufig einigermaßen effektiv und praktikabel sein... da kann man keine Wunder erwarten..''**** Eine Sorge ''um'' ein Kind ist doch eine Emotion, ein unsichtbares, unermeßliches Gefühl, das sowiso einer individuell übergreifenden Vermittlung nicht zugänglich ist. In dem Bereich finden auch Übertragungen und Projektionen aufs Kind und die Partner statt, die einer schnellen Besichtigung überhaupt nicht zugänglich sind. Die Sorge fürs Kind ist doch die Basis für kindliches Gedeihen, denn in der Sorge für ein Kind liegt doch auch die hegende und pflegende Z u w e n d u n g zum Kind. MfG Richie
Hallo Richie, wie schön, dass Du so zielsicher und abschließend beurteilen kannst, was eine „einmalige und unvergleichliche Herabsetzung“ ist und welche Argumentation Bestand haben kann und welche „in sich zusammenfällt“. Das ist, für mein subjektives Empfinden, definitiv (längst) keine „knallharte Logik“ mehr, auch wenn Du es wunderschön mit vielen wunderschönen Worten so darzustellen versuchst. Oder wie kommst Du zu der ultimativen Erkenntnis, die „Herabsetzung gegenüber einem eigenen Kind“ sei „einmalig und unvergleichlich“? Das ist eine reine Hypothese Deinerseits. Was eine „einmalige und unvergleichliche Herabsetzung“ ist, empfindet jeder Mensch subjektiv anders, da gibt es keine Objektivität. Für manche Väter mag die von Dir aufgestellte Theorie, denn um nichts anderes handelt es sich dabei, sicherlich stimmen. Aber die „Herabsetzung“, z.B. nach jahrelanger Beziehung oder Ehe von dem Partner, den man liebte und mit dem man sich gemeinsam (!) für eine Familiengründung entschieden hat, „sitzen gelassen“ zu werden, also von dem Menschen, dem man vielleicht am meisten auf der Welt vertraut hat, quasi „verraten“ zu werden – das ist auch eine enorme „Herabsetzung“, und für viele betroffene Mütter sicherlich auch „einmalig und unvergleichlich“. Sicherlich ist alles eine Frage des Einzelfalles, aber ich sehe nicht den unumstößlich zwingenden Grund, warum diese Herabsetzung generell weniger „einmalig und unvergleichlich“ sein sollte. An diesem Punkt scheinen Dir „knallharte“ und vor allem sachlich-rationale Argumente auszugehen. Du hast doch selbst geschrieben, dass die „Elternschaft“ nun einmal kein „Hort der Ruhe und ein konfliktfreies Wolkenkuckucksheim“, dies gilt doch wohl genauso für Väter wie für Mütter. Also kann ich, auch nach emsigen Studien all Deiner Beiträge heute zu diesem Thema, nicht erkennen, warum die Gefühle der Väter etwas anderes sein sollten als „Animositäten“. Die Kinder sollten schließlich in jedem Fall wichtiger sein als die verletzten Gefühle der Ex-Partner, und dies gilt meiner Meinung nach auch für die von Dir so oft beschriebenen „sorglose“ Väter. Alles andere ist für mich erst einmal eine faule Ausrede und als Behauptung bloßer Selbstschutz vieler Väter. Schließlich muss Mann nicht schlecht von sich selbst denken, wenn doch bloß die Mutter schuld ist in ihrer selbstherrlichen Allmacht... um es mal überspitzt zu formulieren. Im BGB geht es übrigens nicht unbedingt um „hegende und pflegende Zuwendung zum Kind“, sondern schlicht darum, möglichst einfach möglichst eindeutige Verhältnisse zu schaffen. Du solltest das arme BGB nicht überfrachten! Interessant finde ich allerdings Deine Bemerkung über Dein drittes Kind. Die fehlende gemeinsame Sorge für das Kind juckt Dich nicht mehr, oder das Kind juckt Dich nicht mehr, weil Du „genug Freude und Sorge“ mit Deinen anderen Kindern hast? Ich glaube, ich wünsche Deinem Kind, dass es diese Bemerkung von seinem Vater nie lesen muss... Auch wenn man drei Kinder hat, ist doch jedes unendlich wichtig und unersetzlich! Dass man irgendwann die Konfrontation mit dem „gegnerischen“ Elternteil mangels Erfolgsaussichten aufgeben mag, könnte ich vielleicht noch nachvollziehen, aber kein Interesse am eigenen Kind mehr haben..? Ich hoffe, ich habe Dich da missverstanden.
Hallo Leena, ich beziehe mich in meinen Erörterungen ausschließlich auf uneheliche Verhältnisse, wie meinen Zitaten aus den Vorlagepostings oben zu entnehmen ist. Vorstellung, Idee und (latente) Bezogen- heit in Richtung eines eigenen Kindes sind immer von besonderer, einmaliger emotionaler Farbe und eben nicht mit sonstigen emotionalen Grundlagen irgendwelcher freudiger oder frustrierender Erlebnisse vergleichbar. Sorry, das behaupte ich, denn ich sehe und erlebe das täglich in Begegnungen und Gesprächen. Ebenso bergen kindlich-elterliche Emotionsbezüge einmalige, nicht mit anderen Bezügen vergleichbare Qualitäten. Freilich sind die Auswirkungen solcher Bezüge bei jedem anders in einem Konglomerat von mehr oder weniger narzißtischen Identifikationen, Projektionen und Übertragungen. So kann es z.B. durchaus sein, daß ein Vater mit übermäßiger Identifikation mit seinem Kind sich in eine Fluchtreaktion anhand dem wachsenden Überforderungsempfinden manövriert, ohne daß er diesen Mechanismus erkennt geschweige denn erklären könnte. Aber gut, wenn Du meinst, daß elterlich- kindliche Bezogenheit nicht eine einmalige, unvergleichliche emotionale Qualität habe, dann möchte ich Dir nicht weiter widersprechen. Aber die frustrationsauslösende Potenz einer mütterlichen Alleinsorge ist doch nicht das absolute Schwellenmaß für die zu fordernde väterliche Frustrationstoleranz. Ein Festhalten an der elterlichen Alleinsorge läßt sich doch nicht mit der entsprechenden Forderung nach väterlicher Frustationstoleranz rechtfertigen. Das Maß für einseitig abzufordernde Frustrationstoleranz liegt doch nicht auch noch in der mütterlichen Alleinsorge miteingeschlossen. Genausogut könnte man Müttern ''Animositäten'' unterstellen wenn sie nicht ab Geburt spätestens die elterliche Sorge für gemeinsam erklärten. Ich denke, daß aus der Sicht des Kindes ein Festhalten an der Alleinsorge eher gerechtfertigt werden müßte als ihre Teilung. So ist m.E. eher ein Festhalten an der Alleinsorge zu hinterfragen als eine evtl.mangelnde väterliche Frustrationstoleranz angesichts dieses Festhaltens. Das ''arme BGB'' befrachtet sich selbst mit dieser Inhaltsschwere, denn es heißt, ich wiederhole nochmal wegen der Offensichtlichkeit: § 1626 (Personensorge, Vermögenssorge) (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Welche Sorge soll es denn noch darüber hinaus für Eltern geben? Mich ''juckt es nicht mehr'', daß ich mein Kind nicht miterziehen/-erleben kann und keine elterliche Mitsorge habe. Ich habe genug mit meine pubertierenden Zwillingstöchtern zu tun und spare meine Kräfte für meine Nächsten (Kinder). MfG Richie
Hallo Richie, ich beziehe mich in meinen Postings auch ausschließlich auf nichteheliche Verhältnisse, dies schließt doch aber nicht aus, dass auch ein nichteheliches Kind aus einer langjährigen, intensiven Beziehung heraus entstanden sein kann, und dann die Mutter sich auch sehr wohl von dem Menschen, dem sie am meisten auf der Welt vertraut hat, „verraten“ fühlen kann, und dies ist und bleibt dann auch eine „einmalige und unvergleichliche Herabsetzung“. Da gibt es nichts daran „schönzureden“. Du brauchst auch nicht Deinen tendentiell inflationären Gebrauch von wunderschönen Fremdwörtern zu steigern, und Du brauchst auch nicht beleidigend zu werden. Ich meine NICHT, dass eine „elterlich-kindliche Bezogenheit“ (meine Güte, was für ein schicker Ausdruck!) keine „einmalige, unvergleichliche emotionale Qualität“ habe. Ich meine lediglich, dass auch eine „partnerschaftliche Bezogenheit“ sehr wohl eine „einmalige, unvergleichliche emotionale Qualität“ haben kann. Da „Herabsetzungen“ gegen einander gewichten zu wollen, wie Du es in Deinem Posting getan hast, halte ich für indiskutabel und, mit Verlaub, auch für anmaßend. Meine Grundaussage ist schlicht, dass nichteheliche Väter, die sich wirklich um ihre Kinder kümmern wollen, es auch schaffen sollten, dies selbst für (meinetwegen voreingenommene) Mütter klar, laut und verständlich zu artikulieren. Und ich finde es feige, sich hinter der „allmächtigen Alleinsorge der Mütter“ nach BGB zu verstecken oder vorsichtshalber an einer, meinetwegen verschlossen scheinenden Tür nicht einmal kräftig anzuklopfen, aus Angst vor einer möglichen „Zurückweisung“. Dies, und nichts anderes, wollte ich zum Ausdruck bringen! Und was das „arme BGB“ betrifft, so solltest Du den Begriff der Personen- und Vermögenssorge als das nehmen, was er ist, nämlich ein juristischer Terminus, und kein ethisch-moralischer oder sonstwas. Es gibt jede Menge „Sorgen“ über diese Personen- und Vermögenssorge hinaus, und dies sogar rein formaljuristisch gesehen, von allen möglichen zwischenmenschlichen Aspekten mal ganz abgesehen.
Hallo Leena, elterlich-kindlichen Bezug hast D u doch in vergleichender Weise mit anderen menschlichen Bezügen gleichgesetzt, nicht ich! Ich habe mich doch gerade gegen eine Vergleichbarkeit gewandt, die Du mit Deinen 'Auch''simulierst. Eben auch die folgenden ''tiefgreifenden Frustrationen und Herabsetzungen''elterlicher und partnerschaftlicher Art sind nicht vergleichbar oder durch ein Auch in irgendeiner Weise zu verknüpfen. Du versuchst doch, elterliche Herabsetzung anhand anderer Herabsetzungen zu relativieren, während ich lediglich eine +++''...... tiefgreifende, vernichtende Kränkung, die in der entsorgenden Enteignung liegt''++++ feststelle. Ich bediene mich nach meinem Belieben gebräuchlicher Fremdwörter. In den Beratungen zur Kindschaftsrechtsreform von 1998 war sehr wohl auch mitgedacht, daß der neue Bergriff der ''elterlichen Sorge'' gegenüber dem alten ''Sorgerecht'' vor dem 1.7.1998 auch einen moralisch-ethischen Gehalt haben solle. Dir scheint dabei nur die terminologische Oberfläche sichtbar zu sein. MfG Richie
Hallo Richie, meine Argumentation war doch gerade, dass es sowohl bei den Müttern als auch bei den Vätern zu „tiefgreifenden, vernichtenden Kränkungen“ durch die „Entsorgung“ kommt, und trotzdem müssen Mütter mit dieser Kränkung klar kommen und einen konstruktiven Umgang mit dem anderen Elternteil schaffen, der ja nicht nur der andere Elternteil ist, sondern eben z.B. auch der geliebte Ex-Partner, dem man vertraut und der einen „verraten“ hat. Da ist so, und da dürfen Mütter sich auch keine „Animositäten“ leisten. Ich sehe nicht ein, dass Väter, die Angst vor einer Zurückweisung als Vater durch die schrecklich allmächtige Mutter haben, sich die „Animosität“ leisten, dann lieber erst gar nicht „anzuklopfen“, denn das ist – in meinen Augen – schlicht feige. Ich wende mich also gegen Dein „die Herabsetzung gegenüber einem eigenen Kind ist doch wohl so einmalig und unvergleichlich, dass Argumentation schon hier in sich zusammen fällt“. Beide „Kränkungen“ sind in ihrer Qualität einmalig, und deswegen kann man, meiner Meinung nach, sehr wohl die Befindlichkeiten der Väter aufgrund ihrer verletzten Gefühle mit den Befindlichkeiten der Mütter aufgrund derer verletzten Gefühle miteinander vergleichen. Beide müssen konstruktiv mit diesen negativen Gefühlen umgehen, das erwarte ich zumindest von einem erwachsenen Menschen, der ein Kind in die Welt gesetzt hat und damit auch eine gewisse (moralische) Verantwortung dem Kind gegenüber trägt. Es ist ja auch schön, dass Du Dich „nach Deinem Belieben gebräuchlicher Fremdwörter“ bedienst, ich fürchte nur, dass unsere Vorstellungen von „gebräuchlichen Fremdwörter“ nicht wirklich kongruent sind. Ich persönlich halte es, beim Posten in „normalen“ öffentlichen Foren, für sachdienlicher, sich an einem Empfängerhorizont zu orientieren, der die Mehrzahl der Fremdwörter, die Du benutzt, weder in seinem aktiven noch in seinem passiven Wortschatz hat. Wenn man sich etwas „einfacher“ ausdrückt, fördert dies im allgemeinen die allgemeine Verständlichkeit. Außerdem sorgt es oft schlicht für eine entspanntere Atmosphäre. :-) Und bei der Kindschaftsreform von 1998 ging es doch wohl vor allem um die nichtehelichen Väter, die mit den nichtehelichen Müttern und ihren nichtehelichen Kindern in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ zusammen gelebt hatten bzw. zusammen leben, um diese im Falle einer Trennung mit weitergehenden Rechten auszustatten als vorher, da sie nach der alten Gesetzeslage keine Möglichkeit zu einer gemeinsamen Sorge hatten. Es ging also insbesondere um Väter, die ihre Kinder als Väter erlebt hatten, und bei denen, abgesehen davon, dass sie eben nicht mit den Müttern verheiratet waren, im Alltag kein Unterschied zu ehelichen Vätern bestand, die aber aufgrund der Ehe automatisch das gemeinsame Sorgerecht hatten, was nichtehelichen Vätern vor der Reform nicht möglich war. Vom „moralisch-ethischen Gehalt“ ist mir dabei unter der terminologischen Oberfläche wirklich nicht viel sichtbar...
Hallo Leena, ****''meine Argumentation war doch gerade, dass es sowohl bei den Müttern als auch bei den Vätern zu „tiefgreifenden, vernichtenden Kränkungen“ durch die „Entsorgung“ kommt, und trotzdem müssen Mütter mit dieser Kränkung klar kommen und einen konstruktiven Umgang mit dem anderen Elternteil schaffen, .....''***** Also möchtest du doch mit ''auch'' vergleichend u n d gleichsetzend eine emotionale Bezogenheit zum Kind mit anderen, hier partnerschaftlichen Bezogenheiten, relativieren. Natürlich sind viele emotionale Bezüge ''einmalig'', nur liegt doch in ihrer Einmaligkeit eben k e i n e gleichsetzende Vergleichbarkeit. Zudem enthält die Kränkung anhand eines Kindes das 'unschuldige' Kränkungsmittel ''Kind''. Außerdem ist, wie ich schon von Dir unberücksichtigt schrieb, das Festhalten an der Alleinsorge k e i n absolutes Maß für die Rechtfertigung einer Forderung nach Kränkungsüberwindung. Ich meine eben, daß ein Festhalten an der Alleinsorge eher guter Rechtfertigung bedarf als ihrer Teilung. Allein die nur befürchteten Kränkungsfolgen in einer Verweigerung der Sorge-Teilung unterliegen ebenso der Forderung nach ''konstruktiver'' Kränkungsüberwindung. Ja, ich denke sogar, daß die Besitzerin der Alleinsorge zunächst ein viel höherer Anspruch auf selbstüberwindende Kränkungsbewältigung trifft. Natürlich sollte ein Vater auch ''anklopfen'' und sein Ansinnen verdeutlichen. Das hat der Vater ja auch im Ausgangsposting meines Bezugsthreads getan! Andererseits könnte man/frau m.E. viel eher fordern, daß die Alleinsorgeinhaberinnen in dem Punkt eine Bringschuld zum ''Hereinbitten'' haben, denn frau sollte doch die 'Tür' zumindest so weit offen haben, um zu erkennen, daß der vater 'hereinwill'. Das ist ein schwieriges Terrain. Ich denke allgemein, daß Sorgeerklärungen zu viel angsteinflößende Entscheidungsschwere haben und der Gesetzgeber der elterlichen Sorge zu viel moralisch-ethischen Gehalt beigemessen hat. Unsere ganze Sorgestruktur ist überfrachtet und auslegungsfähig. Es müßte auch der elterliche Bezug zu den Kindern viel schneller und zwingender bei Fehlentwicklungen regelbarer gemacht werden. MfG Richie Die Besserstellung unehelicher Väter war nur e i n Gesichtspunkt der umfassenden Kindschaftsrechtsreform von 1998. Allein die von mir schon erwähnte Umformulierung des alten ''Sorgerechts'' in ''elterliche Sorge'' verdeutlicht das ganzheitliche moralisch-ethische Hintergrundleuchten dieser Reform. Es wurden ja auch ''Mutter und Vater'' in ''Eltern'' umformuliert und das ''Recht und die Pflicht'' fürs Kind zu sorgen, in ''Pflicht und das Recht'' umgestellt. Das verdeutlicht zusätzlich die moralisch-ethische Stoßrichtung dieser Reform. Weitere Anzeichen dieses moralisch-ethischen Hubs sind die Tatsachen, daß 1. der in evtl. abzugebenden Sorgeerklärungen auftauchende gemeinsame Sorgewille keinen Empfänger, sondern Deklarationscharakter hat und 2. Sorgeerklärungen bedingungsfeindlich und ohne Zeit- und Fristbestimmung abgegeben werden müssen. Sieht man/frau die damaligen Beratungsprotokolle, so wird diese moralisch-ethische Gehaltsschwere ganz offensichtlich.
Hallo kleiner Rubin, ****''Die Tür von der du hier sprichst ist das Kind. Und deiner Aussage nach würde bedeuten das Frauen Männern ohnehin die Kinder vorenthalten.''**** Nein, hinter der Tür ist der 'S o r g e- r a um' des Kinde, nicht das Kind selber! Und nein, meine Aussage bedeutet das nicht, sondern sie besagt, daß ue Mütter grundsätzlich allein ''die Pflicht und das Recht haben, für ihre Kinder zu sorgen''. Zunächst ist der 'Sorgeraum' des Kindes für den Vater verschlossen. Das Gesetz schafft diesen Zustand, und wenn die Mutter nichts dagegen macht, bleibt er verschlossen. MfG Richie
Hallo Richie, wenn Du schreibst, ich würde die Kränkung auf der Eltern-Ebene durch den Vergleich mit der Kränkung auf der Partnerschafts-Ebene „relativieren“, dann hat das für mich den Beigeschmack, also würde die Herabsetzung als Vater deshalb „weniger schlimm“ sein, und das wollte ich nicht ausdrücken. Dennoch kann die Verletzung auf der Partnerschafts-Ebene für den oder die Betroffene auch (ja, „auch“, ich weiß!) eine unvergleichliche Herabsetzung bedeuten, die auch nicht „weniger schlimm“ ist. Ob nun die „Kränkung anhand eines Kindes das ‚unschuldige’ Kränkungsmittel ‚Kind’“ enthält, oder unschuldiges Vertrauen in den Partner verletzt wird, da bestehen zwar Unterschiede, aber deshalb kann man trotzdem nicht urteilen, eines davon sei für den Betroffenen „weniger schlimm“. Beides ist für den Betroffenen „unvergleichlich“ schlimm, und in beiden Fällen ist unbedingte Kränkungsüberwindung zu leisten. Väter, die sich kümmern wollen, sollten in der Lage sein, dies auch klar und deutlich zu sagen, also „anzuklopfen“. Man kann von den Müttern nicht erwarten, dass sie den ganzen Tag den Kopf zur Tür herausstrecken und nach dem Vater rufen, in der Hoffnung, er hört sie und kommt dann auch mal... und ich muss auch meine Wohnungstür nicht offen halten, um zu merken, wenn jemand herein will! Dass die Mütter, wenn der Vater „anklopft“, dann die „Bringschuld“ haben, ihn „herein zu bitten“, denke ich auch. Was spricht für Dich gegen eine Forderung, das Sorgerecht sollte dahingehend geändert werden, dass nichteheliche Väter ohne Zustimmung der Mutter einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen könnten, die Mütter müssten ihre Ablehnung detailliert begründen, und nach Rücksprache mit JA etc. urteilt dann ein Richter über GSR/ASR? Dann wären „kümmer-willige“ Väter doch nicht mehr der „Gnade“ ihrer Ex-Partnerin ausgeliefert, aber bei „kümmer-unwilligen“ Vätern müsste nicht jedes Mal ein ganzes großes bürokratisches, teures und aufwendiges Verfahren losgetreten werden, um den alleinerziehenden Müttern zum alleinigen Sorgerecht zu verhelfen. Nimm mal, als ganz schlichtes Beispiel, unseren Kinderarzt – auch wenn Du ihn (wahrscheinlich) nicht kennst, aber er hat die „Besonderheit“, dass er ein Kind nur dann impft, wenn er das schriftliche Einverständnis beider Elternteile vorliegen hat. Wenn eine Mutter nun ein Kind impfen lassen möchte, der nichteheliche Vater aber „kümmer-unwillig“ ist und nur deshalb nicht seine Unterschrift leistet, weil es ihm zu umständlich, lästig etc. ist, ohne dass er „an sich“ etwas gegen das Impfen hätte, dann wäre es, meiner Meinung nach, unverhältnismäßig, wenn die Mutter dann das Kind nicht impfen lassen dürfte. Bei „mangelndem Interesse“, egal, aus welche Beweggründen heraus, halte ich eine grundsätzliche gemeinsame Sorge für, nun ja, zumindest sehr schwierig, eigentlich sogar für unverhältnismäßig schwierig. Ansonsten denke ich, Du solltest die „Umformulierungen“ im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform von 1998 nicht überbewerten, wenn aus „Mutter und Vater“ dann „Eltern“ wird oder aus „Recht und Pflicht“ dann „Pflicht und Recht“. Vieles in diesem Bereich ist im Grunde reine Kosmetik, es macht sich gut, man zeigt sich ja so engagiert – aber wirkliche Konsequenzen hat es allenfalls in klitzekleinsten Ansätzen, wenn überhaupt. Es gibt etliche Willenserklärungen, die nicht empfangsbedürftig sind, um wirksam zu sein, und wenn Sorgeerklärungen bedingungs- und befristungsfeindlich sind, so dient dies, denke ich, eher der eindeutigen Rechtssicherheit als irgendeinem anderen Zweck.
Hallo Leena, ****''Väter, die sich kümmern wollen, sollten in der Lage sein, dies auch klar und deutlich zu sagen, also „anzuklopfen“. Man kann von den Müttern nicht erwarten, dass sie den ganzen Tag den Kopf zur Tür herausstrecken und nach dem Vater rufen, in der Hoffnung, er hört sie und kommt dann auch mal... und ich muss auch meine Wohnungstür nicht offen halten, um zu merken, wenn jemand herein will! Dass die Mütter, wenn der Vater „anklopft“, dann die „Bringschuld“ haben, ihn „herein zu bitten“, denke ich auch.''**** Aber natürlich sollten sie es sagen! Der Partner von Diana und werdende Vater, siehe http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=2&range=20&action=showMessage&message_id=61395&forum=109 was ja auch mein Bezugsposting darstellt, hatte ja schon wegen einer Sorgeerklärung angefragt, woraufhin sie ihn vertröstete. Dein Kinderarztbeispiel greift m.E. nicht, denn die Verweigerung einer Unterschrift in dem Fall läßt sich gerichtlich ersetzen. Unser Kinderarzt, den ich freilich auch persönlich gut kenne, hat nicht bei den Impfungen auf einer Unterschrift der Mutter bestanden. Wie ich schon schrieb, der Gesetzgeber selbst hat die Idee von elterlicher Sorge weit ins Moralisch-Ethische hinein ausgedehnt; das ist nicht meine Erfindung. Schlußendlich möchte ich noch anmerken, daß die S u m m e aller Sorge-Items ein weiterreichendes Sorgepaket ausmacht als ihre bloße Aneinanderreihung. Aber schon ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat für sich eine geradezu entscheidende Bedeutung. Zudem bringt die schlechte Rechtsstellung ue Väter auch eine Abwertung und Selbstabwertung in der Handhabung von Sorge mit sich. Deinen Vorschlägen zur elterlichen Sorgeregelung kann ich durchaus zustimmen. MfG Richie
Hallo Richie, wenn Du meinen Vorschlägen zur elterlichen Sorgeregelung durchaus zustimmen kannst, ist das ja schon einmal ein schöner gemeinsamer Nenner! :-) Was mein Kinderarztbeispiel betrifft, bei dem einen aus Desinteresse fehlende Unterschrift des Vaters zu einer Impfung gerichtlich ersetzt werden kann – sicherlich wird sie das können, aber ich finde es unverhältnismäßig. Der verfahrenstechnische Aufwand ist meines Erachtens zu hoch, und zwar sowohl für die Gerichte als auch für die gemeinsamsorgeberechtigten, aber allein betreuenden Mütter; einen sorge-unwilligen Vater wird das Verfahren wahrscheinlich eher weniger belasten. Aber wenn man sich an die einschlägigen Impfempfehlungen hält, sind allein in den ersten 4 oder 5 Lebensmonaten Mehrfachimpfungen im 4-Wochen-Abstand vorgesehen, und ich hätte vorsichtshalber meine Zweifel, ob das alles in einem Verfahren erledigt werden kann, also ob direkt in einem ersten Verfahren alle väterlichen Unterschriften auch für die Zukunft ersetzt werden könnten. Jedenfalls würde es sich dabei um einen Aufwand handeln, der nicht in angemessener Relation steht zu dem Umstand, dass mit einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht für alle nichtehelichen Eltern mögliche emotionale Vorbehalten seitens der Väter aufgrund ihrer bisher „sorglosen“ Rechtsposition vielleicht in einigen Fällen vermieden werden könnten. Deshalb ja auch meine Meinung, Mütter sollten nicht grundlos den Vätern ihrer nichtehelichen Kinder eine gemeinsame Sorge vorenthalten dürfen, aber eine automatische gemeinsame Sorge bei allen nichtehelichen Kindern wäre wohl kaum zielführend und in jedem Fall ein großer Verwaltungsaufwand. (Wobei mir vorher auch noch kein Kinderarzt begegnet ist, der für eine Impfung auf beiden Unterschriften bestand – ich könnte mir vorstellen, unser Kinderarzt hat da vielleicht schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht, dass er jetzt so sehr „gesetzestreu“ ist.)
Hallo Leena, so ein Ersetzungsverfahren ist recht einfach. Zudem läßt sich beim ersten Verfahren im Bundle gleich die Gesundheitssorge (rück) übertragen, wenn nicht gleich die ganze elterliche Sorge durch offensichtliche Blockiermentalität des Mitsorgeinhabers entzogen wird. Ich muß deutlich widersprechen, daß bei einer grundsätzlich gemeinsamen elterlichen Sorge bei ue Eltern die Vorteile in vermehrtem väterlichen Engagement die evtl. vereinzelt auftretenden Behinderungen nicht aufwögen. Es geht mir übrigens hier um die Kinder und nicht um ungestörtes Schalten und Walten der Mütter. MfG Richie
Ich denke, du vertauschst hier Ursache und Wirkung. Die Maenner, um die es hier meistens geht, (ver)druecken sich doch nicht, weil sie kein Sorgerecht haben. Sie haben schlicht keinen Bock auf die Arbeit, die Kinder nunmal machen. Sie setzen ihre Prioritaeten anders als die Mehrzahl der Frauen und das ist meiner Meinung nach teilweise auch bilogisch bedingt (womit ich aber nicht alles entschuldigen will). Ich koennte mir niemals niemals vorstellen, mein Baby nach der Geburt dem Vater in die Arme zu druecken und mich aus dem Staube zu machen, wie es so viele "Erzeuger" tun. Egal ob ich auf dem Papier nun das Sorgerecht habe oder nicht. War es nicht frueher so, dass bei AEs erstmal das JA die Sorge hatte? Denkst du ernsthaft, deswegen haben sich die Muetter nicht um ihre Kinder gekuemmert? Nein, auf ihren "Sorgeinstinkt" ist in den meisten Faellen verlass und deshalb ist die Gesetzeslage so wie sie ist. Sie entspricht der Praxis, auch wenn sie theoretisch vielleicht unfair ist. Wenn ueberhaupt eine Aenderung noetig ist, so sollte es den Maennern leichter gemacht werden, dass gem. Sorgerecht zu bekommen. Naemlich wenn sich innerhalb einer Frist zeigt, dass sie ihre Besuchs- und Unterhaltspflicht regelmaessig nachkommen, ihre Vaterrolle wirklich leben. Und das Sorgerecht nicht nur aus Eitelkeit oder gar dem Wunsch beantragen, der Ex mal so richtig das Leben schwer zu machen. Berit
Kann Fusel, Horrend und vielen anderen nur recht geben. Und klar gibt es auch Mütter, die ihre Macht ausspielen, aber das sind ja wohl nur wenig. Was ist mit der Pflicht der Väter? Gem. Sorgerecht ist mittlerweile selbstverständlich, aber nimmt irgendjemand die Männer íns Gebet, die sich nicht um ihre Kinder kümmern? Fragt da einer nach den seelischen Auswirken auf die Kinder? Meine 6-jährige Tochter kennt ihren Vater null, weil er das einfach nicht will. Hat er auch vor dem Gericht ganz klar gesagt und es hat die Richterin null interessiert, ob meine Tochter das auf Dauer verkraftet!!!!! Les doch mal aktuelle Statistiken. Jeder zweite Vater kümmert sich nicht mehr um sein Kind/Kinder!!!!! Überleg Dir das mal. Und was ist mit den Männer, die ihren Kindern etwas antun? Les doch mal die Tageszeitung, fast jeden Tag steht ein Artikel drin, wo Männer ihre Kinder nach dem WE nicht mehr heimbringen und(oder mit in den Tod nehmen. Das sind doch mittlerweile keine Einzelfälle mehr. Und wie oft waren die Frauen, x-Mal davor beim Jugendamt oder anderen Stellen, weil sie Angst vor so etwas hatten. Ich habe mich vor ca. vier Wochen mit einem Polizist darüber unterhalten und der sagte mir ganz klar, das die Berichte, die in die Medien kommen "nur die Spitze eines Eisberges wären". Und ich habe die letzten Wochen erlebt, wie mein Nochmann meinen Sohn dazu benutzt, mir eine reinzuwürgen. Ne, kann nur den Kopf schütteln. Liebe Grüße Kirs
Hallo berita, der Mann, um den es in meinem obigen Ausgangsposting ging, 'stammt' aus einem von Diana eröffneten Thread auf irgendeiner der vorigen Seiten. Der machte aber in der Darstellung nicht den Eindruck, daß er sich verdrücken wolle, weil er keinen ''Bock auf die Arbeit'', die Kinder machten, habe. Und meine Zitate beziehen sich doch lediglich auf gewisse A r g u m e n te und Sichtweisen bestimmter Posterinnen hier, die nun ihrerseits ihre negativen 'Erfahrungen' auf die Entscheidung oben genannter Diana übertragen, obwohl offensichtlich dieser Mann sehr wohl engagementwillig zu sein scheint. Aber weil hier einige vielleicht negative Erfahrungen mit dem gSr gemacht haben, soll nun dieser Mann 'mitbüßen'? Ich habe doch niemanden die Richtigkeit einer Entscheidung abgesprochen, sondern nur ganz bestimmte, genau zitierte Argumentationen hinterfragt und ad absurdum geführt. Es gibt übrigens auch viele Mütter, die sich ''aus dem Staube machen'', nur die laufen unter einem ganz anderen Label. Ein ominöser 'Sorgeinstinkt' von Müttern ist auch ein sehr zweischneidiges Klammermotiv, zumal auch Väter generell diesen ''Sorgeinstinkt'' haben. Und von so einer von Dir zitierten 'Praxis' ist mir in Untersuchungen und weiteren Belegen nichts bekannt. Das ist eine reine spekulative Mutmaßung. Man müßte dann auch eine mütterliche Eignung zur ''Sorge'' nach ''einer gewissen Frist'' auf den Prüfstand stellen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. MfG Richie
Hallo Kirs, ****''Und klar gibt es auch Mütter, die ihre Macht ausspielen, aber das sind ja wohl nur wenig.''**** Woher weißt Du das denn so genau? ****''Was ist mit der Pflicht der Väter? Gem. Sorgerecht ist mittlerweile selbstverständlich,.....''**** Im Unehelichenbereich, um den es mir hier geht, ist die gemeinsame Sorge nicht selbstverständlich. ****''Les doch mal aktuelle Statistiken. Jeder zweite Vater kümmert sich nicht mehr um sein Kind/Kinder!!!!! Überleg Dir das mal.''**** Den Statistiken entnehme ich, daß besagte 50% der Väter nach Trennungen ''Probleme haben, ihre Kinder gegen Behinderungen durch die Mütter zu sehen'' (Amendt) ****''Und was ist mit den Männer, die ihren Kindern etwas antun? Les doch mal die Tageszeitung, fast jeden Tag steht ein Artikel drin, wo Männer ihre Kinder nach dem WE nicht mehr heimbringen und(oder mit in den Tod nehmen. Das sind doch mittlerweile keine Einzelfälle mehr. Und wie oft waren die Frauen, x-Mal davor beim Jugendamt oder anderen Stellen, weil sie Angst vor so etwas hatten.''**** Ich glaubs nicht. Reißerisch veröffentlichte Einzelfälle von einem Hundertstel eines Promille möchtest du hier zum System erklären? Ich möchte nur die auch häufig zu lesenden fast wöchentlichen Berichte von irgendwelchen obskuren Funden toter Babies erwähnen, ganz zu schweigen von den zahllosen unveröffentlichten Tötungen der Leibesfrucht. Welche Eisbergspitze meinte denn der Polizist? Die Dunkelziffer von durch Mütter malträtierter Kinder ist in Deutschland immens hoch und läßt sich leicht durch Studien aus Dänemark und den USA erhellen. Nur das will hier niemand hören, weil Männer ja immer die Bösen sind. Dann ist alles so schön einfach. MfG Richie
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