MELINA
Mein Ex zahlt neustens nicht mehr die Hälfte der Kita Gebühr. Er meint er muss das gar nicht. Ist das richtig? Und wer weiß ob er sich am Musikunterricht beteiligen müsste? Danke
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonderbedarf.htm
Hallo, mit dem Unterhalt sind alle Sachen abgegolten. Es gibt zwar Sachen die unter Sonderbedarf fallen. Das ist aber nicht viel. Schau mal hier: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm Ansonsten musst du Kiga und Musik zukünftig selber bezahlen. Gruss Pinky
Meinte meiner auch mal - hatte aber Unrecht laut Jugendamt und meinem Anwalt. Nun zahlt er wieder. Arbeitest du? Dann sowieso. Ansonsten ... wie alt ist das Kind und dann die Frage, ob es so "lange" in Kita muß. Musikunterricht muß er sich nicht beteiligen.
dann denke ich soll dieser auch für sowas wie Musikunterricht benutzt werden..... Das mit dem KIGA weiss ich nicht......Da würde ich mich beim Jugendamt oder so erkundigen... Alles Gute Sandy
Ich kann mir vorstellen, daß er u.U. einen Teil Betreuungskosten zahlen muss, wenn sie VZ arbeitet und somit einen VZ-KiTaPlatz braucht. Wenn Mutter zu hause ist muss er sicher nichts davon zahlen. Musikunterricht sowieso nicht.
Musikunterricht? meiner würde lachen. selbst hort zahlt er nicht. luxus, dass deiner überhaupt was zahlt.
Wenn Du arbeiten gehst muss er die Hälfte des KiGaBeitrages zahlen. Extras (Bastelgeld oder ähnliches) nicht.
Sprich mit Deinem Anwalt drüber (JA wird wahrscheinlich sagen, dass Du froh sein sollst überhaupt Unterhalt zu bekommen...) ![]()
Also bei mir ist es nicht die Hälfte, sondern sogar 2/3, die er zahlen muß. Ging nämlich nach Einkommen und da er mehr verdient wie ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt