funny82
Hallo, ich habe folgendes Problem: Lebe seit ein paar Monaten von meinem Mann getrennt, da er eine andere hat. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Unsere Tochter geht seit September in den Kindergarten. Den Antrag habe ich alleine ausgefüllt und unterschrieben. Jetzt ist der Kindergartenleiterin aufgefallen das die Unterschrift des Vaters fehlt und sie hat mir den Antrag wieder in die Hand gedrückt, mit der Bitte mich darum zu kümmern die Unterschrift des Vaters einzuholen. Noch zur Info, wir wohnen im selben Ort. Jetzt möchte er, das ich seine neue Freundin auf die Abholliste eintragen lasse, damit sie berechtigt ist unsere Tochter vom Kiga abzuholen, ansonsten will er den Antrag nicht unterschreiben. Das möchte ich natürlich nicht. Ich kenne diese Frau nicht wirklich, aber wenn ich ihr begegnet bin hat sie sich mir gegenüber immer unmöglich verhalten, obwohl SIE ja nun mal gar keinen Grund hat blöd zu machen. Wenn ich sie nicht eintragen lasse unterschreibt er den Antrag nicht. Für mich kommt es aber nicht in Frage sie auf die Liste setzten zu lassen, da es auch nicht erforderlich ist das sie unsere Tochter abholt. Ich kann unsere Tochter jederzeit vom Kiga abholen und er kann sie dann bei mir abholen. Was habe ich für Möglichkeit? Kann ich die Unterschrift erzwingen oder ersetzen lassen? Wenn ja, von wem? Ich werde auf jeden Fall meinen Anwalt kontaktieren, aber vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen damit. Würde mich über Antworten freuen. LG Funny
Ja, so geht Rosenkrieg, ihr seid mittendrin. Er kann ihr auch eine Vollmacht geben an seinen Tagen und sie holt ab. Dafür muss sie auf gar keiner Liste stehen. Ich rufe spontan an und sage wenn eine Freundin die Kinder abholt, oder auch mal die Nachbarin. Die stehen nicht auf der Liste. Lässt Du ihn auch mitentscheiden wer von Deiner Seite das Kind abholen darf, wäre ja die logische Konsequenz. Darf er da ein Veto einlegen ? Das Kind wird die Frau eh kennen und Zeit mit ihr verbringen. Vor Gericht wirst Du da eher als bindungsintolerante Ex gelten, was ganz ganz schlecht wirkt. Daher mein Rat : Handel weise und denke ans Kind und nicht an Dich.
Ja ich habe ihm auch das Recht eingeräumt auf meiner Seite mit zu entscheiden. Ich habe ihm gesagt, dass ich bereit bin, die von mir eingetragenen Freunde, von der Liste zu streichen wenn er ein Problem damit hat. Allerdings sind das auch Freunde von ihm, nicht nur von mir. Das mit dem spontan anrufen usw. geht bei uns im Kiga nicht, die bestehen schon darauf das man auf der Liste steht. Man muss auch noch dazu sagen das seine Freundin unsere Tochter mittags abholen soll und ihr Vater kommt erst 3 1/2 Stunden später von der Arbeit. Und da mir meine Tochter schon Sachen erzählt hat (Äußerungen der Freundin, die meiner Meinung nach nicht ok sind) möchte ich das nicht.
Wer hat den Umgang festgelegt ? Dann ändere den entsprechend. Passt es ihm nicht, dann soll er klagen. Dachte es geht um eine kürzere Zeitspanne oder wenn er mal im Stau steht. Ansonsten muss man immer erst zum Jugendamt und dann zum Gericht. Mach einen Termin aus, sie sollen ihn einladen und dann besprecht Kindergarten und Abholung bei Dir nach Feierabend. Irgendwie müsst ihr Euch zusammenraufen, ihr habt noch viele Jahre vor Euch. Auch Du kannst um gemeinsame Termine bei der Erziehungsberatung bitten. Das macht einen super Eindruck beim Jugendamt und zeigt den Willen im Sinne des Kindes zu denken. Es kann Euch helfen, weigert er sich, dann wird das aucb gewertet. Das Jugendamt ist immer dabei im Gericht und es wird großen Wert auf deren Meinung gelegt.
hmm, und was machst du wenn sie am we bei ihm ist und er plötzlich los muss? dann kann er die betreuung genauso gut an sie weitergeben.
Na ja, aber wenn der Vater entscheidet, Euer Kind, wenn es z.B. zum Besuchswochenende bei ihm ist, in dieser Zeit komplett von seiner Freundin betreuen zu lassen, ohne dass er selbst dabei ist - dann kann man das noch so doof finden, grundsätzlich darf er in seiner Betreuungs-Zeit solche Entscheidungen übernehmen und darf Euer Kind dann komplett bei seiner Freundin lassen. Von daher denke ich - unterschreibe und setz die Freundin auf die Abhol-Liste. Das ist ein "Kampf", den Du rechtlich nicht gewinnen kannst (wäre meine Prognose).
Den Kampf lohnt es nicht zu kämpfen. Nachdem Dein Ex die Unterschrift für den KiGa gegeben hat, könnte er ganz ohne Deine Zustimmung seine Freundin auf die Liste schreiben lassen. Das mag Dir nicht gefallen, ist aber rechtlich ok. Kämpfe den Kampf nicht an dieser Stelle. Mit den unpassenden Bemerkungen solltest du Dich an Deinen Ex oder falls er nicht reagiert, an das Jugendamt wenden. Vorher solltest du aber genau abwägen, ob diese Bemerkungen tatsächlich dazu geeignet sind, oder ob sie nur Dein Ego ankratzen.
Dass die Next das Kind abholt, wenn das der KV möchte kannst du nicht verhindern. Wenn es eh nie erforderlich ist dann gibts für mich gleich gar keinen Grund ihr etwas zu verweigern, was nie eintreffen wird. Auf einen Anruf hin durfte hier niemand ein Kind holen. Das ging wirklich nur über die Liste und das finde ich richtig so. PS: Ich habe meine Nachfolgerin in Jahren nicht kennen gelernt. Ich weiß durch die Kinder, sie ist ne nette Person und das ist doch das wichtigste. Ob sie doof über mich denkt oder doofes über mich gehört hat ist mir egal.
hallo, schon mal danke für eure ganzen antworten.
das es nie eintreten wird, hast du falsch verstanden. es ist nicht erforderlich das sie unsere tochter abholt, da ich es freitrags problemlos schaffe unsere tochter vom kindergarten abzuholen und mein ex könnte sie dann bei mir holen. es ist aber schon so das es öffter der fall wäre das sie unsere tochter freitags holen würde, da mein ex (wenn er frühschicht hat) erst gegen 16 uhr heim kommt. also es ist nicht so das ich ihr etwas verweigern will was nie eintreten wird. ich denke das es sogar jedes mal eintreten wird wenn unsere kleine das wochenende bei ihm verbringt.
ich werde mal sehen was mein anwalt dazu sagt.
>>ich werde mal sehen was mein anwalt dazu sagt Das gleiche wie wir. So wie Dein Mann nicht darüber bestimmen darf, wen Du als Babysitter organisierst, oder mit wem das Kind, während es bei Dir ist, Umgang hat, kannst Du es umgekehrt auch nicht bestimmen. Die Äußerungen der Next müssten dann schon Kindeswohlgefährdend sein. Dann ist aber auch der gesamte Umgang (also auch der, bei der Vater dabei ist) entsprechend zu ändern.
Solch Forderungen hatte die Ex meines Mannes auch mal. Ganz verdrängt. Ich habe ihn dann abgeholt , fix zum Kindergarten, er die eine Tochter geholt, ihn wieder zur Arbeit gefahren und ich mit dem Kind nach Hause. Dein Problem ist ein anderes, als dass die neue Freundin das Kind abholt. Du hast mit der Beziehung noch nicht abgeschlossen, oder ?
Ich sehe es wie die anderen würde aber nicht so einen Aufstand machen . Diese Liste in der Kita könnte ich immer abändern . Setzte sie drauf , lasse den Vertrag unterschreiben und streiche sie wieder . Und du hast erstmal deinen Seelenfrieden. LG Nociolla
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