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vater lebt im ausland,beistandschaft,pfändung

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hi, jonas vater lebt seit 6 jahren im ausland.j.war damals zwei. habe ihn nach jahren im internet ausfindig gemacht und rief ihn an. er hat noch nie einen cent unterhalt gezahlt und wird es auch nie tun.er geht dort arbeiten. das alleinige sr habe ich versucht zu bekommen.er wurde im ausland angehört.das protokoll wurde übersetzt und nach D geschickt. ich bekam das sr nicht weil ich eine adresse von ihm habe und er somit für mich erreichbar sei...hust. das ist auch schon wieder 3 jahre her. beistandschaft habe ich vor 3 jahren beantragt. der uvg der ganzen jahre soll gepfändet werden. ist es denn so schwer für die deutschen behörden was in norwegen zur erreichen. meine betreuerin beim jugendamt tut nämlich so.kann doch nicht sein. die uneterhalterhöhung wurde ihm auch zugesandt.wer weiss ob er da noch wohnt. kann ich noch irgendetwas tun um irgendwann mal ein bisschen geld zu sehen? haltet mich nicht für geldgeil,aber das er kontakt mit seinem kind haben will habe ich schon lange abgehakt. viele liebe nachdenkliche grüsse n.


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wir hatten nicht das gemeinsame SR aber der Vater war im Ausland, Tahiti. Damals wäre es so gelaufen, wegen der Unterhaltsforderungen: Das Gericht, wenn Du die Beistandschaft hast, schickt einen Gerichtsvollzieher ins Ausland, erstmal auf Deine Kosten aber im Namen Deines Kindes - die Kosten bekommst Du zurück - und treibt dort die Forderungen ein, sofern Du eine gültige Adresse hast, das ist wichtig. Und soweit ich weiß, ist Norwegen von diesen Ländern nicht betroffen, die den KV "schützen" Tahiti wars damals übrigens auch nicht oder wäre es nicht gewesen. Ich hätte den GV bezahlen müssen, hätte es aber zurück bekommen. Im übrigen bei fehlenden Unterhaltszahlungen kann man am Zoll sogar bewirken, dass der Mann nicht mehr nach Deutschland einreisen oder nicht mehr ausreisen darf. Also häng Dich da mal ein wenig rein. Gern auch bei mir per pn. Sofern ich Dir helfen kann. Lg Sue


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Hier kann man dir helfen, den Unterhalt einzutreiben: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. Poststr. 17 69115 Heidelberg Tel.: 0049 (0) 62 21/98 18-0 Fax: 0049 (0) 62 21/98 18-28 E-Mail: institut@dijuf.de http://www.dijuf.de/de/arbeitsbereic...g_ausland.html