weißnicht
HALLO! Habe mich von meinem Mann getrennt und würde gerne UVG beantragen, weil er viel zu wenig verdient um theoretisch überhaupt was zahlen zu können. Was brauche ich alles dafür? Gruß Daniela
Hallo, deine letzten Gehaltsabrechnungen (falls du berufstätig bist), Bewilligungsbescheide vom Amt, Haushaltsbescheinigung (ähnlich der Meldebescheinigung - bekommst du beim Rathaus). Das Jugendamt wird sich dann auch automatisch mit dem Kindsvater in Verbindung setzen und die nötigen Informationen von ihm anfordern. LG
"deine letzten Gehaltsabrechnungen (falls du berufstätig bist), Bewilligungsbescheide vom Amt, Haushaltsbescheinigung (ähnlich der Meldebescheinigung - bekommst du beim Rathaus)." Wofür soll das alles gut sein ??? Antrag auf UVG ausfüllen, einschicken und fertig. Ob der Elternteil, bei dem das Kind lebt viel verdient oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Also wofür Gehaltsbescheinigungen ???
Ich mußte das vorlegen, als ich Unterhaltsvorschuss beantragt habe.
Oder ist mit UVG was anderes gemeint ?
Unterhaltsvorschuss ist schon richtig ... aber ich kann mich ehrlich gesagt nicht daran erinnern, dass ich Gehaltsnachweise einreichen mußte. Und wie gesagt ... wieviel man verdient ist egal, also wozu sollte die Behörde die brauchen ???
Ich vermute mal, weil die Summer ermittelt werden sollte, die der Kindsvater tatsächlich zahlen muß (falls er schon eine Summe gezahlt hat, wie in meinem Fall) und ob somit überhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.. und da wäre es ja für das JA auch von Vorteil zu wissen, was der beantragende Elternteil verdient.
Ich brauchte aktuell - den Antrag, - die Geburtsurkunde (daraus geht hervor, ob die Vaterschaftsanerkennung schon stattgefunden hat) und - eine Haushaltsbescheinigung (daraus geht hervor, wer unter der Adresse der Antragstellerin alles gemeldet ist). Das Gehalt von mir ist unrelevant für die Berechnung des Unterhaltsvorschusses.
bei mir war die Unterhaltskasse zuständig. Die hat mit dem JA nichts zu tun (ist aber je nach Region unterschiedlich): Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich: •Pass oder Personalausweis der Antragstellerin/des Antragstellers •Geburtsurkunde des Kindes •bei ausländischen Kindern der Aufenthaltstitel •Vaterschaftanerkenntnis (sofern vorhanden) •Unterhaltsurteil (soweit vorhanden) •Nachweise über Einkünfte des Kindes •anwaltliche Schreiben (soweit vorhanden) also keine Einkünfte des Antragsstellers ... weil irrelevant.
bei mir war die Unterhaltskasse zuständig. Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich: •Pass oder Personalausweis der Antragstellerin/des Antragstellers •Geburtsurkunde des Kindes •bei ausländischen Kindern der Aufenthaltstitel •Vaterschaftanerkenntnis (sofern vorhanden) •Unterhaltsurteil (soweit vorhanden) •Nachweise über Einkünfte des Kindes •anwaltliche Schreiben (soweit vorhanden) also das steht auf der Webseite von "meiner" UVG-Kasse.
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