Elternforum Alleinerziehend, na und?

UVG und Alg2

UVG und Alg2

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Ex1 hat sich anscheint wieder mal aus dem Staub gemacht, ob Januar Unterhalt für die beiden Großen eintrifft ist fraglich. Wie mach ich das, wenn keins kommt? Laut dem Gerichtsurteil (wegen Unterhaltspflichtverletzung) muß er bis zum 4. des Monats gezahlt haben, bei ihm ists tatsächlich so, daß wenn bis zum 4. nichts drauf ist, kommt garantiert nichts mehr. Anfang des Monats bekomme ich von der Arge knapp über 600 Euro, wofür 460 für die Miete drauf gehn, 60 für Strom, 30 für Telefon, 12 für die Haftpflicht. Normalerweise kommen dann noch 200 von Ex2 für unsern Sohn und dann der Unterhalt von Ex1, Kindergeld kommt erst immer um den 22. des Monats. Wenn Ex1 nicht zahlt, hängen wir bis zu dem 22. in den Seilen (und das bei einem Kind mit Spezialnahrung, wo ich mich mit der Kasse noch um die Kosten streite). Für Kind 1( 12J.) bekomme ich glaub ich gar kein UVG mehr, aber für Kind2 (8J.), aber das Bearbeiten dauert hier durchschnittlich 3-4 Monate (vor Jahren sogar 8 Monate! und dann nochmal einen Monat bis zur Auszahlung) und das UVG würd nicht den ganzen Bedarf von Kind2 decken. Wieviel ist denn der UVG für nen 8jährigen momentan genau? Irgendwas um die 120-130 Euro oder? Ist es möglich, daß die Arge in so nem Fall einspringt, weil uns das Geld ja dann akut fehlt und dann kann ich Nulldiät machen hier. Und wie ist das dann mit meiner Tochter, die ja dann gar kein UVG mehr bekommt? (daß ich ne wiederholte Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung mache steht für mich schon fest) Wie verfahr ich also am besten, wenn das, was ich befürchte eintrifft? Für uns wäre das eine Katastrophe, zumal ich mit dem Kleinsten nächstes Jahr auch noch mehrmals ins Krankenhaus muß und einfach nicht die Zeit habe, von hier nach da zu laufen, um irgendwie ans Geld zu kommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich kann Deine Fragen zwar nicht beantworten, aber warum setzt Du Dich nicht schon JETZT mit den nötigen Behörden in Verbindung um Deine fragen zu klären? Den Antrag auf UVG kannst Du doch sicherlich vorsorglich stellen??? So daß die eben schnell einspringen wenn Dein Ex nicht zahlt??? Und mit der ARGE lässt sich das doch auch schon vorab regeln...... Ich finde solche Einzelfallbezogenen Geschichten immer schwieig hier zu beantworten. Hat ja irgendwie doch jeder einen anderen Anspruch. Gruß, Pocoyo.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hi, also bei mir war es damals keinproblem. ich war nach der trennung als erstes bei der arge, die hat mir das dann ausgezahlt und mir eben gesagt, dass ich uvg beantragen muss. war ziemlich zeitgleich. arge hat also qausi vorgestreckt udn als ich das uvg hatte kam die rückforderung oder verrechnung mit dem nächsten monat. hatten zwischendurch auch mal ne phase wo es unterhalt vom papa gab, und als es dann wieder wegfiel hab ich das denen einfach gesagt und klappte wieder ohne probleme. LG MEL


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das Jugendamt hat mich abgewimmelt, ich solle erst abwarten, ob Unterhalt kommt und wenn nicht, bekomme ich die Anträge. Mein SB von der Arge wußte erstmal gar nicht, was er sagen sollte und meinte, wenns tatsächlich so eintritt müsse man mal sehn. Mit solchen Aussagen werd ich natürlich meine Sorge nicht los, was dann ist, wenn Ex1 tatsächlich nicht zahlt. Mir gehts hauptsächlich nun um die Frage, springt die Arge erstmal ein, weils ja doch dauert bis das UVG bearbeitet und gezahlt wird, springt sie im gleichen monat ein oder erst im Monat danach? Mir brennt das sehr auf der Seele, da die Ersatznahrung meines Jüngsten sehr teuer ist und die Kasse alles versucht, um die Zahlungen dafür herum zu kommen. Wenn wir dann im Januar mit weniger Geld als dem Regelsatz auskommen müssen, ist das ne Katastrophe, weil die Nahrung meines Jüngsten seinen Regelsatz um einiges übersteigt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hoffe, daß das für jede Arge gilt, daß sie erstmal vorschießt? Schießt sie im gleichen Monat vor oder erst in dem danach?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, mach dir mal nicht so ein Kopf, wenn keiner zahlt, muß die Arge erstmal in Vorleistung treten -nicht abwimmeln lassen. Auch auf Barzahlung bestehen, wenn du mittellos durch Fremdverschulden bist, dürfen sie dich ohne Geld nicht wegschicken. UHV bekommt man höchstens bis das Kind 12 J. ist und dann längstens 72 Monate. Gruß Taram