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unterhat

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engelchen0108

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habe heute ein schreiben vom jugendamt bekommen das die zahlungen zum 1.11. eingestellt werden da der kindsvater nun den unterhalt von 133 euro zahlen will... kontodaten hab ich auf seine nachfrage auch schon mitgeteilt... nun hab ich aber ein wenig angst das er nicht regelmäßig zahlt kann ich dann zum jugendamt gehen und mir erneut für die zeit den vorschuss holen?? und ich habe ja nur ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte kann ich jetzt die kleine ganz auf meine holen da die andere hälfte ja laut amt beim jugendamt ist?? kindsvater hat kein sorgerecht


Pamo

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Solange der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt (ich glaube weniger als 70% des Mindestunterhalts), steht dir m.W. das ganze Kind auf der Steuerkarte zu. Ergo hättest du bisher ein ganzes Kind drauf haben sollen. Wieviel Prozent vom Mindestunterhalt sind denn diese 133? Dementsprechend kannst du das Kind eintragen lassen. Hast du einen rechtskräftigen Titel über den Unterhalt? Wenn ja und er nicht regelmäßig zahlt, dann kannst du ihn pfänden lassen (bspw. Lohnpfändung). Vom Jugendamt hast du keinen Unterhaltsvorschuss zu erwarten - das Geld musst du beim Vater einsammeln.


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von Pamo

einen titel hab ich nicht.. lediglich den brief vom jugendamt der heute kam wo drin steht das die zahlung eingestellt wird da der kindsvater ab nächsten monat min. 133 euro an mich zahlen wird... bisher war ein halbes kind bei mir auf der karte und die andere hälfte beim jugendamt


Erzangie

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

"die andere Hälfte beim Jugendamt" stimmt so sicher nicht, denn das Jugendamt zahlt keine Einkommenssteuer. Du hast 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte, weil der Vater die andere Hälfte hat. Bei der Einkommenssteuererklärung kannst du den ganzen Freibetrag beanspruchen, wenn der Vater nicht zu mindestens 70% der Unterhaltspflicht nachgekommen ist. Meines Wissens nach ist es nicht möglich, das Kind GANZ auf die Steuerkarte eintragen zu lassen, weil eben immer rückwirkend geprüft wird, in wieweit der Unterhaltspflichtige dieser Pflicht nachgekommen ist.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Dann solltest du jetzt einen Titel erwirken, damit du den Unterhalt auch dann bekommen kannst, wenn er gerade mal keine Lust hat zu zahlen.


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Erzangie

"Meines Wissens nach ist es nicht möglich, das Kind GANZ auf die Steuerkarte eintragen zu lassen, weil eben immer rückwirkend geprüft wird, in wieweit der Unterhaltspflichtige dieser Pflicht nachgekommen ist." Also falls sich in letzter Zeit nichts daran geändert hat, geht das durchaus. Man geht zum Finanzamt und erklärt, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 70% nachkommt und kann sich das Kind ganz draufschreiben lassen. Es sollte nur halt eine wahrheitsgemäße Angabe sein. Alternativ läßt sich das Geld natürlich auch rückwirkend über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen.


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

bekomm ich den titel beim jugendamt oder wo?? nein der kindvater hat kein kind auf der karte.. war beim finanzamt und dort wurde mir das so gesagt.. zu dem zeitpunkt bestand nicht mal eine vaterschaftsanerkennung und er steht bis heute nicht in der geburtsurkunde.. auf meine frage warum nur ein halbes kind hiess es ich würde unterhaltsvorschuss bekommen und deshalb nur ein halbes kind die andere hälfte liegt beim jugendamt..... auch seinen sohn hat er nicht auf der karte und das obwohl er die vaterschaft anerkannt hatte....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Den Titel musst du gerichtlich erwirken. Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt? Wenn ja, dann sollten die dir dabei helfen können. Wenn nicht, dann richte eine Beistandschaft ein. Wenn das Jugendamt keine Lust hat, vor Gericht zu ziehen, dann beauftrage einen Rechtsanwalt.