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Unterhaltszahlung

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Meine Frau und ich leben seit November 2004 getrennt, unsere gemeinsamen Kinder (3 und 6) leben bei mir. Nun war ich damals noch arbeitslos und habe UHV bezogen. Meine Frau ist Hartz V angestellte ;) da meine Tochter im Oktober 3 wurde und in den KiGa geht konnte ich auch wieder arbeiten. Ich habe auch sofort Arbeit gefunden. Jedoch ist meine Frau immer noch angestellte von Hartz V und hat auch nicht vor dies zu ändern. Ich bekomme auch noch UHV. Kann mir jemand sagen wie es mit dem Unterhalt nun aussieht? Wer muß den UHV zurückbezahlen? Habe ich trotz der Hartz V bezüge meiner Frau anspruch auf Unterhalt? Ist Sie trotzdem zur Unterhaltsbezahlung verpflichtet? Ich muß dazu sagen das Sie noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung bei sich leben hat. Diese zwei sind 9 und 11 Jahre alt, gehen in die Schule und nach der Schule gehen dies in einen Hort da meine Frau damit überforderd ist. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde per Gericht auf mich übertragen (Danke JA und Gutachterin). LG Ralf


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Hallo Ralf, der Sachbearbeiter der Unterhaltsstelle hat zu mir gesagt das mein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß nur bis zum ? 13 ? Lebensjahr bezahlt wird. Aber das unabhängig davon wie viel ich verdiene, falls ich wieder einen Job bekomme. Einen Unterhaltsanspruch gegen deine Frau haben m. E. auf jeden Fall eure Kinder. Da du arbeitest wirst du keinen Unterhaltsanspruch gegen sie haben. Anspruch haben und diesen durchsetzen sind aber wohl zwei Paar Schuhe. Bei mir ist die Situation ähnlich. Ich bin seit 10/2004 AE-Vater von unseren zwei kleinen 4 + 6 Jahre alt. Nur das ich noch nicht wieder einen Arbeitsplatz habe. Um das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfe ich auch noch. Grüße Roland


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Na wenn Du und Deine Kinder das selbe durchmachen müssen wie ich... dann herzliches Beileid... Ich weis das ich anspruch für UHV nur für längstens 3 Jahre je Kind habe. Desweiteren möchte ich ja keinen Unterhalt für mich sondern lediglich für meine Kinder. Sie tauschte ja auch schon oft genug Kleidung aus (alt gegen neu)... Viel Glück Dir und Deinen Kindern... LG Ralf


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moin, >Ich weis das ich anspruch für UHV nur für längstens 3 Jahre je Kind habe. nope. maximal 72 Monate bis längstens ende 12. lebensjahr. greetz, nachtigall


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echt??? War der Meinung das man den UHV nur 3 Jahre bekommt... ??? Na da sieht man mal, mann lernt nie aus... Danke


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Hach das baut mich wieder auf, habe ich doch recht gehabt. :-)) Aber danach kommt von der KM garantiert nichts mehr, trotz Unterhaltspflicht. Sie hat noch nie irgendwo länger gearbeitet wenn überhaupt, das werde ich auch wieder selber machen, sobald meine Kinder aus dem gröbsten raus sind und ich etwas finde! Roland