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unterhaltsvorschuss

unterhaltsvorschuss

Osterhase246

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wer kann mir erklären wie das funktioniert... bekommt man nur den differenzbetrag bis max 180 €? oder bekommt man max 180 € bis zum mindestunterhalt? also wenn z.b. 50 euro unterhalt gezahlt werden, zahlt dann das jugendamt 130 €vorschuss oder 180€? (mindestsatz ab 6 jahre = 272 €)


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Hallo, ja genau, es geht um den Differenzbetrag.. Mein Noch-Mann zahlt z.B. nur 150 Euro Kindesunterhalt... ich bekomme somit nur noch 30 Euro UHV vom Jugenamt bewilligt (Kind ist 6 Jahre). Aber es wird erst noch geprüft, ob der Kindsvater nicht selbst in der Lage ist mehr zu zahlen. LG


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Bei 30 Euro UHV würde ich mri das gut überlegen. Den Vorschuss gibt es maximal 72 Monate oder / und bis das Kind 12 ist. Wenn das Kind noch klein ist, dann würde ich jeden Monat einsparen der möglich ist. Wenn der vater irgendwann gar nicht mehr zahlen kann, dann hat man die Vorschussmonate verbraucht mit Minibeträgen und geht dann leer aus.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das stimmt, bei kleinen Kindern sollte man da überlegen. Bei mir ist es so, dass mein Sohn 6 Jahre alt ist (wird bald 7), somit läuft nach den 72 Monaten eh die Zahlung aus, da er dann 12 Jahre ist.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

72 MONATE??? wahnsinn, dachte max 12 jahre. aber warum bekommt man nur 180 insg. wenn es doch einen MINDESTunterhalt gibt.....ich versteh das ganze system noch nicht...puh


susafi

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

wer gar kein Unterhalt vom KV erhält, bekommt gerade mal 133,- € Unterhaltsvorschuss... das ist ganz weit entfernt vom Mindestunterhalt...


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von susafi

krass....offensichtlich kommen ja einige damit durch?!


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

das Schlimme ist, dass es ja eigentlich Geld für das Kind ist. Und wenn man sich da mal ausrechnet, was dem Kind vom Vater bzw. Erzeuger bis zum mind. 18. Lebensjahr für eine Summe vorenthalten wird...


susafi

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

klar, hier reichen die KV´s ihren H4 Bescheid regelmäßig ein und müssen so nicht mal befürchten den Unterhaltsvorschuss jemals nachzahlen zu müssen...


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

aber das sind doch dann fälle, die ihr ganzes leben am minimum krauchen oder hartz4 bezieher oder seh ich das falsch?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

das machen die aber extra, bloss um ja nicht zahlen zu müssen... und was ist am Minimum, wenn man eh einen Selbsterhalt von 1000(?) € haben darf... für einen alleine sind mit 1000 € doch ein gutes Auskommen gewährleistet...


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

WEnn das Kind eh schon 6 Jahre ist, bleiben ja nur noch die 72 Monate bis es 12 ist.Also würde ich es schon beantragen.Selbst für 30€ im Monat.Wer weiß ob es nicht mal mehr wird. LG CHrissie


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

ich versteh das nicht...das sind fast 100 € unterschied...


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

ich versteh es auch nicht... aber so sagte es mir die Sachbearbeiterin des JA, als ich kürzlich den Antrag gestellt habe... (ist aber noch nicht erledigt, daher bin ich auch noch nicht weiter)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Das Jugendamt ersetzt aber nicht den vollen Mindestunterhalt sondern gibt eben einen "Notfallbetrag". Wenn du den dem Kind zustehenden Unterhalt haben willst, dann musst du ihn eintreiben. Vielleicht mit Hilfe einer Beistandschaft des Jugendamtes, vielleicht mit einem Anwalt.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

aber wozu gibt es einen mindestunterhalt, wenn der vater ganz einfach 180 € überweist, damit sich keine schulden anhäufen? da spart er sich 90 € und hat nichts zu befürchten.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Wenn du einen Unterhaltstitel über 270 Euro hast und er nur 180 zahlt, dann kannst du ihn immer noch zur Zahlung auffordern. Er hat dann zusätzlich 90 Euro Schulden bei dir, die du eintreiben darfst.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

aber wenn er nach eigenen angaben nicht zahlen KANN? weil er jetzt weniger verdient?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Dann stellt sich zunächst die Frage WARUM er weniger verdient. Davon hängt das weitere Vorgehen ab.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

andere arbeitsstelle


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Die Info reicht nicht. Hat er freiwillig auf eine schlechter bezahlte Arbeitsstelle gewechselt? Dann darf er den Unterhalt nicht reduzieren, das ist sein Privatluxus den er sich leisten darf, aber nicht auf Kosten seiner Kinder. Die erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht weiter, er darf sich bspw. einen Nebenjob suchen ums ich weiter seinen neuen Job leisten zu können.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

nein, er war bei der bundeswehr, ist raus und hat jetzt eine neue arbeit....ganz freiwillig sicher nicht, wobei ich schon eine gewisse absicht unterstelle, die ich aber sowieso nicht nachweisen kann.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Das sind Fragen, die du mit einem guten Anwalt klären kannst: Wenn er zuwenig verdient, um den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, dann greift die Forderung nach einem Nebenjob. Wenn er "nur" weniger Unterhalt zahlen kann als vorher, aber immer noch über dem Mindestunterhalt liegt, dann reduziert sich der Unterhaltsanspruch sofern keine Fahrlässigkeit seinerseits nachweisbar ist. Es gilt halt leider: Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn du dich aber einmal richtig dahinter klemmst und den Titel erwirkst, dann wird es in Zukunft weniger aufwendig.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

einen titel hab ich....damals vom jugendamt. also pfänden würde gehen, aber ich unterstelle einfach mal, dass es wirklich nichts zu pfänden gibt. zmindestens könnte er auflagen bekommen sich einen besser bezahlten job zu suchen oder einen nebenjob, das hab ich auch schon gehört. wie geht man mit anwalt vor? wegen der beihilfe? geht man einfach zu einem anwalt und der klärt das mit einem oder brauch ich vorher vom jugendamt oder si eine bestätigung, dass ich beihilfe kriege?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Welche Beihilfe meinst du? Oder sprichst du von der Beistandschaft?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

prozesskostenbeihilfe-....bekommt man doch wenn man zum anwalt geht, oder nur wenn es zu einer verhandlung kommt?


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

nur wenn es vor Gericht geht...


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Weil die 180€ dann aus der Stadtkasse kommen und halt nicht wie sie sollen, vom Vater.Mittlerweile bekommen soviele Vorschuss, das halt im Großen Pott nicht mehr drin ist.Ausserdem soll die Mutter ja auch auch alles versuchen, damit der Vater halt zahlt. LG Chrissie


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Naja, das zahlt der Steuerzahler , das ist ebe weniger als wenn es Unterhalt ansich ist. Die Düsseldorfer Tabelle ist auch nur ein Richtwert, eine Empfehlung, das sind keine festgesetzten Zahlen. Es ist super dass es so etwas wie den Vorschuss überhaupt gibt. Wichtig ist, dass jemand hinterher ist, der den vater immer wieder in den Hintern tritt, dass er die Pflicht hat seine Einnahmen zu steigern. Ein guter Anwalt kann da Wunder wirken. Für den Vorschuss gibt es drei Kriterien wo er wegfällt : 1. Kind ist 12 geworden 2. Die maximal 72 Monate sind vorrüber 3. Du heiratest, ega wen, wenn Du heiratest ist er weg Wenn das Kind schon 6 ist,dann würde ich auch Monate mit 10€ mitnehmen :-)


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

aber ich als mutter hab ja schon ein kind um das ich muss kümmern muss, muss ich mich dann auch noch um den ex kümmern und antreiben, obwohl es SEINE pflichten sind? ist ja furchtbar.... wer bitte kann denn ewig und drei tage einen anwalt bezahlen?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Nicht ewig und drei Tage. Du musst nur einen flexiblen pfändbaren Titel vor Gericht erwerben. Damit kannst du dann bis zum Ende der Unterhaltspflicht immer mal wieder den Mann mit dem Kuckuck vorbei schicken - dafür brauchst du keinen Anwalt mehr.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

das kommt noch dazu...meine Anwältin hat bzgl. des Unterhaltes nur ein paar Briefe an den Anwalt meines EX geschrieben und dann, als die Sache fürs Erste abgeschlossen war, hab ich eine nette Rechnung von fast 450 Euro bekommen, die ich zahlen mußte, da es außergerichtlich geregelt wurde (sonst hätte ich Prozesskostenbeihilfe bekommen).


Pamo

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Warum hast du denn der außergerichtlichen Regelung zugestimmt? Wusstest du nicht, dass du auf den Kosten sitzen bleibst?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Pamo

diese prozesskostenbeihilfe soll dich auch irgendwie wegfallen, wenn ich nicht irre oder?


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ging eigentlich erstmal um die Scheidung, bin mit dem Antrag auf Scheidung (mein Mann hat sie eingereicht) zur Anwältin gegangen, war ja alles neu für mich... hab sie gefragt, wie das mit den Kosten ist und sie sagte ich könne Prozesskostenbeihilfe beantragen und müßte da nichts zahlen. Das ich zahlen muß, wenn es außergerichtlich was zu regeln gibt (wie bei dem Unterhalt), davon hat sie mir nichts gesagt :-( umso größer war der Schock, als ich die Rechnung im Kasten hatte. Unterhalt wurde außergerichtlich geregelt, weil unsere Anwälte da eine gute Einigung gefunden hatten und ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass es so laufen würde wie geplant. Das es nun doch anders aussieht war nicht vorauszusehen, daher kann es gut sein, dass es nun doch noch vor Gericht geht. Beim nächsten Mal bin ich auf jeden Fall schlauer und nicht so blauäugig...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Ach wie blöd gelaufen! Das passiert dir bestimmt nicht nochmal.