Erzieherin2012
Undzwar war ich beim Jugendamt und habe unterhaltsvorschus beantragt da der kV ja nicht zahlen kann.
So bring da gestern alle Unterlagen hin und musste noch ein paar fragen beantworten.
Da sagt die doch ernsthaft zu mir, das ich wahrscheinlich keinen unterhaltsvorschus bekomme da der kV zu viel Umgang mit seinem Kind hat????
Hallo?
Zum Verständnis:
Er bringt unsere Tochter morgens zur Tagesmutter und holt sie wier ab.
Also sieht er sie täglich eine Stunde.
Und am Wochenende hat er sie einen Tag so ca. 4 - 6 Stunden.
Das soll zu viel Umgang für unterhaltsvorschus sein?
Kann mich jemand aufklären?
Liebe Grüße
Interessant. Ich vermute mal, dass die fälschlicherweise davon ausgehen, dass ihr eine Art Wechselmodell macht, weil der KV das Kind täglich bringt und holt? Das kannst du sicher schnell aufklären. Guck mal hier die Ausschlussgründe: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz Interessanter ist m.E. die Frage, warum der KV nicht zahlt. Die Annahme eines Nebenjobs ist nämlich zumutbar, wenn man unterhaltspflichtig ist.
Also so wie ihre fragen gestellt waren kann man nicht von einem wechselnmodell ausgehen.
Sie fragte mich ob meine Tochter bei ihm schläft, hab ich verneint.
Ob er sie füttert wenn sie da ist, sie wickelt, sie badet, die umzieht usw.
Das hab ich alles bejat.
Ob er für meine Tochter Nahrung, Kleidung usw kauft, hab ich verneint.
Ist doch dann alles klar oder?
Sie wollte von mir auch die genaue besucherregelung.
Ich hab ihr eben geschrieben das er meine Tochter morgens um 7 Uhr abholt und gleich zur Tagesmutter bringt also m halb acht.
Er holt sie um halb fünf ab und bringt sie mit direkt also um fünf.
Und am Wochenende hat er sie eben einen Tag und dann 4 bis 6 Stunden.
Ich seh nicht mehr durch.
Sie meinte es wäre eine einzelfallentscheidung...
und wieso kann der KV nicht selber zahlen?
Ich finde es immer faszinierend wie unterschiedlich Jugendämter damit umgehen. Als ich unterhaltsvorschuß beantragt habe (weil der kindsvater weder wollte noch konnte) wurden mir überhaupt nicht solche fragen gestellt. Ich brauchte lediglich nur geburtsurkunde und nachweis über die gemeinsame sorge und halt dass das kind bei mir lebt. Das wars schon. Mir wurden solche fragen nicht gestellt und ich habe sofort unterhaltsvorschuß bekommen. Es ist doch unterschiedlicher als man denkt. Liebe grüße
Sollte der Vorschuss abgelehnt werden, sofort Einspruch einlegen. Solche Fragen musste ich damals auch nicht beantworten.
Der kV kann nicht zahlen, da er momentan harzt IV bezieht... Die Dame vom Jugendamt hatte ein formular wo all diese frage drauf standen und sie dann mit ja oder nein ankreuzte.
das hat mein ex damals auch trotzdem steht dir unterhaltsvorschuß zu.
Aber der Umgang hat doch in deinem Fall überhaupt keine Geldwert! Ganz im Gegenteil eigentlich, weil ich denke wenn er deine Tochter bei dir wickelt, badet etc (so hab ich's jetzt verstanden) stellst du ihm doch sogar die Materialien für den Umgang zur Verfügung! Also bei Ablehnung unbedingt Widerspruch einlegen und um ausführliche Begründung bitten. Weiß leider nicht an welche Instanz man sich daraufhin wendet (Sozialgericht?). Mir wurden Fragen dieser Art übrigens auch nicht gestellt bei Antragsstellung.
Hallo, also das ist echt quatsch - solche Fragen musste ich auch nicht beantworten und das hat auch nichts mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun, wie oft der KV das Kind sieht. Sicher wäre es anders wenn ihr das Wechselmodell leben würdet - aber das tut ihr ja nicht. Also lass dich nicht bequatschen - sollte eine Ablehnung bekommen, reiche sofort Widerspruch ein. LG und alles Gute
Ich bin da auch immer auf der Hut! Mein Ex versucht immer und immer wieder eine Bestätigung von mir zu bekommen, dass er "ebenfalls" die Kinder betreut. (Weil er sie bsp. in diesem Jahr schon dreimal gesehen habe, stimme das doch ...^^) Damit wäre ich den UHV los! Hast du jemals o.g. irgendwo angegeben?
Also ich habe nur das angegeben, was ich auch schon in den Posts geschrieben habe. Ich müsste eben ein extra schreiben aufsetzen in dem die Besuchszeiten geregelt sind. Und das hab ich euch ja ganz oben geschrieben
So war´s bei mir auch. Ich bekam auch keinen UV, weil sich der Vater zuviel um die Kinder gekümmert hat. Die sehen das beim Amt als geteilte Erziehung an. Ehrlich wärt am längsten...geht beim Jugendamt nach hinten los. Wenn man alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, dann ist Frau und Mutter am Ar...Hab dann in meinem 2. Antrag einfach reingeschrieben, das der Vater die Kinder nur alle 14 Tage sieht. Und schon hatte ich die Kohle.
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