Mitglied inaktiv
hallo dass unterhalt beim alg2 als einkommen gilt, ist ja klar. aber gelten unterhaltsschulden, die sich während eines alg2-bezugsfreien zeitraumes angehäuft worden sind, und die nun in raten abgezahlt werden dürfen, auch als einkommen? der vater des wbb "schuldet" dem kind nämlich über 2000€ aus einem zeitraum, wo ich nur elterngeld und kein alg2 bekommen habe
Hm, keine Ahnung, würde aber mal denken es zählt als EInkommen denn wenn man Nachzahlungen hat werden die ja auch gezahlt auch wenn sie von der Zeit vor H4 sind (stand zumindest vor kurzem doch hier) Hoffe jemand anders kann die besser helfen.
dann wisch ich mir die dollar-zeichen aus den augen
Wie gesagt ich habe keine Ahnung, das war nur ne Vermutung. Ist denn absehbar ob du bald ohne H4 auskommen kannst? Dann kann ers danach zahlen? Irgendwie zählt alles als Einkommen, Steuerrückerstattung,Schenkung usw. (Aber wie ists wenn man zb 200Euro zu Weihnachten bekommt?) Vielleicht gibts auch einen freibetrag? Das ist sokompliziert, ich blick da nihct durch und bin froh wenn ich wieder alleine Leben kann wenn sie in den Kiga geht.
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