Mitglied inaktiv
Hallo gerade dringendes Thema für mich: Wie ist das mit der Unterhaltspflicht den eigenen Eltern gegenüber? Wenn sie in ein Pflegeheim müssen, müssen die (berufstätigen bzw vermögenden) Kinder ja zahlen. Und bei Krankenhausaufenthalten, wenn der Elternteil nicht krankenversichert ist? Müssen dafür wirklich die kinder aufkommen? Wenn ja, wieviel meines Einkommens ist denn Selbstbehalt und wieviel für meine tochter darf ich behalten (denn der bin ich ja auch "unterhaltsverpflichtet" auch wenn sie in meinem Hau slebt. wenn ich nur geld für mich behalten dürfte, und der Satz auch bei 700 liegt, käme ich damit ja niemals MIT KIND über die Runden? help wanted!
Elternteil ist geschieden und bekommt vom Exmann keinerlei Unterhalt (schon seit 2001 geschieden)
Der angemessene monatl. Selbstbehalt liegt bei mind. 1.400€ (einschließl. Warmmiete) plus der Hälfte des darüber hinausgehenden EInkommens. Ausgangspunkt für die Berechnung einer Unterhaltsleistung ist zunächst das persönliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dazu zählen neben dem Verdienst aus selbstständiger Arbeit oder Angestelltentätigkeit auch Mieteinnahmen, Pacht-, Zins- oder Kapitalerträge. Das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträgen, Zinsverpflichtungen, Mieten, Unterhaltsleistungen an die eigenen Kinder ist die Grundlage für die Berechnung der Unterhaltsleistung. (rechtsanwaltdrpalm.de)
wird das Einkommen des Lebensgefährten mit berechnet? Meine Schwester lebt seit über einem jahr mit ihrem Freund zusammen, sie sind seit 8 jahren zusammen, er verdient gut, sie studiert. ich bin ja echt gespannt, wer nun wirklich diese Rechnungen bezahlen muss...
hattest du das unten schon beantwortet? du weißt schon, daß es u.u. strafbar ist, wenn sie nicht krankenversichert ist??? einkommen lg weiß ich nicht, wenn sie nur zusammen leben eher nicht....
sie ist verpflichtet, sich zu versichern. Tja... und wer zahlts? Sie ist selbstständige, kommt gerade über die Runden mit ihrem Einkommen, bekommt aber, solange sie ein so großes haus (was sie für die Selbstständigkeit braucht) mietet kein Hartz4. Sie ist 46, also ist auch krankenversichern (privat) NICHT billig außerdem müsste sie, um in die gesetzliche zu kommen, die letzten 3 jahre rückwirkend die Versicherungsbeiträge bezahlen. Obwohl sie die Kasse ja garnicht genutzt hat? Was bitte soll DER SCHEISS??? Sie kann es nicht bezahlen, sie wird sich nicht versichern. Und was für eine Strafle bitte soll ihr dann blühen? Zwangsversicherung?
siehe hier: http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/index.php?page=FaqDetail&category=3#question17 Der Begriff "Lebenspartner" ist juritsich festgelegt und bezeichnet die Beziehung zweier Personen GLEICHEN Geschlechts. Stichwort: eingetragene Lebenspartnerschaft :-)
du, mir ist das eigentlich wurscht, ich wollte nur darauf hinweisen, denn diesmal ist es ja NUR ein knochenbruch, das nächste mal vielleicht eine op.... ICH als kind hätte große sorge, daß ich dafür aufkommen muß, wenn sie sonst keinen hat.... mein gatte ist 45 und jammert auch über die kv, aber das IST halt nun mal so in deutschland, ob man die kasse nutzt oder nicht, spielt ja keine rolle. strafe? ja, die ganzen beiträge nachzahlen, finde ich schon eine strafe....ein ermittlungsverfahren würde mir auch schon mehr als reichen. weiß aber nicht, ob es soweit kommt.
ich hab schon gedacht, jetzt wird alles einkommen gerechnet... *grusel* Bin gespannt, wie hoch die Rechnung nun wirkjlich wird, kriege jeden tag andere Zahlen zu hören
man muss wohl Strafe zahlen, wenn man nicht versichert ist (habe was von 95,-€pro Monbat gelesen) aber: Meine Mutter wird auch keine Strafe zahlen, pfänden kann man sie nicht, und zu holen ist auch nichts... Haben schon ganz andere versucht... Dieser Versicherungspflichtscheiß ist echt das letzte! 570,-€ pro Monat, wo soll man das her nehmen? Aber ist ja "Im Sinne der deutschen"
man kann ja nach amerika auswandern, wenn es nicht gefällt. das ist der preis dafür, daß teilweise 6 personen an einem beitrag hängen.... sie kann sich ja anstellen lassen oder familienversichern. der mindestbeitrag der freiwilligen gesetzlichen versicherung in diesem falle techniker kk liegt bei 370€. das ist schon ein bißchen weniger.... ich würde ihr gehörig auf die füße steigen, wenn deine schwester kein einkommen hat und du schon, ich hab den link nicht durchgelesen, aber ich hätte angst, daß ich dran bin....
aber irgendwann. gesünder wird sie mit steigendem alter nicht.....
ach du liebe schei.... über 500 euro muss deine Mutter KV zahlen? Mir wird grad schlecht! Ich dachte immer, das wird nach dem Einkommen das vorjahres berechnet - so ist es zumindest bei mir. Na gut - ich habe das glück, das ich mich über die Künstlersozialkasse verischern konnte (anerkannter Künstler) und somit nur den Arbeitnehmeranteil zahle - den Rest zahlt KSK. ABer stimmt -ich wurde dann auch auf gut 600 euro kommen und hab garnicht soviel...... Und gesetzliche Kasse nützt ihr dann ja auch nix - der Betrag ist ja gleich hoch..... wenn nicht höher - die haben doch mittlerweile alle den gleichen Prozentsatz. halt - sie ist ja privat - da wieß ich es nicht. wieviel sie allerdings von euch holen können - keine Ahnung! Das Problem ist wirklich: lass sie mal - im schlimmsten Falle - eine Krebsop haben, die stunden dauert. Ich möchte nicht wissen, was man da zahlen muss. Hab ich das richtig gelesen? Sie hat ein eigenes Haus? Theoretisch könnte sie gezwungen werden das zu verkaufen - theoretisch! ABer ich kann das jetzt echt nicht zu 100% sagen! LG und deiner Mum gute Besserung! LG carmen *1972 Zwillingsmädels*1992 Sohnemann*2002 und Oma im August 2010
Hallo ! Die Exfreundin von meinem Exmann war auch nicht krankenversichert und als sie ins Krankenhaus kam wurde sie rückwirkend übers Sozialamt versichert ,die dann die Kosten getragen haben ! lg safrarja
"...Dieser Versicherungspflichtscheiß ist echt das letzte! 570,-€ pro Monat, wo soll man das her nehmen? Aber ist ja "Im Sinne der deutschen"...." ? Möchtest Du US-Vehältnisse? Eine Kollegin von mir hat für eine OP 40.000 $ Selbstanteil zahlen müssen. Seitdem hat sie Schulden. Mit 46 hat Deine Mutter genügend Zeit gehabt, für ihre KV vorzusorgen bzw. sich beraten zu lassen. Finde ich, nicht zuletzt, auch absolut unverantwortlich gegenüber den Kindern. Die sind dann am Plärren ;-)
und seitdem zieht sie sich aus dem normalen Leben total zurück. Ich weiß auch nicht weiter, kann mich nicht um Kind UND Mutter kümmern, die einfach alles abblockt... ich bin mit 14 ausgezogen, weil ich es bei ihr nicht ausgehalten habe, und nun bin ICH diejenige, die sich kümmert, meine Schwester, die ihr Leben lang alles vor den A geschoben bekommen hat, macht NICHTS, außer mich blöd anmotzen, warum ich nicht schon früher mich drum gekümmert habe
Der ganze Druck (gesteigerte Erwerbspflicht, SB beim Existenszminimum etc), unter den man steht, wenn man eine Unterhaltspflicht gegenüber einem minderj. Kind hat, gilt beim anderen Verwandtenunterhalt nicht. Ausserdem ist diese Unterhaltspflich in der Regel ziemlich weit hinten im Range. Trotzdem existiert sie natürlich.... zumindest muss man mit einer Überprüfung rechnen.
Elternunterhalt ist nachrangig zu Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Aber die ganzen Angaben zur Krankenversicherung der Mutter sind schon nebulös. Ist oder war sie zuletzt - Familienmitglied in der GKV ? - selber pflichtversichert in der GKV ? - selber freiwillig versichert in der GKV ? - versichert in einer PKV ? Mit welchen Leistungen ? Zu wieviel Prozent ? Ich glaube, irgendeine dieser Versicherungen muss sie (zumindest mit Basisschutz) wieder aufnehmen..... Vielleicht einfach mal eine GKV am Ort anrufen (zB AOK). Die Behandlungskosten bei einer Hand-OP (selbst ambulant) können schnell vierstellig werden. Es berechnet der Chirurg, dann der Anästhesist, der Radiologe auch (wenn geröngt wurde oder ein CT oder MRT gemacht wurde). Dazu kommen Laboruntersuchungen und der ganze Kram (bei stationärem Aufenthalt der tägliche Pflegesatz). Selbst beim einfachen Satz läppert sich das schon, der 2,3-fache wird bei Selbstzahlern (fast) immer genommen - und wenn irgendwas ein bisschen schwieriger war, auch gerne der 3,5-fache. Und damit so ein Krankheitsfall nicht zum finanziellen Ruin führt, ist dieser "Scheiß Versicherungspflichtkram in Deutschland" eingeführt worden. Gruß, J.
hey sie war irgendwann mal familienversichert über ihren damaligen Ehemann. Nun sind sie geschieden (seit jahren) und si eist nicht krankenversichert, weil erst die gesetzliche sie nicht nehmen wollte (hat sich selbstständig gemacht) und die pkv zu teuer war. Dann musste die gkv sie nehmen, sie hata ber gesagt, sie kann es sich nicht leisten. Wie kann man denn bei Selbstständigen die PKV/GKV so teuer machen, dass sie sie nicht zahlen können? Der niedrigste Satz ist schon zuviel (habe eine GKV gefunden für 270, immernoch zuviel, vorallem für 3 jahre nachzahlen, huiuiui) Die Kosten belaufen sich aktuell auf etwas über 2000,-€ Ich habe etwa die Hälfte davon zurück gelegt für mich, davon werde ich ihr wohl was abgeben, und sie muss es mir in raten zahlen...
die arbeiten "wirtschaftlich".
Wenn Du da eine Vorerkrankung hat ("schlechtes Risiko" sagt der Versicherer), schon etwas "älter" oder einfach nur eine Frau bist, zahlst du schon mehr ("Risikozuschlag"), hast einen Leistungsausschluss oder wirst gar nicht erst genommen.......
Am günstigsten sind junge gesunde Männer
.
Die gesetzliche hat meiner Meinung nach eine Aufnahmepflicht - und gab es nicht (oder gibt es die vielleicht sogar noch ??) ein "Zeitfenster", in dem sich alle bis dahin "Unversicherten" bei einer GKV versichern konnten / mussten ?
Und was die Unterhaltspflicht angeht:
Die offenen Arztrechnungen sind ja erst mal ein zivilrechtliches Problem zwischen deiner Mutter und dem behandelnden Krankenhaus bzw. den Ärzten (aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag).
Die Unterhaltsfrage kommt erst dann ins Spiel, wenn ein "Dritter" (Sozialamt, ARGE, etc.) in Vorleistung geht - der wird dann schauen, ob es nicht (doch) jemanden gibt, der (vorrangig) dran ist.......
Alles Gute !
J.
Die GKV, bei der man zuletzt versichert war, MUSS einen nun aufnehmen. das ist durch das neue Gesetz verankert. Die Strafen sind saftig - z.B. pro unversichertem Monat ein Monatsbeitrag extra an Strafe - und um Rückzahlungen kommt man nur schwer oder gar nicht herum. Wenn man nur einen bestimmten Stundensatz arbeitet und zudem unter einem bestimmten Einkommen bleibt, kann man sich schon recht günstig gesetzlich versichern. z.B als Selbständige für knapp über 200,- monatlich. Einfach zu sagen "Nö, fach ich nicht" wird nicht funktionieren, da liegt Vallie schon richtig. Ist ja auch Quatsch, da muss man eine langfristige Lösung finden. Echt blöd, dass DU das jetzt an den Kladden hast.
die knapp über 200€ hat mein mann jetzt auch, ebenfalls bei der techniker, aber NUR weil er einen gründungszuschuss von der arge erhält. wenn der wegfällt, muß er 370€ zahlen. haben das thema grad vorgestern gehabt, mein mann findet das auch unverschämt, aber man hat immer/meistens die wahl....bin da relativ mitleidslos. ich an sich als beitragszahler zahle ja auch nicht wenig, nur eben eine hälfte der ag....
Ja, so ist es eben, auch wenn es natürlich schon recht schwierig ist, wenn Geringverdiener verhältnismäßig hohe Beiträge zahlen. Kann es sein, dass es ein wenig auf das Wohlwollen der jeweiligen Krankenkasse ankommt? Als ich eine zeitlang (nach Krankheit) selbständig und nur mit recht geringer Stundenzahl und entsprechendem Einkommen gearbeitet habe, habe ich bei der Barmer auch nur etwas über 200,- bezahlt - ohne Gründerzuschuss. Ich durfte allerdings einen gewissen Freibetrag nicht überschreiten. LG terkey
meine mutter hat so geringes Einkommen, dass sie in den letzten 6 jahren keine steuern zahlen musste außer 2007, da musste sie 16,97 oder so zahlen (für das gesamte jahr...) ich frage mich wirklich, wie das werden soll...
Also, steuerrechtlich sind Selbständige ja immer die ärmsten Menschen. Insofern ist diese Aussage nicht unbedingt "belastbar". Wenn aber das Einkommen tatsächlich sehr gering ist, ist die Frage, welche Bemessungsgrundlage die KK angewendet hat, um den KV-Beitrag zu berechnen. Bei meinem Mann (freiwillig in der GKV) wird ein fiktives Mindesteinkommen von 800 € (so ungefähr) angesetzt und damit zahlen wir monatlich knapp 140 € KV und PV (allerdings ohne Krankengeldanspruch). Also ganz weit weg von 200 oder 370 € im Monat. Ich würde da mal nachhaken - und vor allem versuchen, zu klären, ob es aus der Nummer mit der Nachentrichtung der Beiträge einen Ausweg gibt - denn das hält die Leute ja eher davon ab, sich nach Jahren des Nicht-versichert-seins wieder in einer KV zu versichern....... Gruß und viel Erfolg, J.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie einen so hohen Betrag immer ansetzen. Klar, sie ist weiblich, älterer Jahrgang. Dennoch würde ich mir bei nächster Gelegenheit mal nähere Infos holen. Ich finde es echt schade, dass du, die sich so früh abgeseilt zu haben scheint, jetzt den Ärger hast. Aus meiner Sicht: Raus aus dem Haus mit der Mutti, wenn es sich doch erwerbsmäßig nicht zu lohnen scheint (Du schriebst ja, sie brauche das Haus für ihren Job). Kleinere Behausung, evtl. schauen, ob man sich für die Arbeit irgendwo miteinmieten kann (gibt Gemeinschaftsräume für kleinere Unternehmen etc.) und dann ergänzende Leistungen wie ALGII oder Wohngeld beantragen. Wenn sie was älter ist, wird es auf dem Arbeitsmarkt vermutlich nicht einfach, nach Alternativen zu suchen, sonst hätte ich das vorgeschlagen. Und ansonsten: Schnell krankenversichern bei einem Laden, der bereit ist, das nachweisbar vorhandene niedrige Grundeinkommen anzuerkennen und sie billig zu versichern. Falls staatliche Zuschüsse vom Amt bewilligt werden, tragen die ja auch die Kosten (auch wenn das nicht erstrebenswert ist). Rückzahlungen kann sie in abstottern. Und noch einmal: Einfach die Augen zu verschließen und zu sagen, ich werde mich auch in Zukunft nicht versichern - sorry, dass ist grottennaiv. Sollt ihr Töchter die Zeche zahlen? *kopfschüttel* Schönen Abend, terkey
na da werd ich sicher nachforschen, denn bei meinem gatten setzen sie 1900€ an....und das obwohl er das minimum incl. gründungszuschuss angesetzt hatte.....
Mein GöGa ist Hausmann und hat kein Einkommen (aber 'ne ec-Karte für unser Konto
).
Und die PKV ist zu teuer (Alter, Vorerkrankungen), deswegen ist er freiwillig in der gesetzlichen geblieben.
Ob das bei Existenzgründern anders aussieht, weiß ich nicht ....
Einmal im Jahr weise ich denen mein Gehalt nach und dann kommt die Berechnung........
Ist schon alles sehr undurchsichtig....
LG, J.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt