Mitglied inaktiv
hallo, irgendwie reißt es hier wohl nicht ab.. der vater meiner kinder will für den januar weniger unterhalt zahlen, (er hat noch überhaupt keinen unterhalt für januar gezahlt)da er die kinder 2 wochen in den weihnachtsferien hatte. ist das rechtens und wenn nicht gibt es irgendwo urteile? habe leider wenig erfolgreich gegoogelt. weiteres anliegen. durch den umzug letzten sommer ist ja nun auch ein anderes ja zuständig, (habe eine beistandschaft)dieses hat eine prüfung angeregt, da mein ex einige seiner einnahmen nicht oder nur bedingt angegeben hat. so zum beispiel auch nur eine lohnbescheinigung und keine abrechung oder den einkommenssteuerbescheid. der sachbearbeiter hat mir gesagt, dass wenn es hier erhebliche diskrepanzen gibt, (ich erhalte erst seit märz letzten jahres unterhalt), das geld nicht rückwirkend eingetrieben werden kann, da das andere ja ihn nicht in verzug gesetzt hat... stimmt das so? vielen, vielen dank für eure hilfe @rainer ich habe einen termin bei der örtlichen erziehungsberatungsstelle, die machen auch mediation und ähnliches.... greetz anahid
Also die Kosten des Umganges können nicht vom Unterhalt abgezogen werden. Er erhält einen Teil des Kindergeldes angerechnet, damit muss er dann zurechtkommen. Eine Kürzung wegen Ferienaufenthalt beim Unterhaltspflichtigen ist nicht zulässig. Setz ihn sofort in Verzug, lass dich nicht auf solche Spielchen ein, sonst geht das ewig so weiter. Ist der UNterhalt regulär berechnet worden, kann natürlich nicht nachgefordert werden. Hat er euch aber getäuscht, dann könnte man vorgehen... evtl. mit weitreichenden Konsequenzen und ist wohl zu überlegen. Wahrscheinlich würde es mehr Stress machen, als bei rauskomen würde. cu und viel Erfolg
ich finde es wirklich dreist, sich um den unterhalt drücken zu wollen und falsche angaben zu machen. es ist doch nicht so, dass ich mir mit dem geld ein schönes leben mache. die kinder brauchen es. aber du hast recht, es würde mehr stress bedeuten. danke für deine antwort greetz anahid
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