februar2007
Hallo! Der leibliche Vater meines Sohnes ist seit über einem Jahr arbeitslos (wurde in der Probezeit gekündigt, hat davor studiert) und es zeichnet sich nicht ab, dass er demnächst Arbeit finden wird. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, weil ich verheiratet bin, also erhalten wir im Moment nichts an Unterhalt für meinen Sohn. Der Umgang ist soweit geregelt, wir verstehen uns ansich gut und deshalb habe ich auch keine Beistandschaft, frage mich mittlerweile aber immer wieder, ob das nicht sinnvoll wäre, damit irgendwo offiziell festgehalten ist, dass er keinen Unterhalt zahlt. Ist es eigentlich so, dass der KV nun jeden Monat Schulden bei mir bzw. eher bei seinem Kind macht? Kann man erwarten, dass er einer Arbeit nachgeht, auch wenn diese nicht seiner Ausbildung entspricht, einfach nur damit er auf eigenen Füßen steht (und so auch Unterhalt zahlen könnte)? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon mal im Vorraus. LG
Solange du nicht schriftlich und nachweisbar Kindesunterhalt von dem KV forderst, macht er grad keine Schulden. Er schuldet den Unterhalt ab dem Zeitpunkt an dem er gefordert wird. Und ja, es ist zumutbar dass er jeder Art von Arbeit nachgeht, denn er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit dem Kind gegenüber.
>>Ist es eigentlich so, dass der KV nun jeden Monat Schulden bei mir bzw. eher bei seinem Kind macht? Nein, wie von Pamo geschrieben. Solange Du nichts forderst, muss er auch nichts zahlen. >>Kann man erwarten, dass er einer Arbeit nachgeht, auch wenn diese nicht seiner Ausbildung entspricht, einfach nur damit er auf eigenen Füßen steht (und so auch Unterhalt zahlen könnte)? Oh ja - meine Anwältin hat damals den Nachweis von Herrn S. aus F. am M. haben wollen, dass er sich auf alle (!) Stellen des Stellenmarktes der Regionalzeitung beworben hat, die nur eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen. Als Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen verdient man nämlich genug um den Mindestunterhalt zu zahlen. Ob in Deinem Fall eine Beistandschaft "ausreicht" kommt auf das Jugendamt an. Bei mir hat es damals nicht gereicht und ich bin mit Beratungsschein zum Anwalt gegangen. Das hat sich gelohnt. *hust*
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln