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Unterhaltsfrage!?

Unterhaltsfrage!?

robynluismami

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Vielleicht könnt ihr mir helfen.. Junge 16 lebt bei der Mutter,geht zur Förderschule 10.Klasse,(hat aber durchs wiederholen 10 Jahre voll),geht momentan nicht zur Schule,schwänzt,welches aber von der Mutter unterstützt wird, macht also momentan nichts,will auch keine Hilfe. Das JA ist eingeschaltet,aber die sagen wenn er keine Hilfe will muß man ihn lassen,..toll...wird im Sommer zum 2. Mal Vater... Ausbildung macht er nicht...Schule will er auch nicht weiter machen,also keinen Abschluß....wie sieht es nun mit Unterhaltszahlungen aus...?? Bei Abbruch der Ausbildung durch eigenes Verschulden wird Unterhalt ja gekürzt oder gestrichen,..aber so??? LG Steffi


berita

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Antwort auf Beitrag von robynluismami

Meines Wissens sind minderjährige Kinder immer unterhaltsberechtigt, egal ob sie sich in Ausbildung befinden oder nicht. Wenn er eine Ausbildungsvergütung bekommen würde, könnte man die zum Teil abziehen, aber das ist hier ja auch nicht der Fall.


robynluismami

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Antwort auf Beitrag von berita

ja aber bei der Ausbildung ist es so,..wenn er aus Eigenverschulden abbricht,..(unentsch Fehlen etc) darf der Unterhalt eingestellt werden,... deswegen frage ich


berita

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Antwort auf Beitrag von robynluismami

Ja und meine Antwort wäre, dass der Unterhalt nicht eingestellt werden darf, weil er eben noch nicht 18 ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von robynluismami

Besteht GSR? Ich würde den jungen Herren auf ein Internat stecken. Wenn er schon zweifacher Vater ist, ein reines Jungeninternat! Es gibt ganz viele Möglichkeiten die Kosten zumindest zum Teil erstattet zu bekommen. Gerade wenn er auf eine Förderschule geht, gibt es da immer Möglichkeiten. Unterhaltskürzung hin oder her, das hilft ja dem Teen nicht weiter. Der braucht einen Abschluß um später mal für sich selbst sorgen zu können. Da hilft häufig ein Tritt in den Allerwertesten durch Entzug der gewohnten Umgebung und der "Kumpels", die ja in diesem Alter doch erheblichen Einfluß haben.


robynluismami

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Antwort auf Beitrag von shinead

ja GSR...aber Infos kommen trotzdem nicht an,...Sozialstd vom Jugendgericht müssen da nicht beie informiert werden??? Das JA sagt man kann nichts machen solange er nicht will...das mit dem Internat war ein Vorschlag von meinem Mann..oder Umzug zu uns...das JA ist dagegen...die Mutter auch... zwingen kann man ihn mit 16 nicht sagen die


desireekk

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Antwort auf Beitrag von robynluismami

Tja... ich fürchte bis zum 18. Geb wird man da nichts machen können :-/ Ab da ist Zahlemann-Ende wenn er "nix" macht: Schule oder Ausbildung. Viele Grüße Désirée


shinead

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Antwort auf Beitrag von robynluismami

Das Jugendamt ist dagegen den Jungen zu zwingen? *argh* Er soll also lieber ohne Abschluss ALG 2 sein Leben lang kriegen??? Klar kann man ihn mit 16 noch zwingen. Er ist eben noch nicht Volljährig, das heisst, er hat dort zu sein, wo ihn seine Eltern (also zumindest derjenige mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht) haben wollen! War selbst auf dem Internat und da war nicht jeder freiwillig. Schulschwänzer, schlechte Freunde, Krach mit den Eltern. Die Gründe für eine solche Entscheidung sind vielfältig. Vielleicht sollte man auch der Mutter klar kommunizieren, dass nach dem 18. Lebensjahr keine Zahlungen mehr kommen werden wenn keine (Schul-) Ausbildung gemacht wird. Das christliche Jugendorfwerk Deutschlands hat bestimmt die richtige Lösung... Ich würde da ernsthaft mit einem Anwalt drüber sprechen.


robynluismami

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Antwort auf Beitrag von shinead

das JA sagt er ist noch nicht so weit muß erst noch tiefer fallen :-(