Mitglied inaktiv
hallo, meine große tochter lebt bei ihrem vater,der jetzt unterhalt will.ich hab noch ein kleines kind mit meinem jetzigen mann.für dieses kind zahlt mein arbeitgeber eine kinderzulage.die steht irgendwo mit auf meiner abrechnung,also mit im brutto.nun wurde mein monatsdurchschnitt errechnet.fällt da diese zulage für kind 2 mit rein oder muß das außen vor bleiben,genau wie kindergeld für kind 2? vielen dank,anrosi
was ist das für eine zulage? für den kiga? kann ich mir nicht vorstellen, daß das in die berechnung mit einfließt, zumal das ja auch eine begrenzte leistung ist...
hallo vallie, das ist eine zulage,vom arbeitgeber.meine kollegin sagte,weil auf meiner steuerkarte der halbe kinderfreibetrag drauf ist.weißt du,wie ich das meine?es staht auf dr abrechnung KINDERZULAGE und der name meines kindes.deswegen dachte ich,daß es in die berechnung des unterhaltes für die große tochter nicht zugerechnet werden kann. liebe grüße, anrosi
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt