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Unterhaltsberechnung

Unterhaltsberechnung

bienchen222

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Hallo. Hört sich vielleicht blöd an, aber wie genau lese ich die Düsseldorfer Tabelle? Nimmt man einfach nur das Nettogehalt lt. Gehaltszettel des Vaters, sucht die entsprechende Spalte nach Anzahl und Alter der Kinder, und das war es? Oder muss noch irgendwas anderes berücksichtigt werden? Ich bin mir da immer unsicher. Frag auch nicht für mich selbst. Wie ist das zum Beispiel wenn der Vater einen Dienstwagen mit der 1-Prozent-Regelung auch privat fährt? Wird das netto ohne Abzug der Rate für den Dienstwagen berechnet oder inklusive Rate für Dienstwagen? Dadurch dass der Dienstwagen abgeht ist ja weniger netto unterm Strich. Weiß das jemand? Danke.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von bienchen222

Grundsätzlich hilft ein bißchen googeln... 1.) Der Unterhaltsschuldner kann gewisse Dinge vom Netto abziehen, evtl. relevante Schulden, berufsbedingte Aufwendungen, etc. 2.) Zum Dienstwagen z. B.: http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-der-dienstwagen--ein-umstrittener-vermoegensvorteil-f31753 Gruss D


Jana

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Antwort auf Beitrag von bienchen222

Hallo Bienchen, Kindes- und Trennungsunterhalt habe ich von einer Anwältin berechnen lassen, da ich mich in diesen Dingen auch nicht sonderlich gut auskenne. Die 200 € waren gut angelegt, denn solch ein Dienstwagen kann sich tatsächlich sehr positiv auswirken - zumindest für den Unterhaltsempfänger. Liebe Grüße!