Hannah80
ich habe leider erst in ein paar Wochen einen Termin beim Anwalt um mich beraten zu lassen aber wenn ich mit einem neuen Mann zusammenlebe erlischt doch nicht der unterhaltsanspruch vom Kind, oder? Das ich keinen Anspruch mehr habe ist klar aber für das Kind ist doch der Kindsvater unterhaltsverpflichtet?????
Hat das jemand behauptet?
ja, der kindsvater natürlich ; ) im internet habe ich aber auch schon solche sachen gelesen das das einfluss auf den unterhalt vom kind hat.
nein erlischt nur, wenn der neue Mann das Kind adoptiert
Sag deinem lustigen Ex, dass der Unterhaltsanspruch seines Kindes mit jeder neuen Bettgenossin auf Seiten des Vaters verdoppelt und mit jeder Lüge der Schniepel sich halbiert. Du kannst auch lustig sein.
..ich bin fast mit dem Gesicht in die Tastatur gefallen vor Lachen..Nie wieder ohne Vorankündigung solche Sachen posten!!!! LG, nurit
der Ex ist lustig aber Pamo ist eindeutig lustiger
auch wenn mir grad nicht nach lachen ist ...... du hast es geschafft ; ) Danke !!!!
Danke für den Beitrag... Meine Kollegen denken jetzt, ich leide an Lachtourette...
Pamo bekommt heute den Orden - grins
Hi, jetzt mal im Ernst ! Wenn du heiratest fällt Unterhaltsvorschuss weg ! Du bekommst ab dem Zusammen ziehen Lohnsteuerklasse 1, also hat zwar nichts mit dem Unterhalt zu tun, aber mit deinen Finanzen ! Du kannst keine staatlichen Leistungen fürs Kind bekommen, wenn dein neuer Partner zu viel verdient. Lg
Wo steht das, dass man LSt. Klasse 1 bekommt, wenn man zusammenzieht . Interessiert mich, da dies bei mir nicht der Fall war. Wo liest du "Unterhaltsvorschuss"? Der Vater ist weiterhin Unterhaltspflichtig! Nur bei Adoption des neuen Partners erlischt diese Pflicht beim leiblichen Vater.
>>Wo steht das, dass man LSt. Klasse 1 bekommt, wenn man zusammenzieht . Interessiert mich, da dies bei mir nicht der Fall war. Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Alleinstehend sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. M.E. ist es §24 EStG.
Danke :-)
Hi, das mit dem Unterhaltsvorschuss hab ich zwar nirgends gelesen, dachte aber es sei ein guter Tipp daran zu denken ! Das mit der Steuerklasse geht auch nicht automatisch, aber man muss es ändern lassen. Man, was hab ich mich mit anderen herum gestritten, das ich doch auch noch trotz zusammen leben mit meinem Partner Lohnsteuerklasse 2 hab ! Und durch eintragen lassen unseres gemeinsamen Kindes kam dann raus, das ich 6 Jahre lang zu unrecht Lohnsteuerklasse 2 hatte :( Dies wurde dann gleich geändert und die Steuererklärung für die 6 Jahre stehn noch aus :( Lg
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