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Unterhalt

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Tessy77

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Hallo zusammen, der Vater meines bald 20 jährigen Sohnes zahlt seit 2014 60 Euro "Unterhalt" , er hat sich nie um unser gemeinsames Kind gekümmert, durch Beistandschaft vom Jugendamt habe ich dies damals erwirkt (UVS war damals die Frist rum). Er ist noch bis 2022 in Ausbildung, jetzt im April war das Erste mal der Betrag nicht auf meinem Konto. Mein Sohn hat sporadisch Kontakt zu ihm (lebt in einem anderen Bundesland) und hat ihm geschrieben warum das Geld nicht da ist. Er meinte, er habe sich erkundigt und müsse nicht mehr zahlen. Er muss doch aber bis zum Ausbildungsende zahlen oder? Da er demnächst mit seinem Freund zusammenziehen möchte, finde ich könnt er das ruhig weiter direkt an ihn zahlen. Ich werde meinen Sohn auch bei der Miete unterstützen indem er dann das Kindergeld von mir bekommt. Kennt sich jemand aus? Ich glaube mein Sohn muss sich das nun selbst einfordern da er volljährig ist.


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Antwort auf Beitrag von Tessy77

Ihr seid beide zu unterhalt verpflichtet und die ausbildungsvergütung wird angerechnet. Ja, er muss das selbst darum kümmern .