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Unterhalt

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fsw

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Kann ein Schulkind-jugendlich-schon selber Unterhalt vom Vater einklagen?Oder macht das die Mutter im Auftrag des Kindes?Ihr schreibt doch immer,wenn es einen Unterhaltstitel gibt,hat der Unterhaltspflichtige sich daran zu halten.Ab 12 Jahren steht ja dem Kind mehr Unterhalt zu,das weiß der Herr leider nicht,der Arme.Das Jugendamt kümmerte sich seit 2 Jahren auch nicht.Wahrscheinlich,weil das Jugendamt ja keine Angst vor Unterhalts-Vorschuss haben braucht.Danke euch schonmal für eure Hilfe und Antworten!


Helena83

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Antwort auf Beitrag von fsw

Solange das Kind nicht 18 ist, macht das die Mutter.